ingope schrieb: ... das Winston Plugin kostet 14,99 € ... ich weigere mich strickt Elster zu benutzen
... ein lachendes Gesicht kann hier allenfalls der Softwareentwickler machen.
In Anbetracht der vielen Tausend - meist wenig betuchten - Winston-Nutzer, finde ich die Jahresnutzungsgebühr - von immerhin 14,99 EUR (Anfang! der nach oben hin offenen Preisskala) - völlig überzogen.
Aus meiner Sicht wird hier eine Art Notlage ausgenutzt und der bisherige "Vertrauensschutz" missbraucht.
Ich weigere mich aus Prinzip das absolut überteuerte Winston weiterhin zu benutzen.
Die meisten von uns tragen gerade mal ein Kreuz und nicht einmal eine Handvoll Ziffern in das Formular Umsatzsteuervoranmeldung ein.
Dafür sollte es doch eine Alternative geben - notfalls auch händisch.
Ich bin auf jeden Fall für einen Boykott von "Winston".
Schon jetzt vielen Dank für jeden praktikablen Alternativvorschlag, der die elektronische Übermittlung der UStVA ermöglicht.
Bearbeitet von Thom@s am 30.01.2008 22:28:40
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
Es ist natürlich das gute Recht jedes Softwareherstellers eine Gegenleistung für die Dienstleistung zu fordern. (Keine Angst, für EC&T habe ich das nicht vor!)
Was mir nicht ganz einleuchtet ist, warum für unterschiedliche Betriebssysteme unterschiedlich abkassiert wird. Das verstößt ein bisschen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz... nein, gibt es noch nicht im Grundgesetz: Jeder darf aufgrund seines Betriebssystems diskriminiert werden.
Übrigens benutzt Du doch Elster. Das ist nur in Winston versteckt als Programmbibliothek. Deshalb kannst Du Dir auch gleich ElsterFormular installieren. Um den Bundestrojaner kommst Du nicht drum rum. Bearbeitet von mielket am 30.01.2008 22:43:01
Naja, kann man schon verstehen, dass felfri da jetzt Gebühren erhebt. Wenn man mal bedenkt, dass man ja mit dem Programm Verantwortung für die ordnungsgerechte Erfüllung der steuerlichen Pflichten Tausender Menschen einzustehen hat.
Den Schuh würde ich mir nicht anziehen und schon gar nicht umsonst. Die USt-VA klappt auch gut über Elster, weil einige Sachen wie innergemeinschaftlicher Erwerb und 13b eben über ECuT auch nicht klappen, ganz atutomatisch ist die USt bislang auch über ECuT eben auch nicht gelaufen.
Das angesprochene Vertrauen in den bislang geschaffenen Gratis einer Freeware-Software ist zwar ein Argument, aber es geht bei den Steuererklärungen auch um das Geld der Bürger und so wie manche hier rumbuchen und ihr Geld bei Steuernachforderungen riskieren, muss man sich eh fragen, ob da nicht bezahlter Rat oder bezahlte Software für den einen oder anderen, der halt nicht gerne seine Sachen selbst austüfftelt, der bessere Weg wären. Das trifft hier auf Leute wie Thomas oder Robert Wiegner etc. sicherlich nicht zu, aber einige Leute wären konventionell beraten sicher besser aufgehoben.
Ich hab Winston für die Übertragung der Lohnsteuerbescheinigung benutzt, das läuft bei ELSTER nur, wenn man sich umständlich quasi eine Signatur beschafft, wer das Prozedere mal versucht hat, der kriegt erst so richtig Wut auf die Finanzverwaltung. Das ging bei Winston bislang problemlos, schade, da muss ich mir einen anderen Weg suchen.
mielket schrieb:
... Gegenleistung für die Dienstleistung ...
Vom Grundsatz her völlig OKAY, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
Diesen Grundsatz verletzt und meinen Unmut erregt- die Vorstellung, dass allein die derzeit 8839 registrierten Easy Cas&Tax Mitglieder dem Winston-Programmierer einen Jahresgewinn von sage und schreibe 132.496,61 EURO bescheren sollen. Dies ist zugegeben eine Milchmädchenrechnung, die nur mal die Größenordnung veranschaulichen soll. Zu berücksichtigen wären aber auch noch weitere Softwareanbieter, die ebenfalls auf Winston zurückgreifen (z. B. Account Pro, LXFibu etc.).
Meiner Meinung nach sind die wahren Wegbereiter dieses Erfolges die Buchhaltungssoftware-Entwickler, die durch ihre jahrelange Zu- und Vorarbeit einzigstes Marketinginstrument von Winston waren und nun außen vor sind. Ist doch irgendwie ungerecht - oder?
Zitat
...(Keine Angst, für EC&T habe ich das nicht vor!)...
Es gibt also auch noch gute Nachrichten in Deutschland - dafür und für die Bereitstellung dieser einzigartig guten Buchhaltungssoftware, allerbesten Dank!
Zitat
... Um den Bundestrojaner kommst Du nicht drum rum ...
Danke für den Tipp - Winston ist knapp 1 MB groß / ElsterFormular reichlich 26 MB, da wird die Festplatte sicherlich mit viel Unnützem zugemüllt.
Schade, eine weitere Alternative www.collmex.de/elster.html funktioniert leider nicht mehr.
Zitat
joey schrieb:
... felfri...Verantwortung für die ordnungsgerechte Erfüllung der steuerlichen Pflichten Tausender Menschen ...
Dieser Verantwortung entzieht sich der Winston-Programmierer wohlweislich - siehe Winston-Lizenzbedingungen unter Haftungsausschluss:
Zitat: ..."Es können keinerlei Regressansprüche geltend gemacht werden"...
Hier wiegt sich der AGB-Verwender allerdings in absolut trügerischer Sicherheit - tatsächlich befindet er sich damit auf ganz dünnem Eis.
Ein solcher, genereller Haftungsausschluss ist schon deswegen von vornherein unwirksam, weil sich Schadenersatzansprüche, die auf eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit gerichtet sind, nach BGB NICHT ausschließen lassen.***
Die Winston-Lizenzbedingungen dürften damit komplett unwirksam sein, denn im Vertragswerk existiert keine "neutralisierende" Erhaltungsklausel ...
Na ja, für mögliche Schadensersatzansprüche werden ja in Kürze gewaltige Rücklagen gebildet
Gruß Thom@s
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joey geschrieben:Den Schuh würde ich mir nicht anziehen und schon gar nicht umsonst. Die USt-VA klappt auch gut über Elster, weil einige Sachen wie innergemeinschaftlicher Erwerb und 13b eben über ECuT auch nicht klappen, ganz atutomatisch ist die USt bislang auch über ECuT eben auch nicht gelaufen.
also gut dann: Eine österreichische Wartungsfirma führt im Auftrag eines deutschen Heizungsbauers die Inbetriebnahme einer Wärmepumpe für eine deutsche Baustelle durch. In der Rechnung steht:
Das reverse charge Verfahren ist anzuwenden, der Leistungsempfänger schuldet die MWSt. gemäß § 19 (1) a UStG (Österreich).
Wie buche ich das jetzt in ECuT (deutscher Heizungsbauer), so dass die Werte in das USt-VA-Formular passen?
Bearbeitet von joey am 01.02.2008 12:41:31
joey geschrieben:
So ist das aber, stelle ich mal ne Frage, dann antwortet prompt keiner, werde ichs wohl selber lösen müssen, ich hab da schon so ne Idee.
Innergemeinschaftlicher Erwerb & 13b -- da weißt Du sicher mehr als ich. Und wenn Du das herausbekommst, wie es am Besten geht, dann würde ich das gern wissen.
Das hat man mir zwar auch schonmal erklärt. Ich muss die USt irgendwie nicht selbst zahlen sondern der Leistungsempfänger. Aber das will einfach nicht in meinen Kopf -- vielleicht weil es die Grundidee der MWSt. auf den Kopf stellt. Politik & Bürokratie haben eben nicht den gleichen systemischen Ansatz wie ein Ingenieur, der Software baut und für den Komplexitätsreduktion das A&O ist. Bei ersteren ist es eher Komplexitätsmaximierung, um an 'die Wirklichkeit' möglichst nahe heranzureichen und einem Ideal von Gerechtigkeit (im besten Fall, wenn z.B. keine Klientelpolitik im Spiel ist) hinterherzuhecheln, das gerade durch die Regelungswut in immer unerreichbare Ferne rückt.
Ich werde da jedenfalls in der nächsten Zeit regelmäßig reinkucken und versuchen Hilfestellungen zu geben und auf Bedarfe programmtechnischer Natur einzugehen.
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?
kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.
BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen.
Besser einen Thread im Forum eröffnen.
kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“.
Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung.
Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer.
Die angelegten Konten
mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur- zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.
mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...
fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.
mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...
mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen -- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.
Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.
sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ??
Grüße aus Berlin
Sternkieker
hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima!
mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!
mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.
mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.