Istbesteuerung
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Curfew |
Geschrieben am 31.01.2008 08:32:16
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Mitglied
Beiträge: 6
Registriert am: 03.01.2008
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Guten Morgen,
ich bin vor kurzem über Euer Programm gestolpert und verwende es sehr gerne.
Allerdings hätte ich da noch eine Frage: für die Ist-Besteuerung ist ja der Zahlungseingang relevant. In der Eingabemaske für die Belegbuchung wird ja nur das Rechnungsdatum abgefragt.
Wenn ich jetzt als "Krücke" den Zahlungseingang als Rechnungsdatum eingebe, ist das nicht wirklich richtig. Gibt es da noch ein Feld, das ich übersehen habe oder ein plug-in?
Oder generell gefragt, wie tun es andere Istbesteuerer mit EasyCashTax?
Vielen Dank für eine kurze Info.
Curfew |
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robert wiegner |
Geschrieben am 31.01.2008 12:24:44
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Beiträge: 552
Registriert am: 12.02.2005
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Zitat In der Eingabemaske für die Belegbuchung wird ja nur das Rechnungsdatum abgefragt.
?? Bei mir steht einfach nur "Datum" da ... ist das bei Dir anders?
Ich bin als Istversteuerer noch nie auf die Idee gekommen, da das Rechnungsdatum reinzuschreiben. Auch bei der Ablage interessiert mich das Rechnungsdatum nicht. |
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Heinz Kienzle |
Geschrieben am 31.01.2008 13:03:27
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Beiträge: 14
Registriert am: 25.01.2008
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Für alle EÜ-Rechner gilt:
Es gibt nur eine Istbesteuerung, weil der EÜ-Rechner erst mit dem Zufluss/Abfluss des Geldes eine Einnahme/Ausgabe hat.
Das Rechnungsdatum ist hier völlig uninteressant.
§ 11 (Einkommensteuergesetz):
Vereinnahmung und Verausgabung:
Abs. 1:
Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.
Abs. 2:
Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.
Nochmals:
Der EÜ-Rechner darf keine Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen, Forderungen, Verbindlichkeiten usw. buchen.
Erst die Knete (der Geldfluss) dann die Buchung!
Das gilt auch beim Jahreswechsel. Der EÜ-Rechner kann seine Einnahmen nicht damit erhöhen, dass er am 31.12. noch seine Rechnungen verschickt! Das Geld geht sicherlich erst nach dem 31.12. ein.
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joey |
Geschrieben am 31.01.2008 16:36:26
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Beiträge: 571
Registriert am: 14.03.2007
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Zufluß von Einnahmen erst mit der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über ein in Geld oder Geldeswert bestehenden Wirtschaftsgutes (BFH v. 21.11.1989, BStBl. 1990 II S. 310).
Verfügungsmacht wird i.d.R. erlangt im Zeitpunkt des Eintritts des Leistungserfolges oder der Möglichkeit, den Leistungserfolg herbeizuführen (BFH s.o.).
Zahlungen auf Kautionskonto, Scheckempfang im alten Jahr, Einlösung im neuen Jahr, Verrechnung im alten Jahr, Zahlung mit Kreditkarte im alten Jahr und Abbuchung im neuen Jahr etc. Schön subsumieren.
Die Istbesteuerung hat ausschliesslich was mit der Umsatzbesteuerung zu tun, lasst diesen Ausdruck doch ansonsten weg, das irritiert immer wieder. |
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Curfew |
Geschrieben am 31.01.2008 22:45:41
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Mitglied
Beiträge: 6
Registriert am: 03.01.2008
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>> Die Istbesteuerung hat ausschliesslich was mit der Umsatzbesteuerung zu tun,...<<
Mannomann, da hatte ich heute morgen wohl noch nicht genügend Kaffee 
Erst denken, dann die Tastatur benutzen. 
Danke jedenfalls noch für die Antworten und für´s Geraderücken der Gehirnwindungen.
Curfew |
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joey |
Geschrieben am 01.02.2008 02:20:22
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Beiträge: 571
Registriert am: 14.03.2007
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Zitat Curfew geschrieben:
>> Die Istbesteuerung hat ausschliesslich was mit der Umsatzbesteuerung zu tun,...<<
Mannomann, da hatte ich heute morgen wohl noch nicht genügend Kaffee
Erst denken, dann die Tastatur benutzen.
Danke jedenfalls noch für die Antworten und für´s Geraderücken der Gehirnwindungen.
Curfew
Hey, ist kein Vorwurf gewesen.
Vielleicht merken es sich nur ein paar, die immer wieder das Argument bringen, irritiert mich wirklich ein bisschen.  |
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