Zinsen auf Geschäftskontogthaben
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dorota |
Geschrieben am 05.02.2008 19:49:55
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Registriert am: 21.12.2007
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Hallo,
neulich wollte ich Freistellungsauftrag für Kapitalerträge für mein neues Geschäftskonto erteilen. Die Bank aber hat es abgelehnt, weil es eben ein Geschäftskonto ist.
Ich bin eine Kleinunternehmerin und führe eine Einzellfirma nach § 19 UStG. Besitze also kein Betriebsvermögen, denn ich bin die Firma!
Jetzt die Frage:
Sind die Guthabenzinsen auf meinem Geschäftskonto (mit einigen privaten Bewegungen) als Betriebseinnahmen zu sehen?
Bis jetzt habe ich geglaubt dass, mein Geld, unabhängig davon auf welchem Konto es liegt-mein Geld ist, und nicht das Geld der Firma!
Jetzt habe ich aber ein bisschen Zweifel.
Danke für die Aufklärung.
dorota |
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Dicketreiber |
Geschrieben am 05.02.2008 21:46:38
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Zinsen sind meiner Meinung ESt-pflichtig. Wenn man nicht ales täuscht nach § 20 EStG. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren. 
Aber wieso hast du ein Geschäftskonto. Hier hat man dich falsch beraten.
Ein weiteres privat Konto hätte es auch getan.
Das Geschäftskonto kostet nur richtig Geld.
Je nach Kreditinstitut sind Beträge die um die 50 Cent liegen fällig.
Des Weiteren machst du hier meiner Meinung nach einen riesen Fehler.
Privatzahlung über`s Geschäftskonto abwickeln. Wie willst du das in ein paar Jahren noch wissen.
Mein Tipp:
Löse das Geschäftskonto auf. Eröffne ein privat Konto und ein weiters Privatkonto, das du inoffiziell als Geschäftskonto deklarierst.
Ich möchte jetzt nicht unverschämt wirken oder klingen. 
Lern bitte erstmal die Vokabeln bevor du sie benutzt. 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du kein Betriebsvermögen (BV) hast.
Je nachdem welchen unternehmerischen Zweck du hast, hast du evtl auch Umlaufvermögen. Und das ist BV.
Und was der § 19 UStG damit zu tun hat, versteh ich nicht.
Der 19er sagt lediglich aus, ob du auf deinen Rechnungen die USt separat aufweist (erhebest) oder ob sie ihm Endpreis mit drin.
Bearbeitet von Dicketreiber am 05.02.2008 21:48:52
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dorota |
Geschrieben am 06.02.2008 19:25:13
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Registriert am: 21.12.2007
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Zitat DerDicketreiber geschrieben:
Zinsen sind meiner Meinung ESt-pflichtig. Ist ja klar. Es war auch nicht meine Frage.
Zitat Aber wieso hast du ein Geschäftskonto.
Hier hat man dich falsch beraten. Ein weiteres privat Konto hätte es auch getan.
Das Geschäftskonto kostet nur richtig Geld.
Je nach Kreditinstitut sind Beträge die um die 50 Cent liegen fällig.
Mein Geschäftskonto kostet nichts und zusätzlich gibts Zinsen auf das Guthaben. Ich glaube nicht dass, die Beratung falsch war.
Zitat Des Weiteren machst du hier meiner Meinung nach einen riesen Fehler.
Privatzahlung über`s Geschäftskonto abwickeln. Wie willst du das in ein paar Jahren noch wissen.
Das sind nur die wenigen privaten Zahlungen, die auch die Firma tangieren. Vertraue mir, ich behalte Überblick.
Zitat Mein Tipp:
Löse das Geschäftskonto auf. Eröffne ein privat Konto und ein weiters Privatkonto, das du inoffiziell als Geschäftskonto deklarierst.
Danke für deinen Tipp. Leider unbrauchbar und unseriös, darüber brauchen wir uns gar nicht unterhalten.
Zitat Ich möchte jetzt nicht unverschämt wirken oder klingen. 
Lern bitte erstmal die Vokabeln bevor du sie benutzt. 
Hee? Wie soll ich das verstehen?
Zitat Und was der § 19 UStG damit zu tun hat, versteh ich nicht.
Der 19er sagt lediglich aus, ob du auf deinen Rechnungen die USt separat aufweist (erhebest) oder ob sie ihm Endpreis mit drin.
Falsch, durchgefallen.
So, und wo ist jetzt Antwort auf meine Frage?
dorota |
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joey |
Geschrieben am 06.02.2008 19:53:13
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Zitat dorota geschrieben:
So, und wo ist jetzt Antwort auf meine Frage?
dorota
§ 20 Abs. 8 EStG.
Lies und dir wird geholfen. |
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dorota |
Geschrieben am 06.02.2008 20:51:25
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Zitat joey geschrieben:
§ 20 Abs. 8 EStG.
Hmm..., gehören aber Zinsen auf mein privates Geld (auf meinem Geschäftskonto) zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb?
Ist hier nur der Name, (oder Art) des Kontos entscheidend, ob Zinsen Betriebseinnahmen sind oder nicht? |
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joey |
Geschrieben am 06.02.2008 21:16:20
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Hmm..., gehören aber Zinsen auf mein privates Geld (auf meinem Geschäftskonto) zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb?
Ist hier nur der Name, (oder Art) des Kontos entscheidend, ob Zinsen Betriebseinnahmen sind oder nicht?[/quote]
Wenn die Zinserträge aus auf dem Geschäftskonto angesammelten Betriebseinnahmen resultieren sind sie betrieblich veranlasst und Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Wenn du irgendwie, im Wege der Einlage, zusätzlich privates Geld auf dein Geschäftskonto geschaufelt hast, dann musst du in entsprechender Anwendung des BMF Schreibens vom 10.11.1993 BStBl. I S. 930 (Schuldzinsen) nach der Zinsstaffelmethode die Zinsen aufteilen, in privat und betrieblich verursachte Zinsen. Die privaten Zinsen wären dann Einkünfte aus § 20, die anderen aus § 15 EStG.
Diesen aufwendigen Schwachsinn macht aber niemand für die paar Zinsen auf einem Girokonto, die kommen dann halt komplett in die Einnahmenüberschussrechnung und fertig. Ihr habt echt Probleme.
Bearbeitet von joey am 06.02.2008 21:17:34
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