Hallo Ihr Hilfsbereiten,
ich habe jetzt mal eine Frage an die Spezis. Falls das wichtig ist, ich bin Kleinunternehmer.
Habe bei Ebay einen Drucker gekauft, sagen wir mal für 70,00 EUR. Nach der Lieferung stellte sich heraus, das der Drucker kaputt ist. Freundlicher Verkäufer: Ware wurde von mir zurückgesendet und hat mich erst mal 10,00 EUR Versand gekostet. Verkäufer war sehr freundlich und hat mir nach Erhalt der defekten Ware 80,00 EUR zurücküberwiesen.
Erst mal freu, das es bei Ebay noch gute (auch Privatverkäufer) gibt.
Nun die Frage: Wie buche ich das korrekt?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Gruß
Du benutzt ECT weil Du es einfach haben möchtest, bleibe dabei auch einfach im Denken, denn Buchhaltung IST einfach - buche die 80,00 EUR als negative Ausgabe, mit Minuszeichen, auf dem Konto wo Du die 70,00/10,00 EUR vorher gebucht hast. Kannst ja <Gutschrift> dazu schreiben. Gutschriften werden auch in der "richtigen Buchhaltung" als Gutschrift auf dem Konto Wareneingang gebucht, die Gutschrift reduziert die Summer der Aufwendungen - alles nur einfache Mathematik
Danke für die Antwort.
Soweit mit der Buchung war mir das eigendlich ja schon klar, ich hatte ja insgeheim mit einer anderen Antwort gerechnet:
Überhaupt nicht buchen, alles mit abheften, zum Beleg gegenüber Finanzamt.
Mein Gedanke war: Kein Gerät da (ist ja defekt) und trotz der Buchungen Umsatz gesteigert. Wenn einem so etwas im Jahr desöfteren, auch mit teureren Sachen passiert (will man ja nicht hoffen), hat man ja wunderschöne Umsatzzahlen ... und das als Kleinunternehmer?
Liege ich jetzt falsch? Lasse mich gerne von Eurer Kompetenz überzeugen.
Danke im voraus für weitere Meinungen.
Also, für 70 Euro würde ich bei eBay keinen Drucker von einer Privatperson kaufen. Den kriegst in jedem Elektroladen für weniger neu. Du kannst dir die darin enthaltene VoSt wieder holen und schreibst in als GWG sofort ab.
Und im Falle einer Betriebsprüfung hält der Kauf des neuen Druckers den kritischen Fragen des StPrüfers auch Stand. Bei eBay käufen,wäre ich vorsichtig. Vor allem wenn es sich um Betriebsvermögen handelt. Bei UV sieht das anderst aus. Die Ware ist brauchst du ja um deinen Laden am laufen zu halten.
Wie meinst du das mit dem Umsatz? Das versteh ich irgendwie nicht.
Sorry mit meinen Umsatzgedanken, ich hatte die Antwort von Lifepur
kurzzeitig missverstanden, ist schon korrekt, der Umsatz steigt ja nicht, da die Gutschrift ja nicht als Einnahme gebucht wird.
Ja, ja, einfach mal wieder zuviel mit den Zahlen, die gerade mein Hirn benebeln.
Gebrauchter Drucker von Privatperson? Klar ist neu besser, habe eigendlich auch nur ein Teil aus diesem Drucker für meinen gebraucht, das das Teil im gekauften Drucker ebenfalls defekt war (vom Käufer nicht angegeben - Transportschaden? lassen wir jetzt mal dahingestellt).
Die Summe die ich vorhin genannt hatte war auch nur fiktiv, hätte die bezahlte Summe unter Büro oder so ähnlich buchen können, da unter 60,00 EUR also nicht GWG, hoffentlich liege ich jetzt nicht wieder falsch.
Übrigens, habe ich das richtig gehört, einen Drucker, der in 2008 mit einem Beispielwert von 800,00 EUR angeschafft wurde, muss dann über 5 Jahre abgeschrieben werden? Ich hatte noch keinen, der so lange gehalten hat.
Für die Abschreibungsdauer gibt es eine AfA Tabelle von der OFD.
Die als „grober“ Anhalt zu sehen ist. Technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer klaffen manchmal weit auseinander.
Mir sind für Drucker 3 Jahre bekannt.
Sollte es da eine Änderung geben, lasse ich mich gerne belehren.
Hier mal ein Beispiel Link zu den AfA-Tabellen.
http://www.urbs.de/afa/home.htm
Meine Drucker halten alle ewig. Mein letzter war ein HP 610 C. Der gut und gerne 8 Jahre alt und verdammt günstig im Unterhalt.
Mein jetziger ist wieder in HP, allerdings so ein blödes PSC Gerät. War ein Fehlkauf
Eigentlich nicht schlecht das Teil, aber zu teuer im Unterhalt.
Den hab ich jetzt auch schon über 2 Jahre.
Sollte dein Drucker vor den von dir genannten 5 Jahren die „Krätsche“ machen, dann buchst du in sofort aus mit dem Restbetrag in dem er noch in „Büchern“ steht. Das nennt man dann außerplanmäßige AfA. Bearbeitet von Dicketreiber am 16.02.2008 13:49:56
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?