Verkauf von betrieblichen Wrtschaftsgütern
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hjmerkel |
Geschrieben am 17.02.2008 14:08:47
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Hallo zusammen,
ich möchte einen abgeschriebenen PC der Firma veräußern. Wenn ich den Erlös als Einnahme verbuche, muss ich dann auch die Mehrwertsteuer berücksichtigen? Allerdings ist der PC noch mit 16% MwSt. gekauft worden und nicht mit 19%.
Wie gehe ich also vor?
Danke und Gruß
Hans-Juergen Merkel |
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Dicketreiber |
Geschrieben am 17.02.2008 18:36:45
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Wann du den PC gekauft hast, spielt meiner Meinung nach keine Rolle. Wichtig für die Ust ist das Verkaufsdatum.
Du musst auf allen deinen Verkäufen die USt ausweisen. Vorausgesetzt du bist nicht davon befreit.
Bei der Buchung in EC&T buchst du Einnahme z.B. als "Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahme", oder du eröffnest ein neues Konto dafür.
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hjmerkel |
Geschrieben am 20.02.2008 16:20:35
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Beiträge: 7
Registriert am: 04.03.2007
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Danke schon mal für die erste Antwort.
Was ist aber, wenn ich den PC privat verkaufe, ohne Rechnung.
Geht das überhaupt? Muss ich dann auf jeden Fall die Ust. abführen (vom erzielten Verkaufspreis)?
Gruß
Hans-Juergen
Bearbeitet von hjmerkel am 20.02.2008 16:21:11
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Dicketreiber |
Geschrieben am 20.02.2008 20:06:55
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Du hast deinen ehemlass privaten PC deinem Unternehmen zur Verfügung gestellt. Also eine Privateinlage.
Ich gehe mal davon aus, dass du auch die Kosten die dein PC verursacht hat, wie z.B: Arbeitsspeicher, Laufwerke etc. über dein Unternehmen gelaufen sind. GGf. hast du den PC auch abgeschrieben.
Wenn ich mich nicht irre, dann musst du die USt die im Bruttobetrag enthalten ist abführen, da es wie du schon in der Hauptfrage formuliert hast, sich um Veräußerung von Betriebsvermögen handelt.
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren. |
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architekt45 |
Geschrieben am 04.03.2008 15:41:16
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Eine Möglichkeit gibt es m.E. nach:
1.
Der abgeschriebene PC hat einen Erinnerungswert von 1EUR im Betriebsvermögen.
2.
private Entnahme des PC als betriebliche Einnahme buchen zum symbolischen Euro. (Ist ja schon alt )
3.
Alter PC im Privatvermögen - wenn Du mehr als den EURO kriegst, wen geht das dann was an?
Ist meine persönliche Privatmeinung! Ich würde zwischen Entnahme (rückdatieren?) und Privatverkauf eine gewisse Frist verstreichen lassen (bis das symbolische Gras drübergewachsen ist, vielleicht 3 Monate) |
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joey |
Geschrieben am 04.03.2008 18:07:47
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Eure Supertipps stehen in guter geschichtlicher Tradition von Grimms Maerchenbuechern. 
Es ist einfach nicht zu machen hier. |
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