Zitat Heinz Kienzle geschrieben:
Bei einer Warenrücknahme oder Entgeltminderung bucht der EÜ-Rechner einfach eine negative Einnahme. Also das Minus-Zeichen vor den Betrag setzen und buchen.
Auf keinen Fall die ursprüngliche Buchung löschen. Das widerspricht einer ordnungsgemäßen Buchführung. Der Verkauf und die Rücknahme müssen lückenlos in der Buchhaltung dokumentiert sein.
hallo,ja das schon aber in der gesammteinnahme wird es aufgeführt und 17500 sind schnell voll gruss |