GWG Pool
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Schwenke |
Geschrieben am 25.03.2008 17:03:42
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Hallo zusammen!
Das erste Quartal ist nun bald rum und so muss ich mich wohl oder übel doch dem Thema "GWG Pool" widmen.
Wie sieht es bei Euch aus?
Wie kann ich dies sinnvoll im ECT abbilden, wo ich doch buchhalterisch eher zu den "Vorschülern" gehöre? 
Wie würdet Ihr diese GWGs überhaupt buchen, ohne da nachher den Überblick zu verlieren? Ich meine, es kommen im Jahr ja genug Klamotten zusammen, die >150Euro kosten. Die kann ich ja nun schlecht alle in einen Sack packen und dann irgendwie fünf Jahre lang gegen Null rechnen.
Gibt es zu diesem Thema gute Infotexte? Habt Ihr Links dazu?
Ich danke schon mal im Voraus!
Grüße
Axel
"Wenn das mal gutgeht!"
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joey |
Geschrieben am 26.03.2008 19:28:37
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Musst du mielket fragen, wie er sich das vorstellt, eine monatsanteilige AfA (pro rata temporis) funktioniert da nämlich nicht. Selbst wenn das GWG z.B. für 250 € im Dezember 2008 angeschafft wird, dann muss für das Jahr 2008 die volle Jahres-AfA vorgenommen werden.
Nicht so einfach und wenn es dann nach einem Jahr kaputtgeht, muss man es trotzdem noch 4 weitere Jahre abschreiben, weiss der Geier, wer sich das wieder alles so ausgedacht hat. |
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Schwenke |
Geschrieben am 27.03.2008 14:59:54
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Zitat joey geschrieben:
Musst du mielket fragen, wie er sich das vorstellt, eine monatsanteilige AfA (pro rata temporis) funktioniert da nämlich nicht. Selbst wenn das GWG z.B. für 250 € im Dezember 2008 angeschafft wird, dann muss für das Jahr 2008 die volle Jahres-AfA vorgenommen werden.
Nicht so einfach und wenn es dann nach einem Jahr kaputtgeht, muss man es trotzdem noch 4 weitere Jahre abschreiben, weiss der Geier, wer sich das wieder alles so ausgedacht hat.
Das kann nicht einer allein gewesen sein. 
Naja, vielleicht hat Thomas Mielke ja ein kleines Update parat?
Oder hat jemand eine Idee, wie man das in der bisherigen Version abbilden kann?
Grüße
Axel
"Wenn das mal gutgeht!"
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robert wiegner |
Geschrieben am 28.03.2008 12:04:09
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Zitat Oder hat jemand eine Idee, wie man das in der bisherigen Version abbilden kann?
Das mit der Jahres-AfA allein wäre ja noch nicht das Problem ... das ist immer noch einschaltbar bei den Grundeinstellungen. Kollidiert momentan natürlich mit den monatsgenau abzuschreibenden größeren AfA-Geschichten. Zielrichtung muß also sein, beide Varianten nebeneinander zu ermöglichen, diese Eimnstellung also entweder einzelnen Buchungen oder Konten zweisen zu können.
Als Krücke sehe ich momentan nur zwei Möglichkeiten:
1. Man stellt die Afa-Genauigkeit um auf den Anspruch dieses GWG-Pools. Die größeren AfA-Sachen listet man außerhalb des Programms und macht in ECuT nur die Vorsteuerbuchung zum Zeitpunkt der Anschaffung.
2. Man läßt die AfA-Genauigkeit, wie sie jetzt ist (=monatsgenau). Für die klassischen AfA-Sachen ändert sich also nichts. Die Sachen die auf das GWG-Pool-Konto gebucht werden sollen, werden alle jeweils auf den 1. Januar gebucht. Allerdings nur der reine Nettowert (die automatische Vorsteuerziehung durch ECuT würde die Vorsteuer ja zum falschen Zeitpunkt verrechnen). Also auch hier: Vorsteuerbetrag manuell zum Anschaffungsdatum buchen.
Wenn ich nur 2 oder 3 "große" Abschreibungen habe, das meiste sich auf diesen GWG-Pool bezieht, würde ich natürlich Variante 1 nehmen, ansonsten 2.
Oder man wartet, bis melket zaubert ;o))
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TMS |
Geschrieben am 03.04.2008 08:56:24
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Hallo Zusammen,
ich habe mir mit der Poolabschreibung so geholfen:
1. Neues Konto angelegt "Poolabschreibung 2008"
2. Buchung auf dieses Konto in drei Schritten:
2.1 Datum 01.01.2008, Nettobetrag, Nutzungsdauer 5 Jahre
2.2 Datum Anschaffungszeitpunkt, Bruttobetrag, Nutzungsdauer 1 Jahr (für Vorsteuer)
2.3 Datum Anschaffungszeitpunkt, negativer Nettobetrag, Nutzungsdauer 1 Jahr (Korrektur für Nettobetrag)
Damit sollten Vorsteuer und AfA richtig gebucht sein. Als Nettosumme des Kontos "Poolabschreibung 2008" müßte sich dann in diesem und den folgenden Jahren der Betrag ergeben, den man in der EÜR als Poolabschreibung für 2008 angeben muß.
Viele Grüße
TMS |
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joey |
Geschrieben am 03.04.2008 16:57:14
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Ja, geht hier so ähnlich wie mit den Bewirtungskosten, der privaten Telefonnutzung und dem Privatanteil der Fahrtkosten. Die eckige Schraube passt auch durch das runde Loch, man muss nur den Hammer holen.
Die Möglichkeiten sind aber zumindest gut realisierbar, das muss man schon sagen. |
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Michael Kaiser |
Geschrieben am 24.04.2008 23:18:08
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Habe TMS Vorschlag umgesetzt. Geht prima, wenn man sich erstmal darauf eingelassen hat.
Die wiederholten Buchungen auf das Datum 01.01. schaden nicht und können zu beliebigen Zeitpunkten im laufenden Jahr erfolgen, da sie ja Nettobeträge enthalten , also keine vorsteuerrelevanten Änderungen nach Monatsabschluss bedingen.
Im nächsten Jahr wird dann ein neues GWG-Konto für 2009 angelegt.
Hinweis:
Alle ab 01.01.2008 angeschafften GWGs bleiben für 5 Jahre in der Abschreibung, egal ob sie noch existieren, verschrottet, geklaut oder verkauft sind. Das GWG-Konto 2008 wird also ab 2009 nicht mehr angefasst. Dadurch ergibt sich beim vorzeitigen Ausscheiden eines GWG zwingend ein Unterschied zwischen steurrechtlicher Betrachtung (in EasyCT abgebildet: Anlage wird weiter abgeschrieben) und handelsrechtlicher Sicht (Anlage gehört nicht mehr zum Unternehmen).
Wir sind also ab jetzt gezwungen, ein Anlagengitter parallel zu EasyCT zu führen (z.B. in Excel)
Vielen Dank an den weitsichtigen Gesetzgeber für die sinnlose Extraarbeit.
Gruß Michael
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joey |
Geschrieben am 25.04.2008 16:15:33
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Zitat Michael Kaiser geschrieben:
Hinweis:
Alle ab 01.01.2008 angeschafften GWGs bleiben für 5 Jahre in der Abschreibung, egal ob sie noch existieren, verschrottet, geklaut oder verkauft sind. Das GWG-Konto 2008 wird also ab 2009 nicht mehr angefasst. Dadurch ergibt sich beim vorzeitigen Ausscheiden eines GWG zwingend ein Unterschied zwischen steurrechtlicher Betrachtung (in EasyCT abgebildet: Anlage wird weiter abgeschrieben) und handelsrechtlicher Sicht (Anlage gehört nicht mehr zum Unternehmen).
Wir sind also ab jetzt gezwungen, ein Anlagengitter parallel zu EasyCT zu führen (z.B. in Excel)
Vielen Dank an den weitsichtigen Gesetzgeber für die sinnlose Extraarbeit.
Ja, Kritik ist da durchaus angebracht, ich frage mich nur, welche handelsrechtlichen Aufzeichnungspflichten du meinst erfüllen zu müssen. Wärst du Kaufmann, dann müsstest du bilanzieren und bräuchtest ECuT nicht. Vielleich klärst du mich ja mal auf. |
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Michael Kaiser |
Geschrieben am 26.04.2008 23:13:42
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Zitat joey geschrieben:
...Vielleich klärst du mich ja mal auf.
nun ja, mein Steuerberater empfahl mir, jederzeit über die Anlagen, die sich im Betrieb befinden, in Form einer strukturierten Liste Auskunft geben zu können. Durch die neue GWG-Regel kann es dazu kommen, dass Anlagen noch abgeschrieben werden, die physisch nicht mehr im Betrieb sind. Vor 2008 war das nicht der Fall, die Anlagenliste konnte jederzeit aus den EasyCT-Daten generiert werden.
Ist ja kein großes Ding, so eine Liste extra zu führen, sollte nur ein Hinweis für die übrigen User sein, GWGs künftig nicht mehr auszubuchen, aber dennoch jederzeit die tatsächlich vorhandenen (oder nicht mehr vorhandenen) Anlagen auflisten zu können.
Gruß Michael
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Dicketreiber |
Geschrieben am 27.04.2008 20:14:00
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Registriert am: 11.07.2006
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@TMS
Welches Konto bzw. Feld hast du genommen? Irgendwie steht ich grasd voll neben mir.  |
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Dicketreiber |
Geschrieben am 27.04.2008 20:14:20
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@TMS
Welches Konto bzw. Feld hast du genommen? Irgendwie steht ich grasd voll neben mir.  |
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Michael Kaiser |
Geschrieben am 27.04.2008 20:56:09
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Zitat DerDicketreiber geschrieben:
Welches Konto bzw. Feld hast du genommen? 
Ich habe es so gemacht, wie TMS vorgeschlagen hat, daher antworte ich mal: Es geht nicht darum, ein bestimmtes Feld zu nutzen, sodern ein Konto anzulegen.
Ich habe ein neues Konto mit dem Namen "GWG Pool 2008" erzeugt und führe die von TMS genannten Buchungen wie von ihm beschrieben darauf aus. Im nächsten Jahr muss ich ein neues Konto "GWG Pool 2009" anlegen, worin alle 2009 angeschaften GWGs gebucht werden. Und so weiter für die folgenden Jahre, bis eine andere Regierung wieder neue Duftmarken setzen muss.
Gruß Michael
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robert wiegner |
Geschrieben am 28.04.2008 15:07:03
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Warum jedes Jahr ein neues Konto?
Wenn Du das Prinzip mit der Buchung zum 1. Januar machst, hast Du für die Poolsachen bei 60 Monaten ja defacto eine Jahresabschreibung (= 5 Jahre). Diese fünf Jahre bleiben sie drin. Nach fünf Jahren fliegen sie raus.
Also warum jedes Jahr ein neues Konto? |
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Dicketreiber |
Geschrieben am 28.04.2008 19:19:43
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Das alle WiGüter 5 Jahre im Pool abgeschrieben werden, das weiß ich. Von daher halte ich den Vorschlag jedes Jahr ein neues Konto mit dem aktuellen WJ (2009, 2010 etc.) für sinnvoll.
Vllt hab ich mich falsch ausgedrückt. Wenn ich jetzt ein Konto für das aktuelle WJ anlege, brauch ich ja ein Gegenkonto bzw. das richtige Konto für die Befüllung der EÜR. Welches nimmt man da am Besten?
AfA für GWG oder AfA auf bewegl. WiGüter? Wobei für mich beide Sinn machen. Wenn ich aber die 5 Jahre in Betracht ziehe, dann wieder nur das AfA für bewegl. WiGüter.
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Michael Kaiser |
Geschrieben am 30.04.2008 09:05:23
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Registriert am: 07.03.2005
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Zitat DerDicketreiber geschrieben:
...Wenn ich jetzt ein Konto für das aktuelle WJ anlege, brauch ich ja ein Gegenkonto bzw. das richtige Konto für die Befüllung der EÜR. Welches nimmt man da am Besten?...
Ich habe gerade den Update auf Version 1.35 und kann nun EÜR-Felder meinen Konten zuordnen. Daher habe ich das gleiche Problem. Ich habe die Pool-Konten den geringwertigen Wirtschaftsgütern zugeordnet, denn schließlich ist das der vom Gesetzgeber dafür benutzte Begriff. Ich muss demnächst mal meinen Steuerberater fragen, wie er das sieht.
Bearbeitet von Michael Kaiser am 30.04.2008 09:34:13
Gruß Michael
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KSV |
Geschrieben am 08.10.2008 11:19:53
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Registriert am: 31.12.2007
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Hallo,
gibt es inzwischen schon nähere Infos, wann mit einer Programmerweiterung für den GWG Pool zu rechnen ist? |
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knuddel |
Geschrieben am 22.10.2008 11:07:21
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Zitat KSV geschrieben:
Hallo,
gibt es inzwischen schon nähere Infos, wann mit einer Programmerweiterung für den GWG Pool zu rechnen ist?
Ja es wäre schon schön, wenn sich der Programmautor zu dieser Frage mal äußern würde, damit man mindestens mal erfährt, ob so ein Plugin überhaupt noch geplant ist. |
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uatschitchun |
Geschrieben am 28.10.2008 19:42:39
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ich wüßt's auch gern  |
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mielket |
Geschrieben am 10.11.2008 22:56:02
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Seiten Administrator
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Ok, also ich habe mir den Kopf darüber zergrübelt und ich werde wohl die Möglichkeit schaffen, UST und VST vom Netto-Betrag zu entkoppeln. Ist zwar nicht schön, aber der Aufwand lohnt sich, denke ich, weil es ja noch andere Fälle gibt wie UST im Zusammenhang mit Importen oder die Bewirtungskostengeschichte. |
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Neuling |
Geschrieben am 13.11.2008 22:21:57
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Hallo,
kann mir mal jemand erklären, was mielket damit meint?? 
Wahrscheinlich stehe ich auf dem Schlauch.........
Zitat mielket geschrieben:......ich werde wohl die Möglichkeit schaffen, UST und VST vom Netto-Betrag zu entkoppeln.
Damit ist doch die Buchung auf einen jährlichen GWG-Pool nicht gelöst.
(??)
Oder gibt es inzwischen eine professionelle Lösung dieses Buchungsvorgangs mit ec&t? Der Vorschlag weiter oben ist ja auch nur ein "workaround" und keine richtig elegante Lösung.
Langsam drängt auch die Zeit für Kleinunternehmer, die jährlich Buchführung machen. (mit USt.!)
Wie macht Ihr es denn jetzt?
Grüße!
Neuling
Bearbeitet von Neuling am 13.11.2008 22:23:50
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