Habenzinsen, Zinsabschlagsteuer, Soli
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Dom |
Geschrieben am 25.04.2008 18:16:22
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Hallo,
kann mir jemand sagen, wie ich (Kleinunternehmer) die Habenzinsen, Zinsabschlagsteuer und Soli verbuchen kann?
Vielen Dank im voraus.
Dom |
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joey |
Geschrieben am 25.04.2008 19:28:48
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Habenzinsen sind, unter den dafür bestehenden Voraussetzungen der Einstufung als betriebliche Einkünfte, als Betriebseinnahmen zu buchen. Die ZASt und der einbehaltene SoliZ werden, wenn man sie denn bucht, als Privatentnahmen behandelt. Da EÜRer auch Angaben zu ihren Entnahmen machen sollen, sollte man das schon aufzeichnen.
Die einbehaltenen Steuern sind Vorauszahlungen auf die Jahreseinkommensteuer und bei der Veranlagung in der Anlage KAP anzugeben, so dass sie angerechnet werden können. |
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Dom |
Geschrieben am 25.04.2008 20:48:12
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Hallo Joey,
herzlichen Dank für Deine Antwort.
Dom
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Dom |
Geschrieben am 25.04.2008 20:58:29
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noch eine kurze Frage:
auf welches Konto muss ich es genau verbuchen:
a) Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ohne Umsätze aus §19 Abs. 3 Nr. 1 und 2
b ) Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer aus Umsätzen aus §19 Abs. 3 Nr. 1 und 2
oder ein ganz anderes Konto?
Bearbeitet von Dom am 25.04.2008 22:29:13
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joey |
Geschrieben am 26.04.2008 09:45:50
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Zitat Dom geschrieben:
noch eine kurze Frage:
auf welches Konto muss ich es genau verbuchen:
a) Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ohne Umsätze aus §19 Abs. 3 Nr. 1 und 2
b ) Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer aus Umsätzen aus §19 Abs. 3 Nr. 1 und 2
oder ein ganz anderes Konto?
Zinsseinnahmen sind Einkünfte aus § 4 Nr. 8 d UStG für dich, also kannst du das Konto "BE als ustl. Kleinunt. aus Umsätzen aus § 19 (3) Nr. 1 u. 2" nehmen. Diese Einnahmen spielen eine Rolle, wenn es um die Beurteilung geht, ob du Kleinunternehmer bist oder nicht.
Nach § 19 (1) UStG muss dein Gesamtumsatz unter 17.500 € bleiben, damit du dich auf die Kleinunternehmerregelung berufen kannst. Umsätze aus Zinseinkünften bleiben dabei aussen vor. Darum kann man sie wohl separat auf das obengenannte Konto buchen.
Bearbeitet von joey am 26.04.2008 09:47:59
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Dom |
Geschrieben am 26.04.2008 17:59:30
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Hallo Joey,
besten Dank für Deine Hilfe  |
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Holgi |
Geschrieben am 09.04.2011 22:38:07
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Wie werden diese drei Posten bei Nicht-Kleinunternehmer gebucht?
Habe nun folgende Buchungen:
Habenzinsen als Einnahmen auf Konto "Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen" mit 0% MWSt. gebucht.
Arbeitsposten, Buchungsgebühren als Ausgaben auf Konto "Übrige Betriebsausgaben" mit 0% MWSt. gebucht.
Was fange ich mit Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag an?
Das ganze wird ja im Rahmen der Einkommenssteuer dann steuerlich zurück gefordert (sofern die Höher der Zinseinnahmen das zulässt). Muss ich dasin der EÜR berücksichtigen? Falls ja: Wie buche ich das konkret?
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joey |
Geschrieben am 11.04.2011 10:49:33
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Zitat joey geschrieben:
Die ZASt und der einbehaltene SoliZ werden, wenn man sie denn bucht, als Privatentnahmen behandelt. Da EÜRler auch Angaben zu ihren Entnahmen machen sollen, sollte man die Entnahmen zumindest aufzeichnen, aber eine Buchungspflicht besteht so oder so nicht.
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kurt1000 |
Geschrieben am 24.05.2015 20:09:03
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Sorry, ich muss nochmal nachhaken...
Als regelbesteuerter Einzelunternehmer...
-Habenzins
-Kapitalertragssteuer
-Solidaritätszuschlag
Was genau mach ich damit?
Wohin genau auf welches Konto buche ich das in EC&T?
Bearbeitet von kurt1000 am 24.05.2015 20:10:31
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Thomas R |
Geschrieben am 25.05.2015 12:35:46
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M.E. gehören diese drei Posten bei einem Einzelunternehmer, der die EÜR macht, nicht in diese sondern in die entsprechenden Zeilen der EKSt-Erklärung.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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joey |
Geschrieben am 06.06.2015 18:20:33
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@Kurt 1000
an der Behandlung der Ausgaben hat sich in den letzten sieben Jahren nichts geändert. Meine damaligen Hinweise gelten daher nach wie vor. |
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