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USt Reiseleistung zwischen zwei Selbständigen?
Thomas R
Ausgangssituation:
Ein Freund ich und haben jeweils eine eigene Unternehmens-/Personalberatung als Einpersonengesellschaften (EÜR)
Gemeinsam führen wir ein Managementtraining auf einem gecharterten Segelboot vor der kroatischen Küste durch.

Problem:
Reiseleistung sind ja nach §25 UStG USt-frei. Gilt dies auch für die Rechnungen zwischen uns, da ja nur ein Geschäftspartner das Segelboot anmieten kann (inklusive der Nebenkosten wie Versicherungen) und mir ja dann 50% der Kosten weiter verrechnet.

Praktisch wäre der USt-Ausweis ja neutral. Wenn er diese mir in Rechnung stellt, ziehe ich sie als VSt wieder.

Frage.
Wird das auf der Rechnung dann unter Verweis auf den §25 als USt-frei ausgewiesen oder stellt mein Partner mir ganz normal eine Rechnung mit UST?
Bearbeitet von Thomas R am 09.05.2008 15:22:16
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
Thomas R
ich pushe eigentlich ungerne. Aber hat keiner eine Idee?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
joey
Ja,ja der § 25 UStG ist schon die richtige Vorschrift, der gilt auch für Reiseleistungen von Personaldienstleistern.Cool

Die Reisevorleistung (hier der Segeltörn) ist steuerfrei, weil Kroatien Drittland ist. Wenn du die Hälfte einer steuerfreien Leistung weiterberechnet bekommst, warum sollte das dann Steuern auslösen? Wenn ihr für ein gemeinsames Projekt einen Kredit aufnehmt und dein Kollege läßt sich am Jahresende die Hälfte der Zinsen und Kontoführungsgebühren erstatten, dann löst das doch auch keine USt aus.

Siehs einfach mal so, ohne dass ich jetzt Literatur wälzen und ein Gutachten versuchen muss. Der Hinweis auf die USt-Freiheit sollte auf die Rechnung, diese grundsätzliche Information sollte auf jeder Rechnung nach § 14 UStG sein.
Bearbeitet von joey am 25.05.2008 11:10:10
 
robert wiegner

Zitat

Wenn du die Hälfte einer steuerfreien Leistung weiterberechnet bekommst, warum sollte das dann Steuern auslösen?


Was passiert denn, wenn er den Törn an seine Kunden weiterverkauft ... wäre das dann nicht egal, ob das ursprünglich wegen Order im Drittland steuerfrei war?
Zumindest hab ich die Eingangsfrage eher in diese Richtung verstanden ... USt-pflichtiger Inländer stellt einem anderen USt-pflichtigen Inländer eine Rechnung.
 
joey

Zitat

robert wiegner geschrieben:


Was passiert denn, wenn er den Törn an seine Kunden weiterverkauft ... wäre das dann nicht egal, ob das ursprünglich wegen Order im Drittland steuerfrei war?
Zumindest hab ich die Eingangsfrage eher in diese Richtung verstanden ... USt-pflichtiger Inländer stellt einem anderen USt-pflichtigen Inländer eine Rechnung.


Ich gehe schon davon aus, das letztlich die "Kunden" für den Trip bezahlen. Die Reisecharge (d.h. die Reisevorkosten, die Yacht-/Boot-Gebühren wären dann trotzdem noch steuerfrei, weil die Leistung im Drittland stattfindet, worauf Deutschland keine Steuerhoheit hat).

USt-pfl. Inländer stellt einem anderern ust-pflichtigen Inländer eine Rechnung über eine Leistung die im nicht ust.-pflichtigen Ausland erfolgt, Folge: Keine Umsatzbesteuerung. Das ist die Systematik des Umsatzsteuerrechts.
 
robert wiegner
Das ist dann also nicht so, daß Nr. 1 das jetzt zu seiner eigenen Leistung macht, die er dann weiterverkauft?

Aus reiner Neugier:
Wie sieht das denn dann bei Reisebüros aus?
 
Thomas R
Danke für eure Meinungen, hatte ich mir schon so gedacht.

Wie schon geschrieben, hier geht es nur um die Verrechnung der Charter- und zusammenhängenden Nebenkosten wie die Skipperversicherung, die USt-frei sind, untereinander ohne irgendeine Gewinnabsicht.

Zur Erläuterung. Mein Partner ist der Skipper, der auch aus haftungsrechtlichen Gründen der Charterer ist. Untereinander teilen wir uns natürlich die Kosten.

Gegenüber "meinem" Unternehmenskunden bieten wir keine Reise, sondern ein Managementtraining. Diese ist natürlich Umsatzsteuerpflichtig, genauso wie die "Gewinnverrechnung" an meinen Partner nach Abschluß des Projektes.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

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