| USt Reiseleistung zwischen zwei Selbständigen? | 
| Thomas R | Geschrieben am 08.05.2008 11:51:06 | 
|  
 Mitglied
 
 Beiträge: 1439
 Registriert am: 07.03.2005
 
 
 | Ausgangssituation: Ein Freund ich und haben jeweils eine eigene Unternehmens-/Personalberatung als Einpersonengesellschaften (EÜR)
 Gemeinsam führen wir ein Managementtraining auf einem gecharterten Segelboot vor der kroatischen Küste durch.
 
 Problem:
 Reiseleistung sind ja nach §25 UStG USt-frei. Gilt dies auch für die Rechnungen zwischen uns, da ja nur ein Geschäftspartner das Segelboot anmieten kann (inklusive der Nebenkosten wie Versicherungen) und mir ja dann 50% der Kosten weiter verrechnet.
 
 Praktisch wäre der USt-Ausweis ja neutral. Wenn er diese mir in Rechnung stellt, ziehe ich sie als VSt wieder.
 
 Frage.
 Wird das auf der Rechnung dann unter Verweis auf den §25 als USt-frei ausgewiesen oder stellt mein Partner mir ganz normal eine Rechnung mit UST?
 Bearbeitet von Thomas R am 09.05.2008 15:22:16
 
 Mit besten Grüßen vom AmmerseeThomas
 Personalmanagement Thomas Riemann
 | 
|  | 
 | 
|  | 
| Thomas R | Geschrieben am 24.05.2008 19:36:19 | 
|  
 Mitglied
 
 Beiträge: 1439
 Registriert am: 07.03.2005
 
 
 | ich pushe eigentlich ungerne. Aber hat keiner eine Idee? 
 Mit besten Grüßen vom AmmerseeThomas
 Personalmanagement Thomas Riemann
 | 
|  | 
 | 
|  | 
| joey | Geschrieben am 25.05.2008 11:07:38 | 
|  
 Mitglied
 
 Beiträge: 571
 Registriert am: 14.03.2007
 
 
 | Ja,ja der § 25 UStG ist schon die richtige Vorschrift, der gilt auch für Reiseleistungen von Personaldienstleistern.  
 Die Reisevorleistung (hier der Segeltörn) ist steuerfrei, weil Kroatien Drittland ist. Wenn du die Hälfte einer steuerfreien Leistung weiterberechnet bekommst, warum sollte das dann Steuern auslösen? Wenn ihr für ein gemeinsames Projekt einen Kredit aufnehmt und dein Kollege läßt sich am Jahresende die Hälfte der Zinsen und Kontoführungsgebühren erstatten, dann löst das doch auch keine USt aus.
 
 Siehs einfach mal so, ohne dass ich jetzt Literatur wälzen und ein Gutachten versuchen muss. Der Hinweis auf die USt-Freiheit sollte auf die Rechnung, diese grundsätzliche Information sollte auf jeder Rechnung nach § 14 UStG sein.
 Bearbeitet von joey am 25.05.2008 11:10:10
 | 
|  | 
 
 | 
|  | 
| robert wiegner | Geschrieben am 25.05.2008 13:23:43 | 
|  
 Mitglied
 
 Beiträge: 552
 Registriert am: 12.02.2005
 
 
 | Zitat Wenn du die Hälfte einer steuerfreien Leistung weiterberechnet bekommst, warum sollte das dann Steuern auslösen?
 Was passiert denn, wenn er den Törn an seine Kunden weiterverkauft ... wäre das dann nicht egal, ob das ursprünglich wegen Order im Drittland steuerfrei war?
 Zumindest hab ich die Eingangsfrage eher in diese Richtung verstanden ... USt-pflichtiger Inländer stellt einem anderen USt-pflichtigen Inländer eine Rechnung.
 | 
|  | 
 
 | 
|  | 
| joey | Geschrieben am 25.05.2008 14:26:40 | 
|  
 Mitglied
 
 Beiträge: 571
 Registriert am: 14.03.2007
 
 
 | Zitat robert wiegner geschrieben:
 
 Was passiert denn, wenn er den Törn an seine Kunden weiterverkauft ... wäre das dann nicht egal, ob das ursprünglich wegen Order im Drittland steuerfrei war?
 Zumindest hab ich die Eingangsfrage eher in diese Richtung verstanden ... USt-pflichtiger Inländer stellt einem anderen USt-pflichtigen Inländer eine Rechnung.
 Ich gehe schon davon aus, das letztlich die "Kunden" für den Trip bezahlen. Die Reisecharge (d.h. die Reisevorkosten, die Yacht-/Boot-Gebühren wären dann trotzdem noch steuerfrei, weil die Leistung im Drittland stattfindet, worauf Deutschland keine Steuerhoheit hat).
 
 USt-pfl. Inländer stellt einem anderern ust-pflichtigen Inländer eine Rechnung über eine Leistung die im nicht ust.-pflichtigen Ausland erfolgt, Folge: Keine Umsatzbesteuerung. Das ist die Systematik des Umsatzsteuerrechts.
 | 
|  | 
 
 | 
|  | 
| robert wiegner | Geschrieben am 25.05.2008 14:48:30 | 
|  
 Mitglied
 
 Beiträge: 552
 Registriert am: 12.02.2005
 
 
 | Das ist dann also nicht so, daß Nr. 1 das jetzt zu seiner eigenen Leistung macht, die er dann weiterverkauft? 
 Aus reiner Neugier:
 Wie sieht das denn dann bei Reisebüros aus?
 | 
|  | 
 
 | 
|  | 
| Thomas R | Geschrieben am 25.05.2008 15:57:45 | 
|  
 Mitglied
 
 Beiträge: 1439
 Registriert am: 07.03.2005
 
 
 | Danke für eure Meinungen, hatte ich mir schon so gedacht. 
 Wie schon geschrieben, hier geht es nur um die Verrechnung der Charter- und zusammenhängenden Nebenkosten wie die Skipperversicherung, die USt-frei sind, untereinander ohne irgendeine Gewinnabsicht.
 
 Zur Erläuterung. Mein Partner ist der Skipper, der auch aus haftungsrechtlichen Gründen der Charterer ist. Untereinander teilen wir uns natürlich die Kosten.
 
 Gegenüber "meinem" Unternehmenskunden bieten wir keine Reise, sondern ein Managementtraining. Diese ist natürlich Umsatzsteuerpflichtig, genauso wie die "Gewinnverrechnung" an meinen Partner nach Abschluß des Projektes.
 
 Mit besten Grüßen vom AmmerseeThomas
 Personalmanagement Thomas Riemann
 | 
|  | 
 |