wie bucht man Einlagen?
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berlinbeads |
Geschrieben am 08.05.2008 18:11:27
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Hallo, ich kann's in meinen schlauen Büchern nicht finden: Kann ich Gegenstände als Einlagen verbuchen, die vor Betriebseröffnung gekauft wurden und nun im Betrieb verwendet werden? Muss ich den jetzigen Wert nach AfA rechnen, auch wenn's noch kein Jahr her ist? Was mache ich mit der USt? Kann ich nur Sachen einlegen, die normalerweise nach AfA abgeschrieben werden, oder auch andere, kleinere Verbrauchsgegenstände? DANKE! |
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Thomas R |
Geschrieben am 08.05.2008 18:38:20
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Die USt ist leider weg. Ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in dein Betriebsvermögen kannst du aber noch den zeitanteiligen Restwert der Büromöbel etc. nach der AfA-Tabelle abschreiben.
Beispiel.
Bürostuhl am 5.2.2004 gekauft für 1.200 € Brutto . Fa. am 01.05.08 gegründet. AfA Bürostuhl 10 Jahre.
"Sinnlos" schon verbraucht sind 4 Jahre, 3 Monate. In den verbleibenden 5 Jahren 9 Monate kannst du also von den 1200 €/120 Monate = 100 €/Monat abschreiben jeden Restmonat abschreiben. Da du ja damals die USt als VSt nicht ziehen konntest, kannst du sie jetzt wenigstens mit abschreiben. Die Rechnung mußt du natürlich noch haben.
Bearbeitet von Thomas R am 08.05.2008 18:39:37
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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berlinbeads |
Geschrieben am 11.05.2008 16:57:27
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Super, das verstehe ich. Und was ist mit Sachen, die kleiner sind und gar nicht in der AfA-Tabelle auftauchen? Ist dann die Abschreibungsdauer 1 Jahr, und kann ich dann auch den Wert nach Monaten berechnen, wenn die Anschaffung z.B. 3 Monate vor Betriebseröffnung war? Oder z.B. mit Verbrauchssachen wie Büromaterial? Ich frage deshalb, weil wir (wissend, dass wir bald eröffnen würden) ein paar Monate vor der Eröffnung eine Menge kleiner Sachen für den Betrieb angeschafft haben. Einzeln ist der Wert nicht so groß, aber alles zusammen macht es schon ganz schön was aus... doof doof, dass man hinterher immer schlauer ist... DANKE! |
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manmun |
Geschrieben am 09.10.2009 23:10:05
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Leider hat darauf noch niemand geantwortet. Aber ich habe genau dieses Problem. Habe auch diverse Kleindinge vor der Gründung gekauft. Kann man die nicht mehr einbringen ?
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take02 |
Geschrieben am 17.11.2009 14:05:08
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Zitat manmun geschrieben:
Leider hat darauf noch niemand geantwortet.
Vorweggenommene Betriebsausgaben
Alle Ausgaben die vor der eigentlichen Gründung des Unternehmens entstehen und mit dem Betriebsgegenstand zusammenhängen, können als sogenannte vorweggenommene Betriebsausgaben zum Abzug kommen. Dabei sollte auch der zeitliche Zusammenhang beachtet werden. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 18.4.1990 den „klar erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und einer bestimmten Einkunftsquelle“ als Kriterium für die steuerliche Abzugsfähigkeit der vorweggenommenen Betriebsausgaben definiert. So kann die bereits vor Ladeneröffnung angeschaffte Ware eines Händlers im Wege der vorweggenommenen Betriebsausgaben gewinnmindernd geltend gemacht werden. Eine ordnungsgemäß erstellte Rechnung führt bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern auch zum Vorsteuerabzug. Etwas problematischer ist die Anschaffung eines PC, welcher bereits vier Jahre vor der eigentlichen Existenzgründung erworben wurde. Hier ist der klare Zusammenhang nicht mehr erkennbar.
Zu den möglichen vorweggenommenen Betriebsausgaben zählen unter anderem:
Fachliteratur, Fahrtkosten, Telefonkosten, Beratungskosten, Finanzierungskosten oder Fortbildungskosten.
http://www.betriebsausgabe.de/vorwegg...n-42.html# |
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C488 |
Geschrieben am 27.10.2021 12:57:32
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ich würde mich hier gern nochmal mit dranhängen.
Sachverhalt: Kauf einer Kamera ( kein GWG ) in 2019, ebenfalls diverse Objektive. Kauf eines auf die Kamera zugeschnittenen Kameragehäuse mit Tray und anderen auf das Gehäuse abgestimmten Komponenten in 2021.
Eröffnung des Gewerbes 01.04.2021.
Erste Frage: Einlage Kamera ins AV ( technischer Ablauf )
ich habe in den Buchungen die Kamera als Ausgabe bewegliches AV im Buchungsjahr 2021 mit Kaufdatum 01.06.2019 und der Angabe 3. Jahr von 7 Jahren gebucht.
Leider erscheint die Kamera nicht im AV-Verzeichnis 2021 ?
Muss ich erst 2019 separat buchen ( wäre ja nur der Zugang der Kamera ins AV ) und dann den Jahreswechsel 2020 und 2021 durchführen ?
Oder wie bekomme ich die Kamera ins AV ? Manuell Restwert auf Restabschreibungsdauer ermitteln und dann 1.Jahr von 5 im Dialogfenster angeben ?
Zweite Frage: Kauf des Gehäuses und der einzelnen zugehörigen Komponenten.
Das Gehäuse ist ein speziell angepasstes für die Kamera, also anderweitig nicht nutzbar. Daher würd ich sagen, nachträgliche Anschaffungskosten zur Kamera.
Ich würde sie mit den Kosten auf die Restnutzungsdauer der Kamera abschreiben wollen. Wie mache ich das technisch mit den Buchungen? Muss ich jedes einzelne Teil gegen Afa-Kto buchen ? Dann erscheinen sie ja alle einzeln im AV und nicht als nachträgliche AK der Kamera ?
Wäre dankbar für Tipps und Unterstützung 
C488 |
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mielket |
Geschrieben am 27.10.2021 16:29:28
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Ich hatte erst heute den Fall, dass bei einer Nutzerin die AfA-Liste des Plugins leer war. Bei mir funktionierte es hingegen. Ich hatte da empfohlen den alten Internet Explorer 11 noch einmal neu zu installieren. Vielleicht bei der Umstellung auf Edge etwas Funktionalität abgequetscht. Das AfA-Plugin basiert auf Web-Technologie des Internet-Explorers.
https://www.microsoft.com/en-us/downl...lorer.aspx
Ich würde die abhängigen AfAs alle einzeln buchen. Da steigt sonst niemand mehr durch, wenn man virtuos den Restwert und Betrag der Ur-AfA ergänzt.
Dann gäbe es ja noch die Möglichkeit der Pool-Abschreibungen.
Bearbeitet von mielket am 27.10.2021 16:34:33
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C488 |
Geschrieben am 28.10.2021 07:40:26
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@mielket: alles palletti, hab gestern abend gestartet, da war alles im Anlageverzeichnis drin, wie es sein soll.
Danke für deine Hilfe 
C488 |
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Immo |
Geschrieben am 28.10.2021 13:18:56
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Hallo,
interessant:
Zitat Ich würde die abhängigen AfAs alle einzeln buchen. Da steigt sonst niemand mehr durch, wenn man virtuos den Restwert und Betrag der Ur-AfA ergänzt.
aber wie mache ich das? Ich habe letztes Jahr im Juni Gebrauchtwagen gekauft und will ihn ab 1.1.2021 (seit Juni 2020) in Geschäftsvermögen bringen bedeutet AfA für 2 Jahre (seit Juni 2020) 3.000 € o.MwSt = mtl AfA 125 € müsste dann am 1.1.2021
3.000 € abzgl
875 € (7-12 = 7 * 125 €)
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2.125 € AfA ab 1.1.2021 . Ich finde aber in ECT nur JahresAfA wie kann ich die Restlaufzeit von 17 Monaten eingeben?
LG
Immo |
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Immo |
Geschrieben am 28.10.2021 14:27:28
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Hallo,
ich geb mir selbst ne Antwort. Unglaublich, gestern hat es nicht geklappt
Heute hab ich folgendes gebucht:
Ausgabe - AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter - Kaufdatum 1.6.2020 = 3000 € - MwSt 0 % Abschreibung 2 von 2 Jahren zeigt er mir gleicht Restwert netto 2.125 € was ja genau der Wert zum 1.1.2021 ist.
vielleicht hilft die Info ja anderen auch  |
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Immo |
Geschrieben am 28.10.2021 16:10:32
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Hallo,
soweit prima. Wie buche ich jetzt den Verkauf? Abschreibung mtl. 125 € . Habe in 10 verkauft. Also 9 x125 € = 1.125€ Abschreibung.
Habe für 1000 € inkl. Mwst verkauft. Wie buche ich das jetzt, damit es aus dem Anlagevermögen raus ist?
Bin gespannt, hab schon probiert, hab nichts gefunden |
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mielket |
Geschrieben am 28.10.2021 18:59:15
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Lösch die Afa und ersetze sie mit einer Buchung über den Restwert. Dann mache eine Einnahmen-Buchung über die 1000 €. |
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Immo |
Geschrieben am 29.10.2021 08:33:00
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Welches Kto muss ich nehmen, damit die Einnahmen-Buchung auch in AfA als Abgang steht? |
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mielket |
Geschrieben am 29.10.2021 11:25:22
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Das Plugin hat nocht keine Zugangs- und Abgangs-Spalte. Das muss manuell in die Anlagenverzeichnis-Seite der EÜR eingetragen werden. Ggf. ein Konto dafür anlegen.
Ein internes Anlagenverzeichnis ist übrigens das nächste Ding auf meiner ToDo-Liste, damit EC&T die EÜR via Elster aus dem Programm heraus verschicken kann. Da werden dann auch Abgänge unterstützt werden. |
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Immo |
Geschrieben am 03.11.2021 10:44:50
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Vielen Dank .
nun doch mal gefragt:
Zitat Lösch die Afa und ersetze sie mit einer Buchung über den Restwert.
Die Afa-Buchung habe ich gelöscht. Jetzt habe ich für 2021 kein Auto gebucht. Stimmt doch aber nicht. Ich habe doch
1-9.2021 = (9*125€) = 1.125 € Abschreibung (Auto 6.2020 gekauft netto 3000€ ergibt 2 Jahres-AfA = mtl. AfA 125€)
10 - 12.2021 = 3 * 125€ = 375 €
Welchen Restwert muss ich einbuchen? Mein Afa ist jetzt leer.
ECT geht nur auf AfA, wenn ich über 1 Jahr angebe, monatliche AfA ? wo kann ich das eintragen?
Oje.......... |
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mielket |
Geschrieben am 03.11.2021 17:49:03
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Das ist jetzt kein PKW, oder? Ansonsten gibt es für solche Fälle ja die 1%-Regel. Ansonsten muss man mit erheblichem Aufwand ein Fahrtenbuch führen und die Privatnutzung auf nicht-triviale Weise berechnen.
Unter der Prämisse, dass alles wirklich so stimmt, auf die Abschreibungsdauer (siehe hier):
Der Restwert ist Anfang 2021 3000-1125=1875€. Darüber machst Du eine Buchung mit AfA-Dauer 1. Du hast es verkauft. Das bedeutet, Du kannst es komplett abschreiben, musst aber natürlich den Verkaufserlös auf Einnahmen buchen. |
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Immo |
Geschrieben am 04.11.2021 12:04:35
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vielen Dank für den Link, den habe ich bei der Abschreibungsdauer schon berücksichtigt. Es ist ein PKW der zu 100 % nachweislich nur betrieblich genutzt wird.
Da das Auto 6.2020 zu 3000€ gekauft wurde, hat es am 1.1.2021 eine Restwert von (3000- 7*125=875€=) 2.125€. Diese Buchung habe ich gelöscht.
Jetzt buche ich also den gesamten Restwert per 2021 (2.125€) als 1 Jahres AfA wieder ein. Da kann ich die genauen Monate nicht eingeben, was unwichtig ist? Dann stimmt die eCT-Buchung für EÜR und im ECT-AfA-Verzeichnis erscheint es nicht, weil es ja 1-Jahres-AfA ist. und für Elster muss ich aufpassen beim eintragen.
Manchmal ist die EÜR einfach zu EINFACH
Danke, dass es hier immer Hilfe gibt. |
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