Ust-Erstattung
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DR-Coaching |
Geschrieben am 31.08.2005 14:51:48
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Beiträge: 3
Registriert am: 12.07.2005
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Wie und wo buche ich eine erstattete Umsatzsteuer vom FA in der nächsten Umsatzsteuer Voranmeldung? Gibt es da eine Zeile wo die Summe reinkommt? Ist das eine Einnahme ohne Steuer? Gibt es dafür eine Kategorienummer?
Brauche ich, um über Elster die Voranmeldung zu machen, einen Zugangscode oder geht das einfach so. Bisher schicke ich immer über den guten alten Postweg.
Fragen über Fragen...und wer kann helfen?
Gruß aus Berlin
DR
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CAD-Neumann |
Geschrieben am 01.09.2005 09:16:54
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Registriert am: 07.03.2005
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Die erstattete UmSt. in der UmSt.-Voranmeldung buchen? Ich glaub nicht, dass das nötig ist, evtl. als Einnahme bei der Steuerklärung Anfang nächsten Jahres.? Also ich hab die Erstattung für das letzte Jahr nicht in der Voranmeldung gebucht, genauso wenig wie ich Privateinlagen oder -entnahmen hier buche. Ist ja keine Umsatzsteuerpflichtige Einnahme. Aber da warte mal lieber bis der Thomas hierauf antwortet, der wird das genau wissen .
Für die Voranmeldung über Internet mit Elster brauchst du eigentlich nur das Programm und deine Steuernummer. Vorher musst du einmalig die Erklärung gemäss Steuerdaten-Übermittlungsverordnung ausfüllen, unterschreiben und an das FA schicken, so ist das hier zumindest in NRW, aber in Berlin wird das wohl auch so sein. Diese Erklärung kannst du dir mit den erforderlichen Daten im Elsterprogramm ausdrucken, einfach oben bei Datenübermittlung klicken und denn "Druck der Teilnehmererklärung....", wird denn gleich zweifach gedruckt, eine davon unterschreiben und abschicken. |
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Thomas R |
Geschrieben am 01.09.2005 12:28:13
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Mitglied
Beiträge: 1435
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Hallo,
ich heiße zwar auch Thomas, bin aber nicht der gemeinte , trotzdem mal meine Lösung
Zitat DR-Coaching geschrieben:
Wie und wo buche ich eine erstattete Umsatzsteuer vom FA in der nächsten Umsatzsteuer Voranmeldung? Gibt es da eine Zeile wo die Summe reinkommt? Ist das eine Einnahme ohne Steuer? Gibt es dafür eine Kategorienummer?
in der UStVoranmeldung wird eine bereits in den Vormonaten gezahlte oder erstattete USt/VSt nicht mehr angegeben.
Zitat Brauche ich, um über Elster die Voranmeldung zu machen, einen Zugangscode oder geht das einfach so. Bisher schicke ich immer über den guten alten Postweg.
Man muß vorher eine sogenannte Teilnahmeerklärung an das FA schicken. Formular sollte in Elster verfügbar sein, ansonsten über die Webseite des FA. Dann kann man alle Zahlungen und Mitteilungen elektronisch vornehmen. Ein Code ist nicht erforderlich. Man sollte sich das Sendeprotokoll als PDF speichern und zur Sicherheit aufheben, damit man einen Nachweis der Übertragung hat. Da die Server der FA´s um den 9. und 10. immer ausgelastet sind, schicke ich meine Erklärung immer bis spätestens 7. los, dann dauert es nur Sekunden.
Übrigens sollte man seinem FA eine abbuchungserklärung erteilen, das spart Nerven und man läuft nicht Gefahr Verzugszinsen zu zahlen.
Frage an Alle:
Zur Grundsätzlichen Frage, ob man in Elster die gezahlte USt und die erstattete VSt in Konten buchen sollte, bin ich unschlüssig. Beide haben ja nichts mit der E/A zu tun, genauso wenig wie ja Barentnahmen. vielleicht kann uns der Chef hier eine gute Lösung bieten. Es gibt da in EasyCash eine einstellung ( Ansicht > Einstellungen > E/Ü Konten, dort: USt ... in gesonderten Konten aufführen.
Gruß vom Ammersee

Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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mielket |
Geschrieben am 03.09.2005 05:32:57
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Seiten Administrator
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Zitat Zur Grundsätzlichen Frage, ob man in Elster die gezahlte USt und die erstattete VSt in Konten buchen sollte, bin ich unschlüssig. Beide haben ja nichts mit der E/A zu tun, genauso wenig wie ja Barentnahmen. vielleicht kann uns der Chef hier eine gute Lösung bieten. Es gibt da in EasyCash eine einstellung ( Ansicht > Einstellungen > E/Ü Konten, dort: USt ... in gesonderten Konten aufführen.
Das ist die enthaltene UST und VST. Das ist was anderes als die tatsächlich gezalte UST bzw. der erstattete VST-Überschuss. Dass kann auch eine Zalung für ein Vorjahr sein. Deshalb müssen die Zahlungen an das bzw. Erstattungen vom Finanzamt auf entspr. Konten mit 0% gebucht werden. Wegen der 0% beeinflusst das auch nicht die Voranmeldung.
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Thomas R |
Geschrieben am 04.09.2005 11:13:36
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Zitat mielket geschrieben:
Das ist die enthaltene UST und VST. Das ist was anderes als die tatsächlich gezalte UST bzw. der erstattete VST-Überschuss. Dass kann auch eine Zalung für ein Vorjahr sein. Deshalb müssen die Zahlungen an das bzw. Erstattungen vom Finanzamt auf entspr. Konten mit 0% gebucht werden. Wegen der 0% beeinflusst das auch nicht die Voranmeldung.
Danke, das dachte ich mir auch, da ich ja von der Dauerfristverlängerung gebrauch mache.
Beeinflussen aber die Buchung nicht den E/A Abschluss, da die USt Konten in die Gewinn/Verlustrechnung mit eingehen und das Nettoergebnis verfälschen? Gibt es eine Möglichkeit dies zu krrigieren - und leider ist mir die Bedeutung des Häckchen nocht nicht klar - danke.
Bearbeitet von Thomas R am 04.09.2005 11:16:05
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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merls |
Geschrieben am 09.09.2005 17:11:53
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Wenn ich das nun richtig nachgelesen und nachgefragt habe soll das buchen der erstatteten und gezahlten umst. beträge folgendes bewirken.
ihr schreibt eine rechnung und habt nun den gesammten betrag (incl mwst) als einnahme gebucht.
da ihr aber die mwst an das Finanzamt zahlt ist dies eine ausgabe die ihr auch als ausgabe verbucht. (zu 0% weils ja keine steuer auf die steuer gibt).
warum das ganze damit die umst. die ihr für das finanzamt einnehmt nicht eurere gesammt brutto umsatz in die höhe treibt, denn ihr habt ja von der umst. nichts.
somit addiert sich eingenommene und gezahlte mwst zu 0 in der jahresgesamtrechnung (E/Ü Rechnung).
So hab ich das zumindest nach dem Gespräch mit unserem Finanzamt verstanden.
Aber das mit der Teilnahmeerklärung für Elster hab ich wohl überlesen... gleich mal schaun obs das in Hessen auch gibt.
mfg
Merls
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Thomas R |
Geschrieben am 10.09.2005 10:50:45
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Da liegt vor allem bei denjenigen das Problem, die folgende Ausgangslage haben
- sie sind keine Kleinunternehmer sondern holen sich die VSt zurück
- sie haben von der Dauerfristverlängerung Gebrauch gemacht
Insbesondere mit letzterem Punkt ergibt sich eine zeitliche Verschiebung. Im übrigen kann in der E/A die USt nich auf "0" aufgehen, da die eigenen erzielten Einnahmen und die daruf erhobene USt hoffentlich höher sind als die getätigten Ausgaben mit USt, die man sich als VSt zuückholen kann.
Daher auch meine Frage:
Wenn ich die ans FA gezahlte USt und die vom FA erhaltene VSt je auf eigene Konten buche verfälsche ich m.E. die E/A Rechnung. Man bucht ja auch nicht die Bar/Kassenentnahmen.
Oder irre ich mich da?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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