zu 1)
Grundsätzlich müsste deine EÜR zusammen mit Einkommenssteuererklärung (EK) am Montag, den 2.6.8 bei deinem FA vorliegen. Mit einem formlosen Antrag kannst du das aber biss zum 30.09. verlängern.
zu 2)
Das musst du mit deinem Steuerberater oder direkt mit dem FA klären. Denn Ehepartner können wählen, ob sie hinsichtlich der EK getrennt oder gemeinsam veranlagt werden wollen.
Noch ein Hinweis. Wenn ich es richtig weiß, ist deine neue Steuernummer jetzt die neue Steuernummer für euch gemeinsam. Auch bei meiner Aufnahme der Selbständigkeit habe ich eine neue Steuernummer erhalten.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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