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UID undCo. Rechnung ins EU-Ausland
mstoss
Hallo,

bisher habe ich meine eigene UID nur bei Käufen im Ausland benötigt, jetzt stelle ich aber selbst eine Rechnung ins EU-Ausland. Die Leistung (Fotografie) wurde hier in D erbracht.

Stelle ich eine Rechnung ohne MwSt oder mit?
Brauche ich deren UID und was stelle ich im Zweifel damit an?
Wie verbuche ich das?

Danke für eure Hilfe.

Michael
 
robert wiegner
Wenn die in ECuT gewählte Kontenbezeichnung die Zeichenfolge UST-ID enthält, wird sie bei der UmsSt-VA korrekt zugewiesen ->Feld 41.

Für die EÜR muß in ECuT dieses Konto mit dem EÜR-Feld 103 (heißt bei ECuT 1103) verknüpft werden. Dann klappr auch die EÜR.

Auf der Rechnung muß bei Steuerfreiheit immer der Grund vermerkt sein. Ich habe bei EU-Lieferung dann in der Zeile, wo die USt. (hier dann: 0,00) steht, den Vermerk steuerfrei (innergemeinschaftliche Lieferung) an xxx ... wobei xxx die UID des Kunden ist.

Über diese Beträge, die ja in der UmsSt.-VA auftauchen, mußt Du dann beim Bundesamt für Finanzen in den entsprechenden Zeiträumen, eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abgeben ... letztlich einfach eine Liste mit UIDs und den von Dir berechneten Netto-Beträgen. Solltest Du das mal vergessen, kommt eine entsprechende Aufforderung. ZM geht entweder klassisch auf Papier mit einschicken oder (nach Registrierung) auch online.

Du benötigst auf alle Fälle die UID des Kunden. Manchmal auch sinnvoll, die auf Gültigkeit zu prüfen. Kann man irgendwo auf den Seiten des Bundesamtes.

Da ich nur Lieferungen in EU-Länder (nicht aber Leistungen/Dienstleistungen) habe, tauchte das Problem bei mir zwar nicht auf, aber ich meine, mich zu erinnern, daß es da formal irgendwelche Unterschiede gibt. Vielleicht mal klären, wie das aussieht, und ob Photos Lieferungen oder Leistungen sind.


Bearbeitet von robert wiegner am 06.09.2008 21:18:41
 
mstoss
Allerbesten Dank :-) Soweit klar. Nur die entsprechenden Verknüpfungen bekomme ich noch nicht hin, aber ich probier erst einmal weiter.

Michael
 
mstoss
äh... dumme Frage, schreibe ich die Rechnungauf Englisch oder Deutsch? Englisch für meine Kunden, Deutsch fürs Finanzamt ;-) ?
 
robert wiegner
Ich wäre da pragmatisch und würde -- falls irgend möglich -- eine deutsche Rechnung verschicken.

Falls der Kunde drauf besteht oder Du sicher gehen willst, daß Zahlbetrag, Frist und Bankverbindung richtig verstanden werden, schreibst Du sie halt in Englisch.

Zwei Ausfertigungen würde ich nicht machen. Erstens aus Faulheit, zweitens aus Prinzip. Wenn doch: dann eine davon mit Vermerk "Zweitausfertigung" oder sonstwas versehen.

Normalerweise sind (sollten sein) Rechnungen von sich aus auch international verständlich. Und wenn Du sichergehen willst, überlege Dir ein Rechnungsformular für solche Fälle, wo Du die Bezeichnungen (zumindest die wichtigsten) zusätzlich auch in Englisch unterbringst.


Bearbeitet von robert wiegner am 09.09.2008 09:36:13
 
mstoss
Hallo Robert,

Ich muss meine Leistungen immer etwas genauer beschreiben, deshalb ist es mit einem einfachen Einzelpreis/price etc nicht getan. Insofern greife ich mal den Aspekt des pragmatischen Vorgehens auf und stelle die Rechnung dann lieber auf Englisch. Das können dann ja sowohl Kunde wie Finanzamt nachvollziehen, und im Zweifel ist mir das Verständnis beim Kunden wichtiger :-)

Danke einstweilen,
Michael

 
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Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.

pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo, muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?

mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier

mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!

mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)

mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.

mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.

Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer
auf 1 Jahr gelegt ist

Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru
ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?

mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.

Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?

mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

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