UID undCo. Rechnung ins EU-Ausland
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mstoss |
Geschrieben am 06.09.2008 14:46:24
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Hallo,
bisher habe ich meine eigene UID nur bei Käufen im Ausland benötigt, jetzt stelle ich aber selbst eine Rechnung ins EU-Ausland. Die Leistung (Fotografie) wurde hier in D erbracht.
Stelle ich eine Rechnung ohne MwSt oder mit?
Brauche ich deren UID und was stelle ich im Zweifel damit an?
Wie verbuche ich das?
Danke für eure Hilfe.
Michael
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robert wiegner |
Geschrieben am 06.09.2008 20:57:15
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Wenn die in ECuT gewählte Kontenbezeichnung die Zeichenfolge UST-ID enthält, wird sie bei der UmsSt-VA korrekt zugewiesen ->Feld 41.
Für die EÜR muß in ECuT dieses Konto mit dem EÜR-Feld 103 (heißt bei ECuT 1103) verknüpft werden. Dann klappr auch die EÜR.
Auf der Rechnung muß bei Steuerfreiheit immer der Grund vermerkt sein. Ich habe bei EU-Lieferung dann in der Zeile, wo die USt. (hier dann: 0,00) steht, den Vermerk steuerfrei (innergemeinschaftliche Lieferung) an xxx ... wobei xxx die UID des Kunden ist.
Über diese Beträge, die ja in der UmsSt.-VA auftauchen, mußt Du dann beim Bundesamt für Finanzen in den entsprechenden Zeiträumen, eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abgeben ... letztlich einfach eine Liste mit UIDs und den von Dir berechneten Netto-Beträgen. Solltest Du das mal vergessen, kommt eine entsprechende Aufforderung. ZM geht entweder klassisch auf Papier mit einschicken oder (nach Registrierung) auch online.
Du benötigst auf alle Fälle die UID des Kunden. Manchmal auch sinnvoll, die auf Gültigkeit zu prüfen. Kann man irgendwo auf den Seiten des Bundesamtes.
Da ich nur Lieferungen in EU-Länder (nicht aber Leistungen/Dienstleistungen) habe, tauchte das Problem bei mir zwar nicht auf, aber ich meine, mich zu erinnern, daß es da formal irgendwelche Unterschiede gibt. Vielleicht mal klären, wie das aussieht, und ob Photos Lieferungen oder Leistungen sind.
Bearbeitet von robert wiegner am 06.09.2008 21:18:41
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mstoss |
Geschrieben am 08.09.2008 08:54:45
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Allerbesten Dank :-) Soweit klar. Nur die entsprechenden Verknüpfungen bekomme ich noch nicht hin, aber ich probier erst einmal weiter.
Michael |
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mstoss |
Geschrieben am 08.09.2008 21:03:18
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äh... dumme Frage, schreibe ich die Rechnungauf Englisch oder Deutsch? Englisch für meine Kunden, Deutsch fürs Finanzamt ;-) ? |
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robert wiegner |
Geschrieben am 09.09.2008 09:35:17
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Ich wäre da pragmatisch und würde -- falls irgend möglich -- eine deutsche Rechnung verschicken.
Falls der Kunde drauf besteht oder Du sicher gehen willst, daß Zahlbetrag, Frist und Bankverbindung richtig verstanden werden, schreibst Du sie halt in Englisch.
Zwei Ausfertigungen würde ich nicht machen. Erstens aus Faulheit, zweitens aus Prinzip. Wenn doch: dann eine davon mit Vermerk "Zweitausfertigung" oder sonstwas versehen.
Normalerweise sind (sollten sein) Rechnungen von sich aus auch international verständlich. Und wenn Du sichergehen willst, überlege Dir ein Rechnungsformular für solche Fälle, wo Du die Bezeichnungen (zumindest die wichtigsten) zusätzlich auch in Englisch unterbringst.
Bearbeitet von robert wiegner am 09.09.2008 09:36:13
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mstoss |
Geschrieben am 09.09.2008 09:53:03
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Hallo Robert,
Ich muss meine Leistungen immer etwas genauer beschreiben, deshalb ist es mit einem einfachen Einzelpreis/price etc nicht getan. Insofern greife ich mal den Aspekt des pragmatischen Vorgehens auf und stelle die Rechnung dann lieber auf Englisch. Das können dann ja sowohl Kunde wie Finanzamt nachvollziehen, und im Zweifel ist mir das Verständnis beim Kunden wichtiger :-)
Danke einstweilen,
Michael
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