Wie Buchen wenn von Umsatzsteuer befreit?
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overon |
Geschrieben am 29.09.2008 21:45:57
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Hoi @ All,
ich habe folgendes problem:
Ich habe ein Nebengewerbe angemeldet, und bin jetzt nach§ 19 UStG -Besteuerung der Kleinunternehmer.
von der Umsatzsteuer befreit.
Ich muss am ende von jedem Jahr nur eine Gewinn/Verlustrechnung beim Finanzamt einrechen.
Allerdings würde ich meine Einkünfte und Ausgaben, gerne mit Easycash berechnen bzw. buchen lassen, da es toll mit JTL-WAWI zusammen arbeitet.
Jetzt ist allerdings meine frage:
Wie muss ich da richtig buchen? auf welches Konto die Einkünfte bzw. die Ausgaben?
Eigendlich muss ich doch garkein Konto angeben oder?
Sorry für meine Unerfahrenheit, aber naja.. man lernd halt nie aus:-)
Viele liebe Grüße
Overon |
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Tomy |
Geschrieben am 30.09.2008 15:09:21
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Hallo,
du buchst alle!! Beträge Brutto mit Mwst. 0.
Aber Einnahme- und Ausgabenkonten musst
du schon angeben bzw. einrichten.
Gruß
Tomy |
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robert wiegner |
Geschrieben am 30.09.2008 16:15:31
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Und bei der Zuordnung Deiner Konten für die EÜR müssen alle Einnahmenkonten auf das Feld 111 verweisen ->"Betriebseinnahmen als umsst. Kleinunternehmer"
Was genau die Untermenge in Feld 119 ist (kann auch von ECuT angesprochen werden) weiß ich nicht. Müßtest Du mal den §, der auf dem Formular genannt wird, anachauen.
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overon |
Geschrieben am 30.09.2008 17:47:59
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ok versteh ich das richtig?
ich muss also eigendlich nur 2 konten machen,
eines für die einnamen und eines für die ausgaben?
und die einnamekonten müssen auf das Feld 111 verweisen?
so die einnamen hab ich jetzt nach §19 besteuerung der kleinunternehmer ohne einkünfte... gemacht
jetzt hab ich noch zwei fragen:
1. wo muss ich ausgaben hinbuchen
z.B. da wir auch webspace vermieten und domains usw. für diese müssen wir ja auch die server monatlich bezahlen, bzw. die domains jährlich.. wo muss ich diese ausgaben hinbuchen?und:
du schriebst:
>Was genau die Untermenge in Feld 119 ist (kann auch von ECuT >angesprochen werden) weiß ich nicht. Müßtest Du mal den §, der auf >dem Formular genannt wird,
>anachauen.
was ist felt 119? und § auf welchem Formular?
und was ist "EQT?"
viele Grüße
Overon
Bearbeitet von overon am 30.09.2008 19:13:30
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robert wiegner |
Geschrieben am 30.09.2008 21:21:39
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Du hast in dem anderen Thread geschrieben, daß Du blind bist. Wie arbeitest Du mit dem Programm? Geht das über einen Screen-Reader?
ECuT (nicht: EQT) ist einfach nur eine Kurzform für Easy Cash & Tax.
Das Feld 119 ist die Zeile 3 im offiziellen EÜR-Formular, das Du als Kleinunternehmer ja ebenfalls ausfüllen mußt.
Das Programm bringt das Formular mit.
In der Anleitung zu einem älteren Formular stand als Erläuterung: "In § 19 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 UStG bezeichneten Umsätze sind nachrichtlich zu erfassen." Ich habe keine Ahnung, um welche Umsätze es dabei geht, das müßtest Du selbst mal rauskriegen. ECuT bietet beides als Verknüpfung an. In 111 steht die Gesamtsumme der Einnahmen, in 119 zusätzlich noch mal ein Teil, der als Summe bereits in 111 berücksichtigt wurde.
Auch als Kleinunternehmer mußt Du (denke ich) Deine Ausgaben genauer aufzeigen, als mit einem Konto und einer Summe.
Domaingebühren sind was anderes als die Anschaffung eines Kopierers, Kosten fürs Geschäftskonto was anderes als ein Stapel Bleistifte.
Sowohl für Einnahmen als auch für Ausgaben bietet das Programm Dir die Möglichkeit, beliebige Konten einzurichten, nach Deinem Geschmack, und die dann zielgerichtet (über Verknüpfungen in den Einstellungen des Programms) als Summen in die richtigen Felder in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen (trifft auf Dich nicht zu) und in das EÜR-Formular zu übertragen.
Früher konnte man die vom Programm ausgefüllten Formulare direkt ans FA schicken, jetzt dienen sie nur noch als Vorlage, um online Formulare auszufüllen oder die Daten per ELSTER an das FA zu übermitteln.
Sind beim Formularserver des Finanzministers die benötigten Formulare barrierefrei?
Wie hast Du bisher Deine Steuer erklärt?
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overon |
Geschrieben am 01.10.2008 10:29:51
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Huhu,
ja genau, ich bin blind, und arbeite über einen screenreader mit dem Programm. Dieser gibt mir alles was als text und nicht grafisch dargestellt wird als Sprache aus.
Ich musste bisher nie dieses Formular ausfüllen.
Es hatte immer gereicht, wenn ich in Excel eine Auflistung gemacht hatte mit:
Einnamen:
Datum, Kundennummer, Rechnungsnummer, Betrag
Ausgaben:
Datum, Rechnungssteller, Rechnungsnummer, Betrag
Am ende der Tabelle musste dann bei Einnamen und auch bei Ausgaben die Jeweilige gesammtsumme stehn, und auf einem extrablatt der Umsatz sprich die Einnamen von den Ausgaben abgezogen werden.
Damit waren sie immer zu frieden.
Und sonst musste ich einfach nur das Erste Blatt der Steuererklärung ausfüllen, aber keine extra Formulare oder so.
Deshalb hab ich so richtig keine Ahnung, von den Formularen bzw. was man da sonst eigendlich ausfüllen muss.
Hatte Anfangs einen Steuerberater... der mich da für wenig Geld unterstützt hat, allerdings war der von einem auf den andern Tag verschwunden, und auch nimmer auffindbar.
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Tomy |
Geschrieben am 01.10.2008 15:52:36
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Hi,
das Formular ist eine Sache, die Konten bzw. EÜR eine etwas andere.
Du solltest schon Einnahmen und Ausgaben nach Themen geordnet haben.
Einnahmekonten wären z.B. Provision, Kasse usw.
Ausgabenkonten z.B. Kfz., Büro, Werbung, Computer, Abschreibungsgegenstände usw. Es sind konnten in ECT vordefiniert. Machs also nicht zu kompliziert, aber nach Sachgebieten sollte es schon sein.
Ach übrigens kann es sein das du das Formular gar nicht ausfüllen musst. Also eine einfache EÜR reicht. Über die Umsatz- bzw. Gewinngrenzen erkundigst du dich vielleicht am besten beim Sachbearbeiter deines Finanzamtes, ab wann dies nötig ist.
Gruß
Tomy
Bearbeitet von Tomy am 01.10.2008 15:53:53
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Pedro Navaja |
Geschrieben am 19.08.2015 16:13:01
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Registriert am: 19.08.2015
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Zitat robert wiegner geschrieben:
Und bei der Zuordnung Deiner Konten für die EÜR müssen alle Einnahmenkonten auf das Feld 111 verweisen ->"Betriebseinnahmen als umsst. Kleinunternehmer"
Was genau die Untermenge in Feld 119 ist (kann auch von ECuT angesprochen werden) weiß ich nicht. Müßtest Du mal den §, der auf dem Formular genannt wird, anachauen.
Hallo,
bin auch blutiger Anfänger, wie der Threas-Eröffner, und Kleinunternehmer und habe einige ergänzende Fragen.
1.) Zunächst mal habe ich aus den Antworten gelernt, das ich alle Einnahmen und Ausgaben mit 0% UST/ VST buchen sollte (steht VST für Vorsteuer?). Richtig, oder?
2.) Wie verweist man die Konten auf das Feld 111? In Easy Cash & Tax habe ich eine solche Funktion nicht gefunden. Vermutlich betrifft das erst den Übertrag ins Elster-Formular. Habe ich das richtig vermutet?
3.) Betreffend "Abschreibung (Jahre)" vermute ich, dass ich immer 1 Jahr angebe? Bei mehreren Jahren wird vermutlich das Gegenrechnen, gegen die Einnahmen, auf mehrere Jahre verteilt?
4.) Was hat es mit der "Abschreibungsgenauigkeit" auf sich? Da sich die Einkommenssteuererklärung ja immer auf ein ganzes Jahr bezieht, verstehe ich das nicht. Ist es dann nicht egal, ob monatlich, halbjährlich, oder jährlich? In dem Zusammenhang: Was heißt AfA? |
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Thomas R |
Geschrieben am 19.08.2015 17:28:53
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Registriert am: 07.03.2005
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bin auch blutiger Anfänger, wie der Threas-Eröffner, und Kleinunternehmer und habe einige ergänzende Fragen.
1.) Zunächst mal habe ich aus den Antworten gelernt, das ich alle Einnahmen und Ausgaben mit 0% UST/ VST buchen sollte
(steht VST für Vorsteuer?). Richtig, oder?
Ja, Ja
2.) Wie verweist man die Konten auf das Feld 111? In Easy Cash & Tax habe ich eine solche Funktion nicht gefunden. Vermutlich betrifft das erst den Übertrag ins Elster-Formular. Habe ich das richtig vermutet?
Die Zuordnung der von dir angelegten Konten nimmst du unter Optionen > Einstellungen > Reiter E/Ü Konten vor. Man sollte sich aber vorher mal mit der Struktur des offiziellen EÜR Formulars auseinandersetzen, denn diese Zuordnung bestimmt dann, was wohin gebucht wird. Der Übertrag nach Elster ist dann nur ein technischer, kein inhaltlicher Vorgang.
Über kaufmännische Grundlagen verfügst du sicherlich, oder?
3.) Betreffend "Abschreibung (Jahre)" vermute ich, dass ich immer 1 Jahr angebe? Bei mehreren Jahren wird vermutlich das Gegenrechnen, gegen die Einnahmen, auf mehrere Jahre verteilt?
Ja, den manche Wirtschaftsgüter darf man nicht im ersten Jahr als Ausgabe buchen, sondern über mehrere Jahre (Dabei monatsgenau). Z.B. ein Notebook über 3 Jahre.
4.) Was hat es mit der "Abschreibungsgenauigkeit" auf sich? Da sich die Einkommenssteuererklärung ja immer auf ein ganzes Jahr bezieht, verstehe ich das nicht. Ist es dann nicht egal, ob monatlich, halbjährlich, oder jährlich? In dem Zusammenhang: Was heißt AfA?
AfA = Absetzung für Abnutzung. Die Dauer der Afa für Wirtschaftsgüter sind in einer ofiziellen Übersicht festgelegt. Z.B. für ein Auto 72 Monate = 6 Jahre.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Pedro Navaja |
Geschrieben am 19.08.2015 21:45:06
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Registriert am: 19.08.2015
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Hallo,
zunächst mal vielen Dank für deine kenntnisreiche Antwort. Das hat schon sehr geholfen! Die Zuordnung zu Feld 111 finde ich allerdings immer noch nicht. Unter den von dir beschriebenen Einstellungen finde ich das, was ich als Scan mitgeschickt habe. Das kommt eigentlich alles für mich nicht in Frage, da ich ja gar keine Vorsteuer bezahlen muss. Oder doch? In jedem Fall gibt es kein Feld 111 ...
Ach ja, um deine Frage zu beantworten: Meine Kaufmännischen Kenntnisse sind bestenfalls rudimentär!
LG, Peter |
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Thomas R |
Geschrieben am 19.08.2015 22:35:20
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Oh, da hast du gleich eine fehlerhafte Einstellung aufgerufen. An dieser Stelle in deinem Screenshot müsste nicht ... 2013 sondern ... 2014 stehen. Nutzt du denn die letzte SW Version? Ggf. mal nach oben scrollen.
Die richtige Feldeinstellung findest du, indem du unter Einnahmen auf das entsprechende Konto doppelt klickst und dann im rechten Auswahlfeld den Text mit der Feldnummer "1111" ganz oben suchst. In dieser Software hat der Ersteller immer eine 1 vor der Bezeichnung gegenüber der Feldnummer des EÜR Formulars (frage mich bitte nicht warum, wird wohl technisch bedingt sein.
Ein altes chinesisches Sprichwort sagt übrigens: Wenn du in Eile bist, dann gehe langsam.
Lies dir also mal die Doku durch.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Pedro Navaja |
Geschrieben am 19.08.2015 23:14:47
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Besten Dank für den Tipp, ich hatte tatsächlich nicht die aktuelle Version. Das habe ich jetzt nachgeholt, wobei sich gleich zwei neue Fragen auftun:
1.) Warum muss ich jetzt (anscheinend) "E/Ü-Rechnung \ E/Ü-Rechnung 2014" auswählen, wenn meine EÜR doch für 2015 ist? Warum gibt es kein Feld "E/Ü-Rechnung \ E/Ü-Rechnung 2015"? Die anderen Felder sind ja nur für die Vorsteueranmeldung, die ich ja nicht zu machen brauche.
2.) Gibt es eine Funktion, die ECT automatisch updatet oder einem zumindest meldet, wenn eine neue Version rausgekommen ist? |
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mielket |
Geschrieben am 19.08.2015 23:51:55
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Zitat Pedro Navaja geschrieben:
1.) Warum muss ich jetzt (anscheinend) "E/Ü-Rechnung \ E/Ü-Rechnung 2014" auswählen, wenn meine EÜR doch für 2015 ist? Warum gibt es kein Feld "E/Ü-Rechnung \ E/Ü-Rechnung 2015"? Die anderen Felder sind ja nur für die Vorsteueranmeldung, die ich ja nicht zu machen brauche.
Weil 2015 noch nicht vorbei ist und Du noch keine EÜR abgeben musst. Das kommt dann zur Jahreswende.
Zitat 2.) Gibt es eine Funktion, die ECT automatisch updatet oder einem zumindest meldet, wenn eine neue Version rausgekommen ist?
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Pedro Navaja |
Geschrieben am 20.08.2015 02:08:21
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Zitat AfA = Absetzung für Abnutzung. Die Dauer der Afa für Wirtschaftsgüter sind in einer ofiziellen Übersicht festgelegt. Z.B. für ein Auto 72 Monate = 6 Jahre.
Die meisten Kosten die ich habe nutzen sich aber gar nicht ab. Die müssen einfach bezahlt werden und fertig ist die Laube. AfA ist also eigentlich total sinnlos, für z.B. Mietkosten oder so. Warum kann man es dann eigentlich nicht abwählen, oder geht das doch? Im Moment scheint es mir so zu sein, dass ich für alle Ausgaben die AfA-Dauer angeben muss ... |
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mielket |
Geschrieben am 20.08.2015 13:17:06
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Dann lässt Du es auf '1' = wird im selben Jahr 'abgeschrieben'. |
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Pedro Navaja |
Geschrieben am 20.08.2015 13:42:28
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Die Einstellungsmöglichkeit '1' = wird im selben Jahr 'abgeschrieben' finde ich in genau dieser Form nicht. Ich vermute aber, dass DIES (Scan) dann die richtige Einstellung wäre? |
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mielket |
Geschrieben am 20.08.2015 15:09:51
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Ich meinte jetzt das Abschreibung (Jahre) Feld. Dort einfach die 1 stehen lassen. Dann bedeutet es: Es ist kein Anlagegut, das über mehrere Jahre abgeschrieben werden muss. |
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mielket |
Geschrieben am 20.08.2015 15:18:03
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Ich meinte jetzt das Abschreibung (Jahre) Feld. Dort einfach die 1 stehen lassen. Dann bedeutet es: Es ist kein Anlagegut, das über mehrere Jahre abgeschrieben werden muss. |
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Pedro Navaja |
Geschrieben am 20.08.2015 15:24:50
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Ok, danke. Was dann im Abschreibungsgenauigkeit-Feld steht, spielt dann keine Rolle mehr, vermute ich. |
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Thomas R |
Geschrieben am 20.08.2015 18:38:32
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Die Abschreibungsgenauigkeit solltest du auf monatlich stehen lassen, falls du es ja mal doch brauchst.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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