Innergemeinschaftlicher Erwerb...
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peterjagusch |
Geschrieben am 06.10.2008 12:41:33
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Jetzt mal eine einfache steuerliche Frage (gibt es sowas überhaupt?) unabhängig von der Umsetzung in ECT:
Fallbeispiel:
Ich erhalte eine Rechnung (z.B. AdWords) aus der EU über 1.000,- € netto mit dem Vermerk, dass die MwSt selbst abzuführen ist.
Jetzt erscheinen in Zeile 35 der Voranmeldung 1.000 € als Bemessungsgrundlage und daraus resultierend 190 € Steuer, gleichzeitig aber erscheinen die 190 € nochmals in Zeile 58 (Vorsteuer §13 und ich erhalte somit ein Nullsummenspiel in der Abrechnung der USt/VSt ?
Ist das so richtig?
Oder zahle ich letztenendes die 190 € tatsächlich aus eigener Tasche an das Finanzamt?
Gruß
Peter Jagusch |
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Tomy |
Geschrieben am 06.10.2008 15:46:36
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Hallo,
wer ist AdWords, die zahlende Firma? Ust-Pflichtig? Rechnung gestellt mit oder ohne Mwst? Welche Tätigkeit genau? Nebentätigkeit einer Hauptlieferung?
Gruß
Tomy  |
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peterjagusch |
Geschrieben am 10.10.2008 11:59:26
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Ich erhalte eine Rechnung von AdWords. Die liefern eine Leistung (Werbung im We und ich bin die zahlende Firma.
Ich bin umsatzsteuerpflichtig.
Rechnung ohne Umsatzsteuer gestellt mit dem Vermerk, dass der Empfänger dieser Dienste gemäß Artikel 21.1( der 6. EU-Richtlinie verpflichtet ist, MwSt. für diesen Dienst zu zahlen.....
"Nebentätigkeit einer Hauptlieferung?" Ähm - verstehe ich nicht.
Google liefert genau genommen meine Werbung an potentielle Kunden aus.... Bei den entsprechenden Suchbegriffen bis 200 km rund um Stuttgart.
Gruß
Peter
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Tomy |
Geschrieben am 10.10.2008 19:05:02
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Hallo,
wo ist der Hauptsitz von AdWords?
Zitat "Nebentätigkeit einer Hauptlieferung?" Ähm - verstehe ich nicht.
Nebentätigkeit einer Hauptleistung könnte z.B. der Transport einer Ware sein, Werbung, unter Umständen Provision; also alles was der Hauptleistung zum Erfolg verhilft.
Es gibt einen Leitsatz:"Die Nebenleistung teilt immer das Schicksal der Hauptleistung." In Mwst-Hinsicht.
Gruß
Tomy
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peterjagusch |
Geschrieben am 22.10.2008 11:12:45
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Google sitzt in Irland und liefert mir die Werbung im Rahmen von Google AdWords. Dafür bekomme ich von Google eine Rechnung.
Da ich eine Umsatzsteuer ID besitze bin ich verpflichtet, die entsprechende MwSt. direkt ans hiesige Finanzamt abzuführen.
Mit Nebentätigkeit einer Hauptleistung hat das doch nichts zu tun - oder?
Ich präsentiere Bühnenshows (Comedy) und bin damit bei 7% MwSt. Wenn ich zusätzlich Fahrtkosten in Rechnung stelle, dann gemäß dem zitierten Leitsatz "Die Nebenleistung teilt immer das Schicksal der Hauptleistung." ebenfalls mit 7% MwSt.
Aber bei der Leistung von Google die diese mir in Rechnung stellen gibt's doch keine Haupt- und Nebentätigkeit....
Nochmal zum Beispiel von ganz oben : Wenn ich von Google eine Rechnung über eine Dienstleistung ( Werbung im Web ) erhalte, die sich auf 1000,- € netto beläuft und auf der steht:
"Gemäß Artikel 21.1 ( b ) der 6. EU-Richtlinie ist der Empfänger dieser Dienste verpflichtet, Mehrwertsteuer für diesen Dienst zu zahlen."
Was wird in welchem Feld der EÜR angegeben? Bekommt denn keiner von Euch Rechnungen aus der EU? Ich kann doch hier kein Einzelfall sein ;-)
Gruß |
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peterjagusch |
Geschrieben am 22.10.2008 12:37:47
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Übrigens handelt es sich hier um das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren, bei dem die Umsatzsteuerschuld beim Empfänger der Lleistung liegt.
Laut eines Artikels den ich gefunden habe "fallen hierbei Umsatzsteuerpflicht und Vorsteuerabzug in einer Person zusammen". Das wäre dann die Nullsummenrechnung.....
Stimmt's ? |
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joey |
Geschrieben am 25.10.2008 11:08:47
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Hallo Peter,
hier in dem Forum gibt es 1 Dutzend threads zu dem Thema, nur muss man dann eben etwas mehr als die ersten beiden Seiten durchblättern.
Ich finde das auch alles hier ganz schön unübersichtlich, aber wenn man mal anfragt, ob das Forum nicht besser themenbezogen aufgebaut werden würde, dann herrscht hier nur Schweigen im Wald, jeder will nur so schnell wie möglich seine Frage beantwortet haben.
Auch hat man sich ne Möglichkeit überlegt, wie man das reverse charge hier verbuchen kann, frag mal den User Kseif u. den Chef hier mielket. |
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