Vorratsvermögen zu AfA, GWG oder anderes
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suchold_it |
Geschrieben am 19.10.2008 15:12:12
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Hallo Leute,
wie kann ich Sachen aus dem Vorratsvermögen (Lager) in ein GWG wandeln , Abschreiben oder zum Beispiel als Verbrauchsgut ansetzen?
Ich kaufe und verkaufe PC-Hardware. Folgendes Szenario ist denkbar:
Ein in der AfA befindlicher Rechner braucht ein neues Netzteil. Dann nehme ich ein Netzteil aus dem Lager und wandele es in Betriebsvermögen als GWG. Wie buche ich das im EC&T?
Viele Grüße,
Nico |
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joey |
Geschrieben am 24.10.2008 16:30:17
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Zitat suchold_it geschrieben:
Ich kaufe und verkaufe PC-Hardware. Folgendes Szenario ist denkbar:
Ein in der AfA befindlicher Rechner braucht ein neues Netzteil. Dann nehme ich ein Netzteil aus dem Lager und wandele es in Betriebsvermögen als GWG. Wie buche ich das im EC&T?
V
gar nicht, das Netzteil ist schon als Wareneingang gebucht und damit als Betriebsausgabe erfasst, wenn du das kaputte gegen das neue Netzteil tauschst, dann wird dein Betriebsvermögen nicht mehr und nicht weniger, den Abgang des alten buchst du nicht als Betriebsausgabe, den "Zugang" zum PC nicht als Betriebseinnahme und abgeschrieben wird auch nichts.
Auch bei der EÜR hast du nur dann Gewinnauswirkungen unter dem Strich, wenn dein Betriebsvermögen zunimmt oder abnimmt, was bei dir nicht der Fall ist.
Bearbeitet von joey am 24.10.2008 16:31:49
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suchold_it |
Geschrieben am 25.10.2008 09:36:56
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Ok das es keine Folgen auf Gewinn / Verlust hat sehe ich ein. Aber da die GWGs doch in einem anderen EüR Feld aufgenommen werden, wäre es schon wichtig die "verbrauchten" Artikel in das richtige Konto zu buchen oder?
Des Weiteren wäre folgendes Scenario sicher auch denkbar:
"Aus Lagerbeständen baue ich einen Rechner und nehme ihn in die Buchhaltung der Firma auf."
Bisher sind die Waren im Wareneingang, nun muss ich den Rechner über 3 Jahre abschreiben, wie sieht dafür eine Buchuchung im EC&T aus?
Gruß Nico |
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joey |
Geschrieben am 25.10.2008 11:02:48
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Zitat suchold_it geschrieben:
Aber da die GWGs doch in einem anderen EüR Feld aufgenommen werden, wäre es schon wichtig die "verbrauchten" Artikel in das richtige Konto zu buchen oder?
Antw.: Nein, Ersatzbeschaffungen bucht man nicht als Anlagenzugang, das sind keine nachtrgl. Anschaffungskosten. Selbst wenn du das Teil neu gekauft hättest, wäre es nicht zu den GWG gebucht worden, umzubuchen ist da auch nix.
Des Weiteren wäre folgendes Scenario sicher auch denkbar:
"Aus Lagerbeständen baue ich einen Rechner und nehme ihn in die Buchhaltung der Firma auf."
Bisher sind die Waren im Wareneingang, nun muss ich den Rechner über 3 Jahre abschreiben, wie sieht dafür eine Buchuchung im EC&T aus.
Antw.: Das ist schon interessanter. Mach doch mal einen Lösungsvorschlag und dann können wir darüber reden.
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suchold_it |
Geschrieben am 26.10.2008 10:57:17
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1. Idee:
Die wohl einfachste Möglichkeit so etwas umzubuchen, wäre sicher der Eigenbeleg. Dabei stelle ich mir eine Rechnung ohne Steuer und buche diese dann in die AfA.
Problem: Verzerrung der Umsatzbeträge.
2. Idee:
Ich nehme die entsprechenden Positionen aus den jeweiligen Rechnungen heraus und buche Sie direkt in die AfA.
Problem: Transparenz der Buchungen und ein heiden Aufwand
3. Idee:
Ich mache das über ein extra Konto im EC&T.
Problem: Da fehlt mir noch die zündende Idee.
Gruß Nico |
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joey |
Geschrieben am 26.10.2008 21:00:55
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Die Vorschläge sind praktikabel, du hast da die freie Auswahl, jedenfalls ist mir nicht bekannt, dass du das irgendwie anders machen musst. |
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