| privates Notebook als freier Mitarbeiter nutzen | 
| gunter | Geschrieben am 29.10.2008 00:01:14 | 
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 | Hallo, ich bin seit September als freier Mitarbeiter tätig.
 Zur Rechnungsstellung, Steuer usw. brauche ich dieses Gerät.
 Frage: Wie gebe ich dieses Gerät in meiner Einahme-Überschussrechnung an?
 Als Kauf von Privat oder ...?
 Notebook wird nur beruflich genutzt, da ich noch einen PC habe.
 Danke für die Antwort
 
 Gruß Gunter
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| joey | Geschrieben am 29.10.2008 10:07:22 | 
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 | Da musst du schon ein bisschen mehr erzählen, hast du das Notebook neu gekauft, wenn ja ist es egal von wem, oder hast du es schon länger in Besitz, seit wann dann? | 
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| gunter | Geschrieben am 29.10.2008 13:48:30 | 
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 | Hallo, ich habe es schon länger ca. 3 Jahre und wollte es jetzt halt nur noch beruflich nutzen.
 
 MfG
 
 Gunter
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| joey | Geschrieben am 30.10.2008 09:49:02 | 
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 | Du kannst es dann mit seinem derzeitigen Wert (vergl. vieleicht mal ebay) einlegen, d.h. du musst nicht so machen als hättest du dir dein eigenes Laptop verkauft, so quer denken auch die Finanzämter nicht. 
 Wenn der Wert unter 150 € liegt kannst du es als GWG direkt abschreiben, ansonsten über Pool-AfA über 5 Jahre.
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| gunter | Geschrieben am 30.10.2008 21:11:46 | 
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 | Okay, danke für die Antwort.
 
 Gruß Gunter
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