KFZ
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rainerhoefs |
Geschrieben am 14.11.2008 14:03:23
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Hallo,
ich selber benutze seit Jahren ECT erfolgreich. Grund auch einem Freund aus Albanien damit die Buchhaltung zu machen. Alle ist super.
Aber ein Problem habe ich jetzt dennoch.
Vielleicht kann mir jemand helfen, so daß wir bis zum Jahresabschluß noch alles auf die Reihe bringen.
Danke für Hilfe schon mal im voraus.
Hier das Problem.
Der Freund betreibt eine kleinen Fahrdienst.
Es wurde über einen Kredit ein gebrauchter Kleintransporter angeschafft.
Fragen dazu:
1. Wie bringe ich das Fahrzeug in das Anlagevermögen??
2. Wie lange wird es abgeschrieben??
3. Wie und wohin buche ich die Kreditraten für das Fahrzeug?? Mit welchem Steuersatz??
4. Wie und wohin buche ich die Endrate mit der das Fahrzeug jetzt voll bezahlt wurde und das Eigentum des Unternehmers ist?? Mit welchem Steuersatz??
Vielleicht kann mir und meinem Freund ja jemand helfen.
Gruß
Rainer Hoefs |
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rainerhoefs |
Geschrieben am 18.11.2008 03:00:28
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Hallo liebe EC&T-Gemeinde,
kann denn hier wirklich niemand helfen??
Vielleicht hat ja doch noch jemand eine Idee oder sogar schon Erfahrung???
Rainer |
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joey |
Geschrieben am 18.11.2008 19:41:58
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Ist der Wagen geleast oder wurde ein Kredit mit einer Finanzierungsbank z.B. Renault-Bank oder ähnliches vereinbart? |
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rainerhoefs |
Geschrieben am 19.11.2008 09:15:44
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Hallo,
der Wagen wurde über einen Kredit finanziert. Welche Bank weiß ich im Moment nicht, kann mich aber schlau machen.
Er wurde per monatl. Rate bezahlt. Die Restsumme wurde nun im November abgelöst. Die Ratenzahlung begann schon 2007. Da habe ich aber für den Freund die EÜR noch nicht gemacht, und ich weiß nicht wie die Raten vorher berücksichtigt wurden. Ggf. muß man das in der StErkl. 2007 berücksichtigen. Aber mir geht es jetzt erst einmal um die Raten in 2008 falls man das überhaupt getrennt von einander sehen kann.
Was jetzt noch nicht gebucht ist sind die monatl. Raten und die Schlußrate.
Alle anderen KFZ-Kosten sind in der laufenden Buchführung gebucht.
Vielen Dank für die Hilfe im voraus.
Rainer Hoefs |
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joey |
Geschrieben am 20.11.2008 17:57:43
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Zitat rainerhoefs geschrieben:
Hier das Problem.
Der Freund betreibt eine kleinen Fahrdienst.
Es wurde über einen Kredit ein gebrauchter Kleintransporter angeschafft.
Fragen dazu:
1. Wie bringe ich das Fahrzeug in das Anlagevermögen??
Weiss ich auch nicht, trags doch mal hin. Meinst du das Plugin Anlageverzeichnis da steht was unter FAQ. Ansonsten wird der Wagen schon abgeschrieben da hast du recht.
2. Wie lange wird es abgeschrieben??
5 Jahre ist gängig u. wird so nicht beanstandet.
3. Wie und wohin buche ich die Kreditraten für das Fahrzeug?? Mit welchem Steuersatz??
Die Kreditgewährung ist umsatzsteuerfrei, die Zinsen werden ohne MWSt berechnet. Vorsteuer kriegst du da keine raus. Die Zinsen sind nicht Teil der Anschaffungskosten u. werden daher nicht abgeschrieben, AfA-Bemessungsgrundlage ist der Nettobetrag der Rechnung u. nicht die Summe der Kreditraten! Die Vorsteuer auf die Lieferung des Wagens konnte man schon 2007 abziehen, sobald die Rechnung vorgelegen hat u. nicht erst bei Zahlung der Raten. Das ist nur bei Leasing anders. Die Zinsen musst du einzeln als Betriebsausgaben verbuchen. Wenn die Summe nicht extra ausgewiesen ist, musst du den Betrag trennen, durch die digitale Methode. Funktioniert so, wie im thread unten beschrieben:
https://www.easyct.de/forum/viewthread.php?forum_id=5&thread_id=689
Der Tilgungsanteil wird nicht als Betriebsausgabe gebucht, denn der fliesst schon in die AfA, wäre sonst doppelt gemobbelt.
4. Wie und wohin buche ich die Endrate mit der das Fahrzeug jetzt voll bezahlt wurde und das Eigentum des Unternehmers ist?? Mit welchem Steuersatz??
Nirgendwohin, die teilt das Schicksal der anderen Raten. Wirtschaftl. Eigentümer nach § 39 AO ist dein Freund die ganze Zeit schon u. das ist für die AfA massgeblich, rechtl. Eigentümer erst nach Bezahlung da wohl Eigentumsvorbehalt oder Sicherungsübereignung vorliegt. D.h. dein Freund musste den Wagen schon seit 2007 abschreiben, ab Lieferung, u. nicht erst ab vollständiger Bezahlung. USt wie gehabt.
Vielleicht kann mir und meinem Freund ja jemand helfen.
I [color=green]st jetzt Hilfe zur Selbsthilfe, ich nehme an, da kommen noch Nachfragen.[/color]
Gruß
dito
[color=green][color=green]Freundschaftsdienste sind eine gute Sache, aber es gibt schon Gründe, warum man den Beruf des Buchhalters erlernen muss.
Bearbeitet von joey am 20.11.2008 20:05:58
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rainerhoefs |
Geschrieben am 21.11.2008 08:45:58
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Hallo und herzlichen Dank.
Ich denke ich komme dann ersteinmal soweit klar. Ich hatte vorher das sehr teure Buchhaltungs-Programm von G&S aber die wollten schon etliche 100 € nur als die MwSt auf 19% ging so habe ich mich dann mit EC&T befasst und für mein kleines Teppichdesign-Atelier reicht es alle mal.
Meine Fahtzeuge wurden immer geleast und mit der 1% Regelung verrechnet. so war das Auto nie ein Problem. Aber für die Buchhaltung des Freundes wurde es auf einmal eins.
Danke nochmals für die Hilfe. Sollten noch Fragen kommen werde ich mich melden.
Gruß
Rainer |
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