Nach §4 Abs.5 EStG
Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:
"Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, soweit sie 70 Prozent der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind."
Das bedeutet für mich im Klartext: Wenn ich 100% als Ausgabe buche bewege ich mich schon in die falsche Richtung, da sich die 30% nicht gewinnmindernd auswirken dürfen.
Vorsteuer zu 100% ist klar, weil durch Urteil des BFH bestätigt.
Was passiert eigentlich mit dem Feld 169 in der EÜR 2009? Wird dort der 30% Anteil aufgeführt ohne Einfluss auf die EÜR zu haben? Kann ich in easyct.de hier die 30% nicht mit einem Minus eintragen? Dann hätte ich doch das richtige Ergebnis in easyct.
Könnte es dadurch zu Problemen mit der Finanzbehörde kommen?
Wie handhabt ihr das?
Beste Grüße
take
Also das ist so mit dem Feld 165 in der EÜR. Kann man nachprüfen mit dem offiziellen Elster-Formular mit eingebauter Rechenfunktion, es dient lediglich zu Kontrollzwecken. Dementsprechend scheint mir der Weg in easyct als der, der am wenigsten in Konflikt zu steuerrechtlichen Belangen steht, hier die 30% mit einem Minus einzutragen. Allerdings könnte das zu Verwirrungen bei der Finanzbehörde führen.
Ergo könnte man am Ende des Jahres die Daten aus dem easyct form in das offizielle eintragen, dann von den abziehbaren Bewirtungen (die ja zu 100% wegen der Vorsteuer gebucht sind) die 30% abziehen und aus dem Wert im Feld 165 aus dem negativen Vorzeichen ein poitives machen.
Der einfachste Weg wäre es natürlich es programmiertechnisch zu lösen, da bin ich aber zu doof für.
Hat jemand Einwände? Joey?
Gruß
take
Nachtrag: mit dieser Verfahrensweise umgehe ich, dass sich die 30% gewinnmindernd auswirken, denn das dürfen sie nämlich nicht, siehe oben Bearbeitet von take02 am 28.06.2010 19:16:55
Einwände, ja die alten, die mir schon beim ersten Beitrag hier einige empörte Gegenmeinungen eingebracht haben, naja, war wohl ein wuchtiger Erstbeitrag damals.
Also nochmal: Bewirtungskosten müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben zu 100 % aufgezeichnet werden! Man merke 100 % sind nicht 100-30, so wie das hier dann gerne gebucht wird. Das Ganze muss auch noch zeitnah erfolgen, also innerhalb von 10 Tagen (BFH v. 30.01.1986, BStBl. II, 488). Möglicher Einwand: Als EÜR Gewinnermittler muss ich ja gar nicht buchen. Richtig, aber eine geordnete und gesonderte Belegablage genügen den Aufzeichnungsanforderungen entsprechend eben nicht, man muss also zeitnah und gesondert die Ausgaben zu 100 % aufzeichnen, d.h. schön mit der Hand oder auf Computer. Die Buchung in ECuT, so wie sie hier gehandhabt wird, reicht nicht aus!
Die Urteile dazu sind recht eindeutig: Bei geordneter und gesonderter Belegablage muss zusätzlich die Summe der Bewirtungsaufwendungen periodisch und zeitnah auf einem besonderen Konto oder vergleichbar mit einer anderen Aufzeichnungsmethode erfasst werden (BFH v. 22.01.88, BStBl II, 535, BFH v. 26.02.88, BStBl II, 611, BFH v. 10.03.88 BStBl. II, 613).
Nach § 4 (7) EStG sind Ausgaben i.S.d. § 7 (5) EStG, hier z.B. auch Bewirtungskosten, einzeln u. getrennt von den anderen Betriebsausgaben aufzuzeichnen und zwar unabhängig davon, ob oder in welcher Höhe die Aufwendung den Gewinn mindern dürfen, d.h. Aufzeichnung zu 100 %, das schliesst man aus der Gesetzeswendung "Aufwendungen i.S.d. § 7 (5) EStG". Der nichtabziehbare Teil der Betriebsaugaben ist keine Privatentnahme, auch nicht der Anteil der auf den Unternehmer entfällt, u. wird am Ende des Wirtschaftsjahres ausserhalb der Erfolgsrechnung, damit auch ausserhalb von ECuT, z.B. in der Anlage EÜR, dem Gewinn wieder hinzugerechnet.
Das ist die Theorie, aber selbst Steuerberater buchen das praktisch eher so wie das in ECuT auch gehandhabt wird, also, solange das nicht bei einer BP mal gnadenlos rausgestrichen wird, lässt man es so, aber sagt nicht, man hätte euch nicht gewarnt.Bearbeitet von joey am 28.06.2010 18:40:21
Der nichtabziehbare Teil der Betriebsaugaben ist keine Privatentnahme, auch nicht der Anteil der auf den Unternehmer entfällt, u. wird am Ende des Wirtschaftsjahres ausserhalb der Erfolgsrechnung, damit auch ausserhalb von ECuT, z.B. in der Anlage EÜR, dem Gewinn wieder hinzugerechnet.
Hallo Joey,
ich bin hart im Nehmen, deswegen keine Scheu
In der EÜR haben die 30% keinerlei Einfluss, sie dienen lediglich zur Kontrolle.
Das lässt sich nachvollziehen durch das Elster-Formular EÜR. Der dort eingetragene Wert hat keinen Einfluss auf das Ergebnis.
Mag sein, dass es bei den Bilanzieren anders aussieht. Das Problem bei easyct ist das, dass jeder Eintrag sich ergebnisverändernd auswirkt, egal wo ich die 30% eintrage.
Lieben Gruß
take
Komischer Bewirtungsbeleg mit zwei versch. Steuersätzen.
In einem Restaurant sollten immer die 19% gelten. Anders verhält es sich meines Wissens bei einem Catering ohne ausgewiesene Nebenleistung (Geschirr, Personal etc). Dort gibt es für Speisen den verringerten MwSt-Satz.
Wie ich bei den Bewirtungen verfahre siehst du unter meinem 2. Posting und das dürfte eigentlich keinerlei Probleme mit der Finanzbehörde verursachen, auch wenn sie noch so streng sein sollten.
ist bei Take-away ähnlich gelagert.
Mc Doof z.B. verhält es sich ebenso.
Springe ins Forum:
Forensuche
Shoutbox
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.
Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.
pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo,
muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?
mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier
mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!
mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)
mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.
mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.
Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer auf 1 Jahr gelegt ist
Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?
mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.
Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?
mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...
mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.
dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?
mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?