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Bewirtungskosten, die 25.te
take02
Grin

Nach §4 Abs.5 EStG
Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:
"Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, soweit sie 70 Prozent der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind."

Das bedeutet für mich im Klartext: Wenn ich 100% als Ausgabe buche bewege ich mich schon in die falsche Richtung, da sich die 30% nicht gewinnmindernd auswirken dürfen.
Vorsteuer zu 100% ist klar, weil durch Urteil des BFH bestätigt.

Was passiert eigentlich mit dem Feld 169 in der EÜR 2009? Wird dort der 30% Anteil aufgeführt ohne Einfluss auf die EÜR zu haben? Kann ich in easyct.de hier die 30% nicht mit einem Minus eintragen? Dann hätte ich doch das richtige Ergebnis in easyct.

Könnte es dadurch zu Problemen mit der Finanzbehörde kommen?
Wie handhabt ihr das?
Beste Grüße
take
 
take02
Also das ist so mit dem Feld 165 in der EÜR. Kann man nachprüfen mit dem offiziellen Elster-Formular mit eingebauter Rechenfunktion, es dient lediglich zu Kontrollzwecken. Dementsprechend scheint mir der Weg in easyct als der, der am wenigsten in Konflikt zu steuerrechtlichen Belangen steht, hier die 30% mit einem Minus einzutragen. Allerdings könnte das zu Verwirrungen bei der Finanzbehörde führen.
Ergo könnte man am Ende des Jahres die Daten aus dem easyct form in das offizielle eintragen, dann von den abziehbaren Bewirtungen (die ja zu 100% wegen der Vorsteuer gebucht sind) die 30% abziehen und aus dem Wert im Feld 165 aus dem negativen Vorzeichen ein poitives machen.

Der einfachste Weg wäre es natürlich es programmiertechnisch zu lösen, da bin ich aber zu doof für.
Hat jemand Einwände? Joey?
Gruß
take

Nachtrag: mit dieser Verfahrensweise umgehe ich, dass sich die 30% gewinnmindernd auswirken, denn das dürfen sie nämlich nicht, siehe oben

Bearbeitet von take02 am 28.06.2010 18:16:55
 
joey
Hallo,

Einwände, ja die alten, die mir schon beim ersten Beitrag hier einige empörte Gegenmeinungen eingebracht haben, naja, war wohl ein wuchtiger Erstbeitrag damals.Cool

Also nochmal: Bewirtungskosten müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben zu 100 % aufgezeichnet werden! Man merke 100 % sind nicht 100-30, so wie das hier dann gerne gebucht wird. Das Ganze muss auch noch zeitnah erfolgen, also innerhalb von 10 Tagen (BFH v. 30.01.1986, BStBl. II, 488). Möglicher Einwand: Als EÜR Gewinnermittler muss ich ja gar nicht buchen. Richtig, aber eine geordnete und gesonderte Belegablage genügen den Aufzeichnungsanforderungen entsprechend eben nicht, man muss also zeitnah und gesondert die Ausgaben zu 100 % aufzeichnen, d.h. schön mit der Hand oder auf Computer. Die Buchung in ECuT, so wie sie hier gehandhabt wird, reicht nicht aus!

Die Urteile dazu sind recht eindeutig: Bei geordneter und gesonderter Belegablage muss zusätzlich die Summe der Bewirtungsaufwendungen periodisch und zeitnah auf einem besonderen Konto oder vergleichbar mit einer anderen Aufzeichnungsmethode erfasst werden (BFH v. 22.01.88, BStBl II, 535, BFH v. 26.02.88, BStBl II, 611, BFH v. 10.03.88 BStBl. II, 613).

Nach § 4 (7) EStG sind Ausgaben i.S.d. § 7 (5) EStG, hier z.B. auch Bewirtungskosten, einzeln u. getrennt von den anderen Betriebsausgaben aufzuzeichnen und zwar unabhängig davon, ob oder in welcher Höhe die Aufwendung den Gewinn mindern dürfen, d.h. Aufzeichnung zu 100 %, das schliesst man aus der Gesetzeswendung "Aufwendungen i.S.d. § 7 (5) EStG". Der nichtabziehbare Teil der Betriebsaugaben ist keine Privatentnahme, auch nicht der Anteil der auf den Unternehmer entfällt, u. wird am Ende des Wirtschaftsjahres ausserhalb der Erfolgsrechnung, damit auch ausserhalb von ECuT, z.B. in der Anlage EÜR, dem Gewinn wieder hinzugerechnet.

Das ist die Theorie, aber selbst Steuerberater buchen das praktisch eher so wie das in ECuT auch gehandhabt wird, also, solange das nicht bei einer BP mal gnadenlos rausgestrichen wird, lässt man es so, aber sagt nicht, man hätte euch nicht gewarnt.CoolGrin
Bearbeitet von joey am 28.06.2010 17:40:21
 
take02

Zitat

Der nichtabziehbare Teil der Betriebsaugaben ist keine Privatentnahme, auch nicht der Anteil der auf den Unternehmer entfällt, u. wird am Ende des Wirtschaftsjahres ausserhalb der Erfolgsrechnung, damit auch ausserhalb von ECuT, z.B. in der Anlage EÜR, dem Gewinn wieder hinzugerechnet.


Hallo Joey,
ich bin hart im Nehmen, deswegen keine Scheu Grin

In der EÜR haben die 30% keinerlei Einfluss, sie dienen lediglich zur Kontrolle.
Das lässt sich nachvollziehen durch das Elster-Formular EÜR. Der dort eingetragene Wert hat keinen Einfluss auf das Ergebnis.
Mag sein, dass es bei den Bilanzieren anders aussieht. Das Problem bei easyct ist das, dass jeder Eintrag sich ergebnisverändernd auswirkt, egal wo ich die 30% eintrage.
Lieben Gruß
take
 
Holgi
Also, ich häng' jetzt schon eine ganze Weile über einem Bewirtungsbeleg und komme trotz FAQ und Suche im Forum nicht weiter:

Mein Beleg hat 2 Mehrwertsteuersätze (Kuchen scheint nur 7% zu verursachen Smile ):

7% 4,49 netto, 4,80 brutto
19% 8,66 netto, 10,30 brutto

Ich habe nun 2 Ausgabekonten angelegt:
Konto 1 ==> "Bewirtung nicht abziehbar (30% netto)": mit Konto 1165 (165) verknüpft
Konto 2 ==> "Bewirtung abziehbar (100% brutto)": mit Konto 1175 (175) verknüpft

Buchungen:
1.: 30% vom Gesamtnetto (also 3,945 EUR) auf Konto 1 (0% MWSt.)
2.: 100% vom 7%-Brutto (also 4,80 EUR) auf Konto 2 (7% MWSt.)
3.: 100% vom 19%-Brutto (also 10,30 EUR) auf Konto 2 (19% MWSt.)
4. -30% vom Gesamtnetto (also -3,945 EUR) auf Konto 2 (0% MWSt.)

Ist das so korrekt?

Wie müsste man nun noch Trinkgeld hier mit reinbuchen?
 
take02
Komischer Bewirtungsbeleg mit zwei versch. Steuersätzen.
In einem Restaurant sollten immer die 19% gelten. Anders verhält es sich meines Wissens bei einem Catering ohne ausgewiesene Nebenleistung (Geschirr, Personal etc). Dort gibt es für Speisen den verringerten MwSt-Satz.

Ist das Trinkgeld auf der Rechnung ausgewiesen?
Schau mal hier unter Punkt 18:
http://www.betriebsausgabe.de/blog/20...rn-sparen/

Wie ich bei den Bewirtungen verfahre siehst du unter meinem 2. Posting und das dürfte eigentlich keinerlei Probleme mit der Finanzbehörde verursachen, auch wenn sie noch so streng sein sollten.

Ansonten
viel Erfolg und Gruß
take
 
Holgi
ich habe zu spät gemerkt, dass wir in einem Selbstbedienungs-Café (sowas gibts!) waren ... Das kommt "Catering" ja schon nahe. Ansonsten kann ich in Deinem 2. Beitrag aber keine richtig konkreten Buchungsangaben finden, ich gehe mal davon aus, dass ich die Infos aus anderen Threads richtig umgesetzt habe, wenn kein Protest hier aufkommt Smile
 
take02
ist bei Take-away ähnlich gelagert.
Mc Doof z.B. verhält es sich ebenso.
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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