Nach §4 Abs.5 EStG
Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:
"Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, soweit sie 70 Prozent der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind."
Das bedeutet für mich im Klartext: Wenn ich 100% als Ausgabe buche bewege ich mich schon in die falsche Richtung, da sich die 30% nicht gewinnmindernd auswirken dürfen.
Vorsteuer zu 100% ist klar, weil durch Urteil des BFH bestätigt.
Was passiert eigentlich mit dem Feld 169 in der EÜR 2009? Wird dort der 30% Anteil aufgeführt ohne Einfluss auf die EÜR zu haben? Kann ich in easyct.de hier die 30% nicht mit einem Minus eintragen? Dann hätte ich doch das richtige Ergebnis in easyct.
Könnte es dadurch zu Problemen mit der Finanzbehörde kommen?
Wie handhabt ihr das?
Beste Grüße
take
Also das ist so mit dem Feld 165 in der EÜR. Kann man nachprüfen mit dem offiziellen Elster-Formular mit eingebauter Rechenfunktion, es dient lediglich zu Kontrollzwecken. Dementsprechend scheint mir der Weg in easyct als der, der am wenigsten in Konflikt zu steuerrechtlichen Belangen steht, hier die 30% mit einem Minus einzutragen. Allerdings könnte das zu Verwirrungen bei der Finanzbehörde führen.
Ergo könnte man am Ende des Jahres die Daten aus dem easyct form in das offizielle eintragen, dann von den abziehbaren Bewirtungen (die ja zu 100% wegen der Vorsteuer gebucht sind) die 30% abziehen und aus dem Wert im Feld 165 aus dem negativen Vorzeichen ein poitives machen.
Der einfachste Weg wäre es natürlich es programmiertechnisch zu lösen, da bin ich aber zu doof für.
Hat jemand Einwände? Joey?
Gruß
take
Nachtrag: mit dieser Verfahrensweise umgehe ich, dass sich die 30% gewinnmindernd auswirken, denn das dürfen sie nämlich nicht, siehe oben Bearbeitet von take02 am 28.06.2010 19:16:55
Einwände, ja die alten, die mir schon beim ersten Beitrag hier einige empörte Gegenmeinungen eingebracht haben, naja, war wohl ein wuchtiger Erstbeitrag damals.
Also nochmal: Bewirtungskosten müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben zu 100 % aufgezeichnet werden! Man merke 100 % sind nicht 100-30, so wie das hier dann gerne gebucht wird. Das Ganze muss auch noch zeitnah erfolgen, also innerhalb von 10 Tagen (BFH v. 30.01.1986, BStBl. II, 488). Möglicher Einwand: Als EÜR Gewinnermittler muss ich ja gar nicht buchen. Richtig, aber eine geordnete und gesonderte Belegablage genügen den Aufzeichnungsanforderungen entsprechend eben nicht, man muss also zeitnah und gesondert die Ausgaben zu 100 % aufzeichnen, d.h. schön mit der Hand oder auf Computer. Die Buchung in ECuT, so wie sie hier gehandhabt wird, reicht nicht aus!
Die Urteile dazu sind recht eindeutig: Bei geordneter und gesonderter Belegablage muss zusätzlich die Summe der Bewirtungsaufwendungen periodisch und zeitnah auf einem besonderen Konto oder vergleichbar mit einer anderen Aufzeichnungsmethode erfasst werden (BFH v. 22.01.88, BStBl II, 535, BFH v. 26.02.88, BStBl II, 611, BFH v. 10.03.88 BStBl. II, 613).
Nach § 4 (7) EStG sind Ausgaben i.S.d. § 7 (5) EStG, hier z.B. auch Bewirtungskosten, einzeln u. getrennt von den anderen Betriebsausgaben aufzuzeichnen und zwar unabhängig davon, ob oder in welcher Höhe die Aufwendung den Gewinn mindern dürfen, d.h. Aufzeichnung zu 100 %, das schliesst man aus der Gesetzeswendung "Aufwendungen i.S.d. § 7 (5) EStG". Der nichtabziehbare Teil der Betriebsaugaben ist keine Privatentnahme, auch nicht der Anteil der auf den Unternehmer entfällt, u. wird am Ende des Wirtschaftsjahres ausserhalb der Erfolgsrechnung, damit auch ausserhalb von ECuT, z.B. in der Anlage EÜR, dem Gewinn wieder hinzugerechnet.
Das ist die Theorie, aber selbst Steuerberater buchen das praktisch eher so wie das in ECuT auch gehandhabt wird, also, solange das nicht bei einer BP mal gnadenlos rausgestrichen wird, lässt man es so, aber sagt nicht, man hätte euch nicht gewarnt.Bearbeitet von joey am 28.06.2010 18:40:21
Der nichtabziehbare Teil der Betriebsaugaben ist keine Privatentnahme, auch nicht der Anteil der auf den Unternehmer entfällt, u. wird am Ende des Wirtschaftsjahres ausserhalb der Erfolgsrechnung, damit auch ausserhalb von ECuT, z.B. in der Anlage EÜR, dem Gewinn wieder hinzugerechnet.
Hallo Joey,
ich bin hart im Nehmen, deswegen keine Scheu
In der EÜR haben die 30% keinerlei Einfluss, sie dienen lediglich zur Kontrolle.
Das lässt sich nachvollziehen durch das Elster-Formular EÜR. Der dort eingetragene Wert hat keinen Einfluss auf das Ergebnis.
Mag sein, dass es bei den Bilanzieren anders aussieht. Das Problem bei easyct ist das, dass jeder Eintrag sich ergebnisverändernd auswirkt, egal wo ich die 30% eintrage.
Lieben Gruß
take
Komischer Bewirtungsbeleg mit zwei versch. Steuersätzen.
In einem Restaurant sollten immer die 19% gelten. Anders verhält es sich meines Wissens bei einem Catering ohne ausgewiesene Nebenleistung (Geschirr, Personal etc). Dort gibt es für Speisen den verringerten MwSt-Satz.
Wie ich bei den Bewirtungen verfahre siehst du unter meinem 2. Posting und das dürfte eigentlich keinerlei Probleme mit der Finanzbehörde verursachen, auch wenn sie noch so streng sein sollten.
ich habe zu spät gemerkt, dass wir in einem Selbstbedienungs-Café (sowas gibts!) waren ... Das kommt "Catering" ja schon nahe. Ansonsten kann ich in Deinem 2. Beitrag aber keine richtig konkreten Buchungsangaben finden, ich gehe mal davon aus, dass ich die Infos aus anderen Threads richtig umgesetzt habe, wenn kein Protest hier aufkommt
ist bei Take-away ähnlich gelagert.
Mc Doof z.B. verhält es sich ebenso.
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?
kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo,
Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das
Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.
Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo,
Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?
mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum
mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?
mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230
Stattdessen muss ich einen Punkt angeben.
Version 3.4, MacOS 15.5
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.
Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.
Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?
mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm
mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.
oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?
mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni s zu speichern.