Ich komme zwar etwas spät, möchte aber dennoch meinen Senf dazugeben. Vielleicht hat ja jetzt noch jemand anderes ebenfalls ein Ratengeschäft abgeschlossen.
Wie bereits hier erwähnt, ist die Differenz zwischen dem mit USt ausgewiesenen Kaufpreis des Gerätes und dem Rückzahlungsbetrag, der Anteil der Finanzierungskosten, auch als eff. Jahreszins ausgewiesen.
Diese Finanzierungskosten dürfen nicht Bestandteil der AfA-Bemessungsgrundlage sein, da gemäß § 255 HGB (auch für Einnahmeüberschussrechner i.V.m. R 32 a EStR anwendbar!), Finanzierungskosten keine Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes sind.
Vorsteuer kann schon mal aus den Anschaffungskosten herausgerechnet werden, da auch Ist-Versteuerer, entgegen einer landläufigen Auffassung, bereits bei Vorliegen einer Ausgangsrechnung die Vorsteuer abziehen dürfen und nicht erst bei Bezahlung, Hinweis auf § 15 UStG (so auch Krudewig, Praxishandbuch).
Die Kreditgewährung durch den Versandhändler ist eine umsatzsteuerfreie Leistung, aus dem Entgelt dafür, also der Zinszahlung, ist kein VoSt-Abzug möglich. Die Zahlung der Tilgungsanteile ist ebenfalls keine Betriebsausgabe, weder beim Bilanzierer noch beim Einnahmenüberschussrechner.
Das Hauptproblem ist die korrekte Ermittlung des Zinsanteiles der Rate gegenüber dem Tilgungsanteil der Rate. Mit Fortdauer der Ratenzahlung sinkt nämlich der Anteil der Verbindlichkeit und damit auch der Zinsanteil an der Rate, dieser ist jedoch lediglich als Betriebsausgabe abziehbar. Es gibt da verschiedene Berechnungsmethoden in der Literatur um diese Anteile zu ermitteln, zu nennen sind da beispielsweise die buchhalterische Methode und die digitale Methode, daneben gibt es natürlich auch eine finanzmathematische Methode, man sieht daran, dass ein so simpel wirkender Geschäftsvorgang doch eigentlich in die Hände eines qualifizierten Steuerberaters oder zumindest eines Bilanzbuchhalters gehört.
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mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...
mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.
dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?
mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?
mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.
mielket
02.06.2026 14:10:10
v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten -Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.
mielket
29.05.2026 16:30:06
v4.0.6 patch verfügbar; u.a. funktioniert das CSV-Import-Plugin jetzt mit der v4. Viele andere Bugs sind gefixt.
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen.
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