Ich komme zwar etwas spät, möchte aber dennoch meinen Senf dazugeben. Vielleicht hat ja jetzt noch jemand anderes ebenfalls ein Ratengeschäft abgeschlossen.
Wie bereits hier erwähnt, ist die Differenz zwischen dem mit USt ausgewiesenen Kaufpreis des Gerätes und dem Rückzahlungsbetrag, der Anteil der Finanzierungskosten, auch als eff. Jahreszins ausgewiesen.
Diese Finanzierungskosten dürfen nicht Bestandteil der AfA-Bemessungsgrundlage sein, da gemäß § 255 HGB (auch für Einnahmeüberschussrechner i.V.m. R 32 a EStR anwendbar!), Finanzierungskosten keine Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes sind.
Vorsteuer kann schon mal aus den Anschaffungskosten herausgerechnet werden, da auch Ist-Versteuerer, entgegen einer landläufigen Auffassung, bereits bei Vorliegen einer Ausgangsrechnung die Vorsteuer abziehen dürfen und nicht erst bei Bezahlung, Hinweis auf § 15 UStG (so auch Krudewig, Praxishandbuch).
Die Kreditgewährung durch den Versandhändler ist eine umsatzsteuerfreie Leistung, aus dem Entgelt dafür, also der Zinszahlung, ist kein VoSt-Abzug möglich. Die Zahlung der Tilgungsanteile ist ebenfalls keine Betriebsausgabe, weder beim Bilanzierer noch beim Einnahmenüberschussrechner.
Das Hauptproblem ist die korrekte Ermittlung des Zinsanteiles der Rate gegenüber dem Tilgungsanteil der Rate. Mit Fortdauer der Ratenzahlung sinkt nämlich der Anteil der Verbindlichkeit und damit auch der Zinsanteil an der Rate, dieser ist jedoch lediglich als Betriebsausgabe abziehbar. Es gibt da verschiedene Berechnungsmethoden in der Literatur um diese Anteile zu ermitteln, zu nennen sind da beispielsweise die buchhalterische Methode und die digitale Methode, daneben gibt es natürlich auch eine finanzmathematische Methode, man sieht daran, dass ein so simpel wirkender Geschäftsvorgang doch eigentlich in die Hände eines qualifizierten Steuerberaters oder zumindest eines Bilanzbuchhalters gehört.
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?
kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo,
Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das
Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.
Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo,
Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?
mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum
mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?
mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230
Stattdessen muss ich einen Punkt angeben.
Version 3.4, MacOS 15.5
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.
Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.
Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?
mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm
mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.
oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?
mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni s zu speichern.