GWG Pool
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Neuling |
Geschrieben am 13.11.2008 22:43:35
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Nachtrag:
Habe soeben folgendes gefunden:
Ausnahmen:
Für Steuerpflichtige mit Überschusseinkünften §4 Abs. 3 EStG (Selbständige, Einkünfte aus Vermietung z.B.) gilt weiterhin die alte Regelung mit der Sofort-AfA bis 410 EUR.
Quelle: http://www.kumavision.at/artikel/supp...129642.jsp
Das heisst, dass alle, die ihren zu versteuernden Gwinn mittels Einnahmen-Überschuß-Rechnung ermitteln, von der neuen GwG-Pool-Regelung nicht betroffen sind. Und alles über 410.- wie gehabt?
Kann das jemand bestätigen?
Grüße!
Neuling |
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joey |
Geschrieben am 14.11.2008 20:51:46
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Wünschenswert, aber negativ!
Der Reihe nach:
Es gibt verschiedene Einkunftsarten
§ 2 (2) Nr. 1 EStG
Land u. Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Selbständige Tätigkeit sind Gewinneinkunftsarten (§§ 4 bis 7 k) kein § 9 EStG!
§ 2 (2) Nr. 2 EStG
Vermietung u. Verp., Kapitalvermögen, nichtselbständige Tätigk., sonstige Einkünfte sind Überschusseinkünfte (§§ 9 - 9a)
nach § 9 (1) Nr. 7 S. 2 EStG gilt zwar noch die alte Regel mit den 410 €, aber der ist ja, wie man oben sieht, eben nicht für Gewerbetreibende u. Selbständige anwendbar, egal, ob sie bilanzieren oder nach § 4 (3) EStG ihren Gewinn ermitteln.
Für die gilt jetzt nun mal der neue § 6 (2) EStG mit der Pool AfA 150<1000 €. Da beisst die Maus keinen Faden ab.
Was da auf der Ösi-Seite steht ist reiner Quatsch. Hoffe damit gedient zu haben.
Bearbeitet von joey am 14.11.2008 20:54:12
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Neuling |
Geschrieben am 15.11.2008 18:23:15
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Hallo joey,
Danke! Prima erklärt, bin da wohl einer echten Falschinfo aufgesessen. Hatte mich schon gewundert, dass Google nur so wenig dazu hergibt, jetzt ist es klar.
Zitat joey geschrieben:Hoffe damit gedient zu haben.
Ja, sehr hilfreich!! Danke.
Und wie ist denn nun der beste Weg, das ganze in ec&t umzusetzen?
Grüße!
Neuling
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mondi |
Geschrieben am 19.11.2008 17:44:02
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Das ist die große Frage. Irgendwie gibt es auf die keine zufriedenstellenden Antworten. Oder habe ich da etwas übersehen?
Gruß
mondi
Bearbeitet von mondi am 19.11.2008 17:44:23
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mondi |
Geschrieben am 21.11.2008 15:22:16
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Ist das eine Frage die man nicht stellen darf oder warum hat bisher noch niemand (zumindest versucht) eine konkrete und verständliche Antwort zu geben?
Würde mich wirklich darüber freuen.  |
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knuddel |
Geschrieben am 07.01.2009 11:46:54
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Jetzt ist das Jahr 2008 um und die Poolbildung steht noch immer nicht zur Verfügung. Wie soll es nun weitergehen? |
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KSV |
Geschrieben am 07.01.2009 21:28:20
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Ich überlege aus diesem Grund auch schon an einem Wechsel des Programms. Vor allem warte ich mal auf eine Information wann mit einer Lösung für den GWG Pool zu rechnen ist, das komplizierte Umbuchen ist mir auf dauer zu aufwendig. |
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mielket |
Geschrieben am 30.01.2009 15:05:45
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Seiten Administrator
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Bin da gerade heute dran. Nur noch ein bisschen Geduld! |
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KSV |
Geschrieben am 05.02.2009 21:05:10
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Mitglied
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Dann schon mal im voraus vielen Dank! |
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mielket |
Geschrieben am 07.02.2009 21:33:07
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Seiten Administrator
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Hier der offizielle Text aus dem v1.37 release mailing:
GWG
Die Regelung zu GWG wurde geändert. Die Grenze für normale GWG ist nicht
mehr 400€, sondern 150€. Zitat: "Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) müssen
im Jahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als
Betriebsausgaben abgesetzt werden.
GWG sind selbständig nutzungsfähige, abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
vermindert um die darin enthaltene Umsatzsteuer bzw. deren Einlagewert, 150
EUR nicht übersteigen." Diese GWG werden wie gewohnt auf ein mit Feld 1132
der EÜR verknüpftes Konto gebucht.
Für GWG zwischen 150 und 1000€ wird ein Sammelposten gebildet, auch
bekannt als GWG-Pool. Zitat: "Für selbständig nutzungsfähige, abnutzbare
bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist im Wirtschaftsjahr der
Anschaffung, Herstellung oder Einlage ein Sammelposten zu bilden, wenn die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die darin enthaltene
Umsatzsteuer, bzw. deren Einlagewert mehr als 150 EUR und bis 1.000 EUR
betragen.
Der Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden
vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen."
Um das ohne Umstände buchen zu können, wurde in EC&T die Möglichkeit
geschaffen, die Abschreibungsgenauigkeit pro Buchung zu speichern. Das
bedeutet, dass bei GWG zwischen 150 und 1000€ die Abschreibungs-
genauigkeit auf 'Jahres-AfA' gestellt, 5 Jahre als Abschreibungszeitraum
gewählt und ein mit dem Feld 1137 verknüpftes Konto benutzt werden muss. |
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lord_icon |
Geschrieben am 25.02.2009 17:10:51
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Registriert am: 20.04.2007
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Zitat Um das ohne Umstände buchen zu können, wurde in EC&T die Möglichkeit
geschaffen, die Abschreibungsgenauigkeit pro Buchung zu speichern. Das
bedeutet, dass bei GWG zwischen 150 und 1000€ die Abschreibungs-
genauigkeit auf 'Jahres-AfA' gestellt, 5 Jahre als Abschreibungszeitraum
gewählt und ein mit dem Feld 1137 verknüpftes Konto benutzt werden muss.
Uff... ich will mich jetzt nicht als Dümmer hinstellen, als ich villeicht in Sachen Buchhaltung bin... aber... gibt es das auch in Deutsch ?
Also: Eine Abschreibung auf ein XXX-Artikel soll ich jetzt wie folgt Buchen:

Aber wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, dann wäre das falsch. Weil "Afa auf bewegliche Wirtschaftsgüter" ja nicht auf das Konto 1137 verknüpft ist, sondern auf 1130.
So.... nun die Frage. Welches Konto ist denn für eine Pool-Abschreibung von dir vorgesehen. Sprich = ist bereits mit 1137 verknüpft ?
Als Alternative kann ich mir noch vorstellen, das ich selbst ein Konto anlege:

Habe ich das dann so richtig gemacht ? Muß ich (auf den Bild) links noch irgendwas besonders beachten ? (z.B. UST und UVT ist in der E/Ü ... )
Aber anscheind ist das nicht so korrekt. Weil für dieses Konto trotzdem die VST mit auftaucht. Wenn ich den Gesetztgeber richtig Verstanden habe, müßte EC&T doch jetzt 2 Buchungen erzeugen. Einmal für den Pool. Allerdings nur Netto und den VST-Betrag in ein anderes separates Konto (was auch immer das lauten könnte)
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mielket |
Geschrieben am 28.02.2009 02:11:21
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Seiten Administrator
Beiträge: 2684
Registriert am: 08.02.2005
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Das sieht doch gut aus!
Was hat der Gesetzgeber denn gesagt, was Dich denken lässt, dass das so nicht geht? Wüsste nicht, weshalb die VST von Pool-GWGs in ein besonderes VST-Konto müsste.
Es war mal angedacht, zwei Buchungen zu machen, weil ja der Netto-Wert schon ab Januar gilt, die VST aber vielleicht erst im Dezember angemeldet werden muss. Aber das ist ja jetzt mit der Abschreibungsgenauigkeit, die man pro Buchung einstellen kann, eleganter gelöst.
Bearbeitet von mielket am 28.02.2009 02:15:34
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MTB |
Geschrieben am 05.03.2009 13:25:12
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Mitglied
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Registriert am: 05.03.2009
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Hallo,
ich habe nochmal eine generelle Verständnissfrage zum Thema GwG Pool.
Ich habe mir 2008 mit dem Vorschlag von TMS beholfen und wie von ihm beschrieben gebucht:
Zitat 1. Neues Konto angelegt "Poolabschreibung 2008"
2. Buchung auf dieses Konto in drei Schritten:
2.1 Datum 01.01.2008, Nettobetrag, Nutzungsdauer 5 Jahre
2.2 Datum Anschaffungszeitpunkt, Bruttobetrag, Nutzungsdauer 1 Jahr (für Vorsteuer)
2.3 Datum Anschaffungszeitpunkt, negativer Nettobetrag, Nutzungsdauer 1 Jahr (Korrektur für Nettobetrag)
Unter Punkt 2.2 & 2.3 schreibt er aber Anschaffungsdatum. Es handelt sich doch bei dem Pool um eine Ansammlung sämtlicher GwG zwischen 150<1000 des Jahres. Insofern wäre doch das Datum immer der 31.12 oder?
Wenn ich das also richtig verstehe, sammelt man alle in Frage kommenden GwG Posten komplett über das Jahr ohne diese in irgendeiner Form mit in der Buchhaltung aufzuführen. das heisst ich muss eine ganzes jahr warten auf die VST Rückerstattung? Erst am Jahresende wird dann der GPG Pool gebucht. Ist das richtig was ich schreibe?
Irgendwie hab ich das Gefühl da stimmt was nicht was ich schreibe.
Gruss MTB |
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robert wiegner |
Geschrieben am 05.03.2009 16:36:28
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Registriert am: 12.02.2005
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Das Vorgehen mit den drei Buchungsschritten war in den alten Prorammversionen nötig, weil die Einstellung zur Abschreibungsgenauigkeit programmweit galt. Alles wurde monatsgenau abgeschrieben.
Wenn Du einen auf 12 Monate abzuschreibenden Gegenstand gekauft hast, galt:
Kauf am 1.1. ... Abschreibungsende am 31.12. ... das berührt nur ein Geschäftsjahr.
Kauf bspw. am 1.4. ... Abschreibungsende am 31.03. ... das berührt _zwei_ Geschäftsjahre. Die Abschreibungsdauer beträgt zwar immer noch ein Jahr, aber ein Teil der Abschreibung findet bei Dir Berücksichtigung in dem einen Jahr, der Rest in einem anderen Jahr.
Bei der Pool-Geschichte geht es aber nur um Jahre ... von daher fällt dieser Überhang weg. Das ist gelöst durch die Möglichkeit, die Abschreibungsdauer/-art einzeln zu bestimmen, also von monatsgenau wieder aufs Jahr bezogen. Gleichzeitig wird die USt. am Tag des Kaufs berücksichtigt.
Zitat "Unter Punkt 2.2 & 2.3 schreibt er aber Anschaffungsdatum"
Das war nötig, um die USt. zum richtigen Zeitpunkt zuzuordnen. Die entsteht ja auch bei der Jahresbuchung im Moment der Bezahlung. Und eben nicht pauschal am 01.01.
Bearbeitet von robert wiegner am 05.03.2009 16:39:00
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uatschitchun |
Geschrieben am 05.04.2009 20:45:44
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Registriert am: 08.04.2008
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Oki, hab da mal ne Frage zu den Poolabschreibungen und hänge die hier an den Thread an:
Habe im Jahr 2008 2 Poolbuchungen mit den Buchungsnummern A0220 & A0221.
Nach dem Jahreswechsel tauchen diese Buchungen wieder wie gewünscht auf (2/5).
Problem bzw. Frage:
Die Buchungsnummern sind wieder, wie auch 2008, A0220 & A0221. Was passiert nun, wenn ich normal weiter Ausgaben buche und diese Nummern erreiche?
Schnallt ECT das? Oder muß ich jedesmal selber aufpassen, um nicht doppelte Buchungsnummern zu haben? Das wäre doof 
Das Problem zieht sich ja fort ... kommen 2009 weitere Poolbuchungen hinzu, sind weitere Buchungsnummern vergeben ... wie ist denn das gedacht?
ECT bietet ja keine Kontrolle über die Vergabe von Buchungsnummern ... |
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robert wiegner |
Geschrieben am 06.04.2009 13:28:41
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Ja.
Die Nummer(n) gibt es dann zweimal. Das ist etwas unglücklich.
(Ich arbeite noch mit der 1.35, glaube aber nicht, daß sich das in den neuen Versionen geändert hat.)
Bearbeitet von robert wiegner am 06.04.2009 13:29:59
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uatschitchun |
Geschrieben am 07.04.2009 08:53:01
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"Etwas" unglücklich finde ich etwas zu wenig 
Wer 20 Poolbuchungen per anno hat, hat nach 4 Jahren 80 doppelte Nummern!!
Das finde ich schon _reichlich_ unglücklich 
Lösung:
Man könnte diesen Buchungen einen eigenen Nummernkreis spendieren (G0001, G0002 ...) damit hätte man das Kind im trockenen Brunnen ... Muß man nur dran denken beim Buchen ...
Andere Vorschläge? |
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luddi |
Geschrieben am 10.04.2009 15:37:53
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Hallo zusammen,
ich habe unter Ansicht/Einstellungen/Allgemein zu Jahresbeginn/-wechsel die Vorgaben für die Buchungsnummern so eingetragen, dass zu Beginn immer die Jahreszahl steht. Also z.B. E90001 für die erste Einnahme in 2009, E80001 für die erste Einnahme in 2008.
Dadurch werden Doppelbezeichnung vermieden und die Buchungen sind dem Buchungsjahr leicht zuzuordnen.
Habe ich etwas übersehen?
Gruß
luddi |
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robert wiegner |
Geschrieben am 10.04.2009 17:03:52
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"Habe ich etwas übersehen?"
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Nein, das geht. Zumindest fällt mir nichts ein, was dagegen spricht.
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hildefeuer |
Geschrieben am 03.09.2009 09:58:59
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Registriert am: 03.09.2009
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habe gerade festgestellt das mein Bugtacker Account von 2004 nicht fürs Forum geht und mich neu angemeldet.
In Zusammenhang mit GWG-Pool AFA existiert in Deutschland eine weiteres Kuriosum in Zusammenhang mit der Bundesanstalt für Arbeit.
Falls man als Selbstständiger sich arbeitslos meldet und das Gewerbe als Nebenerwerb weiter laufen lässt (bei 14,5 Wochenstunden und 165€ Gewinn pro Monat) werden GWG`s nach der alten Regel berücksichtigt.
GWG`s werden in Zusammenhang Gewinnermittlung für die BA weiterhin auf 400€ Netto vor MWST Basis berücksichtigt.
Das geht dann nur als handschriftlicher Vermerk auf dem Ausdruck.
Bisher gebildete AFA wird monatsgenau berücksichtigt.
Wenn man also eine Einnahmen-Überschussrechnung mit easy cash & tax für den entsprechenden Monat ausdruckt, muss man den AFA-Betrag als handschriftlichen Vermerk vom Gewinn abziehen. Das Programm hat damals die AFA nur in dem Monat der Anschaffung berücksichtigt.
Bei einem Ausdruck für einen Jahreszeitraum ist die AFA korrekt berücksichtigt.
Bearbeitet von hildefeuer am 03.09.2009 10:01:48
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