Hilfe....
ich habe bald (jetzt Freitag) eine mündliche Steuerprüfung und kann mir ein paar Fragen nicht beantworten
1. Frage, wenn die Grenzen des 140 und 141 AO überschritten sind, muss der Wechsel von Ist auf Soll beim Finanzamt beantragt werden oder muss ich es gleich umstellen (ab nächsten Monat, ab nächsten Jahr) ????
2. Frage, wenn die Grenzen nicht überschritten sind und ich auf Soll umstellen möchte, da gibt es Fristen, wie waren die???
3. Frage, der §7g EstG, ist er nur für Existenzgründer oder auch für Einzelunternehmen und juristische Personen??
Jacki geschrieben:
Hilfe....
ich habe bald (jetzt Freitag) eine mündliche Steuerprüfung und kann mir ein paar Fragen nicht beantworten
Viel Erfolg.
1. Frage, wenn die Grenzen des 140 und 141 AO überschritten sind, muss der Wechsel von Ist auf Soll beim Finanzamt beantragt werden oder muss ich es gleich umstellen (ab nächsten Monat, ab nächsten Jahr) ????
Steht doch im § 141 (2) drin. Die Buchführungspflicht entsteht mit Beginn des Wirtschaftsjahres, das dem Wirtschaftsjahr der Aufforderung zur Buchführung folgt. Du musst da nix beantragen, die fordern dich von selbst auf. D.h. Aufforderung am 14.05.2008, Beginn der Buchführungspflicht 01.01.2009. Vergiss das mit dem Wechsel von Ist auf Soll mal ziemlich schnell, das sind Fragen der USt, da reagiert ein Prüfer für AO oder Ertragsteuerrecht allergisch drauf, wenn man das antwortet. Hier geht es um den Zeitpunkt des Überganges zum Betriebsvermögensvergleich, das ist das richtige Stichwort.
2. Frage, wenn die Grenzen nicht überschritten sind und ich auf Soll umstellen möchte, da gibt es Fristen, wie waren die???
Fristen sind mir keine bekannt, ausser dass du nicht willkürlich in einem Jahr so oder so verfahren kannst, auch ist es nicht zulässig innerhalb des gleichen Besteuerungszeitraumes z.B. einem Wirtschaftsjahr, von der Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanzierung zu wechseln. Regelmässig kann man also freiwillig zum 01.01. wechseln, muss dann aber eine gewisse Zeit diese Form der Gewinnermittlung beibehalten.
3. Frage, der §7g EstG, ist er nur für Existenzgründer oder auch für Einzelunternehmen und juristische Personen??
§ 7 g (1) u. (7) EStG. Steuerpflichtige nach EStG! Das sind natürliche Personen u. denen gleichgestellt in Abs. 7 Personengesellschaften.
Jur. Personen als da wären GmbH u. AG. Für die gilt das Körperschaftssteuergesetz (KStG). Nach § 4 (1) S. 1 KStG ist das Einkommen einer Körperschaft nach den Vorschriften über das EStG zu ermitteln. Nicht alle Vorschriften sind einschlägig. In R 32 (1) Nr. 1 KStR (Verwaltungsvorschrift) ist der § 7 g EStG aber als einschlägige Vorschrift erwähnt, d.h. auch Kapitalgesellschaften dürfen, bei Vorliegen der Grössenverhältnisse den 7 g anwenden.
Jacki geschrieben:
Hilfe....
ich habe bald (jetzt Freitag) eine mündliche Steuerprüfung und kann mir ein paar Fragen nicht beantworten
Viel Erfolg.
1. Frage, wenn die Grenzen des 140 und 141 AO überschritten sind, muss der Wechsel von Ist auf Soll beim Finanzamt beantragt werden oder muss ich es gleich umstellen (ab nächsten Monat, ab nächsten Jahr) ????
Steht doch im § 141 (2) drin. Die Buchführungspflicht entsteht mit Beginn des Wirtschaftsjahres, das dem Wirtschaftsjahr der Aufforderung zur Buchführung folgt. Du musst da nix beantragen, die fordern dich von selbst auf. D.h. Aufforderung am 14.05.2008, Beginn der Buchführungspflicht 01.01.2009. Vergiss das mit dem Wechsel von Ist auf Soll mal ziemlich schnell, das sind Fragen der USt, da reagiert ein Prüfer für AO oder Ertragsteuerrecht allergisch drauf, wenn man das antwortet. Hier geht es um den Zeitpunkt des Überganges zum Betriebsvermögensvergleich, das ist das richtige Stichwort.
habe gelesen...§141.AO.....werde ich so machen, wenn ich danach gefragt werde, mit dem Übergang zum Betriebsvermögernsvergleich, Merci
2. Frage, wenn die Grenzen nicht überschritten sind und ich auf Soll umstellen möchte, da gibt es Fristen, wie waren die???
Fristen sind mir keine bekannt, ausser dass du nicht willkürlich in einem Jahr so oder so verfahren kannst, auch ist es nicht zulässig innerhalb des gleichen Besteuerungszeitraumes z.B. einem Wirtschaftsjahr, von der Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanzierung zu wechseln. Regelmässig kann man also freiwillig zum 01.01. wechseln, muss dann aber eine gewisse Zeit diese Form der Gewinnermittlung beibehalten.
Ich habe beim Finanzamt nachgefragt:
5 Jahre ist die Frist (§20 UstG), ausser man überschreitet die Grenzen, dann zum Jahresanfang, nach Absprache mit dem FA, Umstellung auf SOLL.
3. Frage, der §7g EstG, ist er nur für Existenzgründer oder auch für Einzelunternehmen und juristische Personen??
§ 7 g (1) u. (7) EStG. Steuerpflichtige nach EStG! Das sind natürliche Personen u. denen gleichgestellt in Abs. 7 Personengesellschaften.
Jur. Personen als da wären GmbH u. AG. Für die gilt das Körperschaftssteuergesetz (KStG). Nach § 4 (1) S. 1 KStG ist das Einkommen einer Körperschaft nach den Vorschriften über das EStG zu ermitteln. Nicht alle Vorschriften sind einschlägig. In R 32 (1) Nr. 1 KStR (Verwaltungsvorschrift) ist der § 7 g EStG aber als einschlägige Vorschrift erwähnt, d.h. auch Kapitalgesellschaften dürfen, bei Vorliegen der Grössenverhältnisse den 7 g anwenden.
Für kleine und mittlere Betriebe mit 20% Sonderafa.+ AfA..man kann zwei Jahre vorher eine Rücklage bilden mit 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die aber gewinnerhöhend wieder zurückzubuchen sind.
Jacki geschrieben:
Hilfe....
ich habe bald (jetzt Freitag) eine mündliche Steuerprüfung und kann mir ein paar Fragen nicht beantworten
Viel Erfolg.
1. Frage, wenn die Grenzen des 140 und 141 AO überschritten sind, muss der Wechsel von Ist auf Soll beim Finanzamt beantragt werden oder muss ich es gleich umstellen (ab nächsten Monat, ab nächsten Jahr) ????
Steht doch im § 141 (2) drin. Die Buchführungspflicht entsteht mit Beginn des Wirtschaftsjahres, das dem Wirtschaftsjahr der Aufforderung zur Buchführung folgt. Du musst da nix beantragen, die fordern dich von selbst auf. D.h. Aufforderung am 14.05.2008, Beginn der Buchführungspflicht 01.01.2009. Vergiss das mit dem Wechsel von Ist auf Soll mal ziemlich schnell, das sind Fragen der USt, da reagiert ein Prüfer für AO oder Ertragsteuerrecht allergisch drauf, wenn man das antwortet. Hier geht es um den Zeitpunkt des Überganges zum Betriebsvermögensvergleich, das ist das richtige Stichwort.
habe gelesen...§141.AO.....werde ich so machen, wenn ich danach gefragt werde, mit dem Übergang zum Betriebsvermögernsvergleich, Merci
2. Frage, wenn die Grenzen nicht überschritten sind und ich auf Soll umstellen möchte, da gibt es Fristen, wie waren die???
Fristen sind mir keine bekannt, ausser dass du nicht willkürlich in einem Jahr so oder so verfahren kannst, auch ist es nicht zulässig innerhalb des gleichen Besteuerungszeitraumes z.B. einem Wirtschaftsjahr, von der Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanzierung zu wechseln. Regelmässig kann man also freiwillig zum 01.01. wechseln, muss dann aber eine gewisse Zeit diese Form der Gewinnermittlung beibehalten.
Ich habe beim Finanzamt nachgefragt:
5 Jahre ist die Frist (§20 UstG), ausser man überschreitet die Grenzen, dann zum Jahresanfang, nach Absprache mit dem FA, Umstellung auf SOLL.
3. Frage, der §7g EstG, ist er nur für Existenzgründer oder auch für Einzelunternehmen und juristische Personen??
§ 7 g (1) u. (7) EStG. Steuerpflichtige nach EStG! Das sind natürliche Personen u. denen gleichgestellt in Abs. 7 Personengesellschaften.
Jur. Personen als da wären GmbH u. AG. Für die gilt das Körperschaftssteuergesetz (KStG). Nach § 4 (1) S. 1 KStG ist das Einkommen einer Körperschaft nach den Vorschriften über das EStG zu ermitteln. Nicht alle Vorschriften sind einschlägig. In R 32 (1) Nr. 1 KStR (Verwaltungsvorschrift) ist der § 7 g EStG aber als einschlägige Vorschrift erwähnt, d.h. auch Kapitalgesellschaften dürfen, bei Vorliegen der Grössenverhältnisse den 7 g anwenden.
Für kleine und mittlere Betriebe mit 20% Sonderafa.+ AfA..man kann zwei Jahre vorher eine Rücklage bilden mit 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die aber gewinnerhöhend wieder zurückzubuchen sind.
Wer kann mir schnell helfen!!!??
Hoffe, dass es das war.
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?
kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo,
Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das
Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.
Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo,
Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?
mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum
mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?
mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230
Stattdessen muss ich einen Punkt angeben.
Version 3.4, MacOS 15.5
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.
Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.
Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?
mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm
mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.
oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?
mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni s zu speichern.