13.09.2026 20:10:24
Navigation
· Bugtracker
· Kontakt
· Web Links
· Suche
· Buchtipps
Login
Benutzername

Passwort



Noch kein Mitglied?
Klicke hier um dich zu registrieren

Passwort vergessen?
Um ein neues Passwort anzufordern klicke hier.
Mitglieder Online
· Gäste Online: 6

· Mitglieder Online: 0

· Mitglieder insgesamt: 15,337
· Neuestes Mitglied: pandi12
Foren Themen
Neueste Themen
· Version 3.11
· Registriercode nicht...
· ECT 3.9 (Mac): Druck...
· §13b / Reverse Char...
· Programmfehler im EÃ...
Heißeste Themen
Keine Themen erstellt
Thema ansehen
   Thema drucken
Wechsel von Ist auf Sollbesteuerer
Jacki
Hilfe....
ich habe bald (jetzt Freitag) eine mündliche Steuerprüfung und kann mir ein paar Fragen nicht beantworten
1. Frage, wenn die Grenzen des 140 und 141 AO überschritten sind, muss der Wechsel von Ist auf Soll beim Finanzamt beantragt werden oder muss ich es gleich umstellen (ab nächsten Monat, ab nächsten Jahr) ????
2. Frage, wenn die Grenzen nicht überschritten sind und ich auf Soll umstellen möchte, da gibt es Fristen, wie waren die???
3. Frage, der §7g EstG, ist er nur für Existenzgründer oder auch für Einzelunternehmen und juristische Personen??

Wer kann mir schnell helfen!!!?? Pfft
Jacki
 
joey

Zitat

Jacki geschrieben:
Hilfe....
ich habe bald (jetzt Freitag) eine mündliche Steuerprüfung und kann mir ein paar Fragen nicht beantworten

Viel Erfolg.

1. Frage, wenn die Grenzen des 140 und 141 AO überschritten sind, muss der Wechsel von Ist auf Soll beim Finanzamt beantragt werden oder muss ich es gleich umstellen (ab nächsten Monat, ab nächsten Jahr) ????

Steht doch im § 141 (2) drin. Die Buchführungspflicht entsteht mit Beginn des Wirtschaftsjahres, das dem Wirtschaftsjahr der Aufforderung zur Buchführung folgt. Du musst da nix beantragen, die fordern dich von selbst auf. D.h. Aufforderung am 14.05.2008, Beginn der Buchführungspflicht 01.01.2009. Vergiss das mit dem Wechsel von Ist auf Soll mal ziemlich schnell, das sind Fragen der USt, da reagiert ein Prüfer für AO oder Ertragsteuerrecht allergisch drauf, wenn man das antwortet. Hier geht es um den Zeitpunkt des Überganges zum Betriebsvermögensvergleich, das ist das richtige Stichwort.


2. Frage, wenn die Grenzen nicht überschritten sind und ich auf Soll umstellen möchte, da gibt es Fristen, wie waren die???

Fristen sind mir keine bekannt, ausser dass du nicht willkürlich in einem Jahr so oder so verfahren kannst, auch ist es nicht zulässig innerhalb des gleichen Besteuerungszeitraumes z.B. einem Wirtschaftsjahr, von der Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanzierung zu wechseln. Regelmässig kann man also freiwillig zum 01.01. wechseln, muss dann aber eine gewisse Zeit diese Form der Gewinnermittlung beibehalten.


3. Frage, der §7g EstG, ist er nur für Existenzgründer oder auch für Einzelunternehmen und juristische Personen??

§ 7 g (1) u. (7) EStG. Steuerpflichtige nach EStG! Das sind natürliche Personen u. denen gleichgestellt in Abs. 7 Personengesellschaften.

Jur. Personen als da wären GmbH u. AG. Für die gilt das Körperschaftssteuergesetz (KStG). Nach § 4 (1) S. 1 KStG ist das Einkommen einer Körperschaft nach den Vorschriften über das EStG zu ermitteln. Nicht alle Vorschriften sind einschlägig. In R 32 (1) Nr. 1 KStR (Verwaltungsvorschrift) ist der § 7 g EStG aber als einschlägige Vorschrift erwähnt, d.h. auch Kapitalgesellschaften dürfen, bei Vorliegen der Grössenverhältnisse den 7 g anwenden.

Wer kann mir schnell helfen!!!?? Pfft

Hoffe, dass es das war.

Bearbeitet von joey am 03.12.2008 15:59:02
 
Jacki

Danke für Deine Hilfe!!

JackiPfft
 
Jacki

Danke für Deine Hilfe!!

JackiPfft
 
Jacki

Zitat

joey geschrieben:

Zitat

Jacki geschrieben:
Hilfe....
ich habe bald (jetzt Freitag) eine mündliche Steuerprüfung und kann mir ein paar Fragen nicht beantworten

Viel Erfolg.

1. Frage, wenn die Grenzen des 140 und 141 AO überschritten sind, muss der Wechsel von Ist auf Soll beim Finanzamt beantragt werden oder muss ich es gleich umstellen (ab nächsten Monat, ab nächsten Jahr) ????

Steht doch im § 141 (2) drin. Die Buchführungspflicht entsteht mit Beginn des Wirtschaftsjahres, das dem Wirtschaftsjahr der Aufforderung zur Buchführung folgt. Du musst da nix beantragen, die fordern dich von selbst auf. D.h. Aufforderung am 14.05.2008, Beginn der Buchführungspflicht 01.01.2009. Vergiss das mit dem Wechsel von Ist auf Soll mal ziemlich schnell, das sind Fragen der USt, da reagiert ein Prüfer für AO oder Ertragsteuerrecht allergisch drauf, wenn man das antwortet. Hier geht es um den Zeitpunkt des Überganges zum Betriebsvermögensvergleich, das ist das richtige Stichwort.


habe gelesen...§141.AO...Shock..werde ich so machen, wenn ich danach gefragt werde, mit dem Übergang zum Betriebsvermögernsvergleich, Merci

2. Frage, wenn die Grenzen nicht überschritten sind und ich auf Soll umstellen möchte, da gibt es Fristen, wie waren die???

Fristen sind mir keine bekannt, ausser dass du nicht willkürlich in einem Jahr so oder so verfahren kannst, auch ist es nicht zulässig innerhalb des gleichen Besteuerungszeitraumes z.B. einem Wirtschaftsjahr, von der Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanzierung zu wechseln. Regelmässig kann man also freiwillig zum 01.01. wechseln, muss dann aber eine gewisse Zeit diese Form der Gewinnermittlung beibehalten.


Ich habe beim Finanzamt nachgefragt:
5 Jahre ist die Frist (§20 UstG), ausser man überschreitet die Grenzen, dann zum Jahresanfang, nach Absprache mit dem FA, Umstellung auf SOLL.


3. Frage, der §7g EstG, ist er nur für Existenzgründer oder auch für Einzelunternehmen und juristische Personen??

§ 7 g (1) u. (7) EStG. Steuerpflichtige nach EStG! Das sind natürliche Personen u. denen gleichgestellt in Abs. 7 Personengesellschaften.

Jur. Personen als da wären GmbH u. AG. Für die gilt das Körperschaftssteuergesetz (KStG). Nach § 4 (1) S. 1 KStG ist das Einkommen einer Körperschaft nach den Vorschriften über das EStG zu ermitteln. Nicht alle Vorschriften sind einschlägig. In R 32 (1) Nr. 1 KStR (Verwaltungsvorschrift) ist der § 7 g EStG aber als einschlägige Vorschrift erwähnt, d.h. auch Kapitalgesellschaften dürfen, bei Vorliegen der Grössenverhältnisse den 7 g anwenden.


Für kleine und mittlere Betriebe mit 20% Sonderafa.+ AfA..man kann zwei Jahre vorher eine Rücklage bilden mit 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die aber gewinnerhöhend wieder zurückzubuchen sind.

Wer kann mir schnell helfen!!!?? Pfft

Hoffe, dass es das war.


 
Jacki

Zitat

joey geschrieben:

Zitat

Jacki geschrieben:
Hilfe....
ich habe bald (jetzt Freitag) eine mündliche Steuerprüfung und kann mir ein paar Fragen nicht beantworten

Viel Erfolg.

1. Frage, wenn die Grenzen des 140 und 141 AO überschritten sind, muss der Wechsel von Ist auf Soll beim Finanzamt beantragt werden oder muss ich es gleich umstellen (ab nächsten Monat, ab nächsten Jahr) ????

Steht doch im § 141 (2) drin. Die Buchführungspflicht entsteht mit Beginn des Wirtschaftsjahres, das dem Wirtschaftsjahr der Aufforderung zur Buchführung folgt. Du musst da nix beantragen, die fordern dich von selbst auf. D.h. Aufforderung am 14.05.2008, Beginn der Buchführungspflicht 01.01.2009. Vergiss das mit dem Wechsel von Ist auf Soll mal ziemlich schnell, das sind Fragen der USt, da reagiert ein Prüfer für AO oder Ertragsteuerrecht allergisch drauf, wenn man das antwortet. Hier geht es um den Zeitpunkt des Überganges zum Betriebsvermögensvergleich, das ist das richtige Stichwort.


habe gelesen...§141.AO...Shock..werde ich so machen, wenn ich danach gefragt werde, mit dem Übergang zum Betriebsvermögernsvergleich, Merci

2. Frage, wenn die Grenzen nicht überschritten sind und ich auf Soll umstellen möchte, da gibt es Fristen, wie waren die???

Fristen sind mir keine bekannt, ausser dass du nicht willkürlich in einem Jahr so oder so verfahren kannst, auch ist es nicht zulässig innerhalb des gleichen Besteuerungszeitraumes z.B. einem Wirtschaftsjahr, von der Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanzierung zu wechseln. Regelmässig kann man also freiwillig zum 01.01. wechseln, muss dann aber eine gewisse Zeit diese Form der Gewinnermittlung beibehalten.


Ich habe beim Finanzamt nachgefragt:
5 Jahre ist die Frist (§20 UstG), ausser man überschreitet die Grenzen, dann zum Jahresanfang, nach Absprache mit dem FA, Umstellung auf SOLL.


3. Frage, der §7g EstG, ist er nur für Existenzgründer oder auch für Einzelunternehmen und juristische Personen??

§ 7 g (1) u. (7) EStG. Steuerpflichtige nach EStG! Das sind natürliche Personen u. denen gleichgestellt in Abs. 7 Personengesellschaften.

Jur. Personen als da wären GmbH u. AG. Für die gilt das Körperschaftssteuergesetz (KStG). Nach § 4 (1) S. 1 KStG ist das Einkommen einer Körperschaft nach den Vorschriften über das EStG zu ermitteln. Nicht alle Vorschriften sind einschlägig. In R 32 (1) Nr. 1 KStR (Verwaltungsvorschrift) ist der § 7 g EStG aber als einschlägige Vorschrift erwähnt, d.h. auch Kapitalgesellschaften dürfen, bei Vorliegen der Grössenverhältnisse den 7 g anwenden.


Für kleine und mittlere Betriebe mit 20% Sonderafa.+ AfA..man kann zwei Jahre vorher eine Rücklage bilden mit 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die aber gewinnerhöhend wieder zurückzubuchen sind.

Wer kann mir schnell helfen!!!?? Pfft

Hoffe, dass es das war.


 
Springe ins Forum:
Forensuche


Shoutbox
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.

Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.

pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo, muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?

mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier

mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!

mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)

mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.

mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.

Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer
auf 1 Jahr gelegt ist

Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru
ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?

mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.

Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?

mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

34,059,396 eindeutige Besuche