Hallo,
ja, wenn es sich um echte Abschreibungen (über ein Jahr) geht.
Vor kurzem hat ein Gericht bezüglich der Anerkennung von teils beruflich/teils privaten Kfz-Kosten zu entscheiden, die der Steuerzahler beruflich nur in der EÜR gebucht hatte. Der Steuerzahler hat verloren, da er kein Anlagenverzeichnis/Abschreibungsübersicht hatte.
Thomas Riemann
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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