AfA - Geräte verkaufen
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iBot |
Geschrieben am 23.03.2009 14:02:28
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Hallo,
ich habe Fragen zum buchen von Abschreibungen anhand zweier Beispiele:
Monitor:

Habe ich nun verkauft für 100 EUR.
Wie buche ich den Verkauf? Einfach als Einnahme? Was geschieht mit der Abschreibung?
Laptop:

Ist laut AfA-Tabelle bereits abgeschrieben und habe ich für 50 EUR verkauft.
Verkauf als Einnahme buchen? Wie bekomme ich den Eintrag "Medion ...." aus meiner AfA-Tabelle? Fällt der im darauffolgendem Jahr automatisch 'raus'?
Und nun die eigentlich wichtigste Frage:
Das Finanzamt hat mir zu meiner Steuererklärung 2008 geschrieben, dass Computer, Zubehör, etc. (also alles was in meinen Abschreibungen steht) mit max. 50% betrieblich abgeschrieben werden darf.
Gilt das nur für die "neu hinzugekommen" Abschreibungen in 2008?
Wenn ich bei der Abschreibungsbuchung "50% Privatanteil" buche, dann erscheint gleich der vollständige Privatanteil als Einnahmebuchung, ist das i.O.?
Darf ich dann bei 50% Privatanteil trotzdem 100% Vorsteuer geltend machen?
Vielen Dank für eure Antworten!
Bearbeitet von iBot am 23.03.2009 14:08:18
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iBot |
Geschrieben am 24.03.2009 15:02:22
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weiß denn keiner wenigstens auf eine meiner Fragen eine Antwort oder hat eine Meinung dazu? |
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robert wiegner |
Geschrieben am 24.03.2009 18:33:03
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Ruhig, Fury ;o))
Zitat
Ist laut AfA-Tabelle bereits abgeschrieben und habe ich für 50 EUR verkauft. Verkauf als Einnahme buchen?
Ja.
Zitat
Wie bekomme ich den Eintrag "Medion ...." aus meiner AfA-Tabelle? Fällt der im darauffolgendem Jahr automatisch 'raus'?
Das Afa-PlugIn stellt imho nur dar, was als Buchungen in ECuT liegt. Wenn es in 2009 keinen Restwert mehr dafür gibt, sollte dim Buchungsjournal 2009 kein Buchungssatz dafür sein und entsprechend auch kein Eintrag mehr in dem Afa-PlugIn.
Zitat
Das Finanzamt hat mir zu meiner Steuererklärung 2008 geschrieben, dass Computer, Zubehör, etc. (also alles was in meinen Abschreibungen steht) mit max. 50% betrieblich abgeschrieben werden darf.
Wie ist denn Dein steuerlicher Status? Freiberufler, Kleingewerbler, Gewerbler, Angestellter mit Nebenbeschäftigung ...
50% würde heißen, daß das FA davon ausgeht, daß Du die Sachen zu gleichen Teilen privat wie zum Einkommen benutzt hast ... wäre das so?
Zitat
Gilt das nur für die "neu hinzugekommen" Abschreibungen in 2008?
Wenn das grundsätzich stimmt und der Status sich nicht verändert (hat), sollte das die ganze Zeit gelten.
Zitat
Wenn ich bei der Abschreibungsbuchung "50% Privatanteil" buche, dann erscheint gleich der vollständige Privatanteil als Einnahmebuchung, ist das i.O.?
Wenn Du 100% Gewerbler bist und "verkaufst" Dir selber was zur hälftigen Nutzung, wäre das korrekt.
Deshalb nochmal die Frage nach Deinem Status. Wenn Du wirklich "etwas Halbes" machst, würde ich gar nicht erst den Zauber mit "Privatanteil buchen" machen, sondern von vorneherein (wie das FA Dir für die Abschreibungen nahegelegt hat) einfach nur die Hälfte als betriebliche Ausgabe nehmen (entsprechend einen Vermerk auf dem Rechnungsbeleg machen) und die zweite Hälfte vergessen.
Zitat
Darf ich dann bei 50% Privatanteil trotzdem 100% Vorsteuer geltend machen?
s.o. ... heißt: wenn Du von vorneherein teilst, dann natürlich nur 50%. Wenn Du aber komplett als Betriebsausgabe buchst, dann 100% ... dabei kaufst Du als Privatmensch vo Dir selbst aber wieder _mit_ USt.
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iBot |
Geschrieben am 25.03.2009 20:18:32
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Sorry, ich war etwas zu drängelnd!
Vielen Dank für die Beantwortung! Ich habe seit 2002 nebenberuflich ein Gewerbe (kein Kleingewerbe) und nutze die Geräte zu deutlich mehr als 50%.
Die ganzen Jahre über habe ich 100% abgeschrieben, nur jetzt in 2008 wird dies bemängelt. Na klasse, wenn ich jetzt über Jahre hinweg rückwirkend das ändern muss :-(
Des weiteren musste ich AfA-Tabelle und detaillierte Abschreibungsauflistung vem FA bereitstellen.
Wie buch ich den Verkauf von Artikeln, die aktuell noch in der Abschreibung sind?
Vielen Dank & Grüße,
Tobi
Übrigends, bei mir funktioniert der bbCode (Quote, Bold, Underline, etc ...) nicht!?
Bearbeitet von iBot am 25.03.2009 20:19:20
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iBot |
Geschrieben am 01.04.2009 16:17:40
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ich denke, nach ner Woche darf ich das mal  |
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iBot |
Geschrieben am 13.04.2009 22:11:15
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es wird doch hier bestimmt jemand schon mal nen AfA-Artikel verkauft haben und mir ne Antwort geben können?!
Danke! |
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luckynessi |
Geschrieben am 19.04.2009 21:17:58
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Registriert am: 12.11.2008
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Ja wo sind denn die Fachleute ;-). Ich warte auch schon ganz gespannt, da ich ein ähnliches Problem habe. |
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Ralf |
Geschrieben am 21.04.2009 16:44:08
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Die Frage nach dem Afa-Verkauf vor Ablauf hatte ich auch schon mal.
Schau mal hier:
https://www.easyct.de/forum/viewthread.php?forum_id=5&thread_id=309
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