Hallo,
ich setze mal voraus, dass beide Wirtschaftsgüter netto > 400 ?, ohne Einbaukosten wert sind.
Da ich kein Steuerberater bin, würde daher folgendes buchen 
Standheizung
- Wird ja fest mit dem Fahrzeug verbunden und ist extra nicht nutzbar. Daher erhöht sich der Wert des Kfz und wird daher auch monatsgenau ab Einbau über die AfA für das Kfz über die Restlaufzeit abgeschrieben. Die AfA wird dadurch höher.
- Das gilt dann natürlich auch für die 1% Nutzung!
- Die reinen Einaukosten sind m.E. sonstige Kfz-Kosten
Winterreifen
Sind zwar auch fest verbunden, da aber das Kfz ja mal mit Sommerreifen gekauft wurde, würde ich es als Einzelwirtschaftsgut abschreiben. Man kann ja nur einen Satz nutzen. Entweder analog zum Kfz mit 6 Jahren (in der Regel passen Sie ja nicht auf den nächste :-) ) oder entsprechend der Laufleistung (man hat ja seinen Erfahrungswert, wie lange sie halten)
Sind die Winterreifen ohne Felgen gekauft worden und netto für alle 4 Stück < 400 ? wert, dann fallen sie unter die Kfz-Kosten.
Nur so nebenbei. Der "Trick", dann buche ich Felgen und Reifen getrennt, würde ich nicht anwenden.
Umsatzsteuer
Nur der Vollständigkeit halber. sie ist als Vorsteuer sofort voll rückholbar.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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