Zitat
Abgesehen davon:
Wenn Du für Deine Leistung umsatzsteuerpflichtig bist, was bringt Dich dann dazu, die Berechnung für die gefahrenen Kilometer davon auszunehmen? Imho muß da ganz normal die Ust. drauf ...
Robert hat recht. Wenn du Rechnungen mit Umsatzsteuer stellst, dann musst du auch die Fahrtkosten entsprechend besteuern.
Das gilt übrigens auch für Kosten die zu eigentlich niedrigem Satz oder ohne USt versteuert werden. Beispiel: Eine Honorarrechnung bei der du auch dein Bahnticket + (umsatzsteuerbefreite) Platzkarte und die Taxifahrt (eigentlich 7%) in Rechnung stellst. Es gilt die Regel: Einzelleistung trägt Schicksal der Gesamtleistung. Du stellst also die Nettobeträge in Rechnung und schlägst auf alles 19% drauf.
Gruß
Jens |