Einkommensteuer Voranmeldung
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rtom |
Geschrieben am 21.10.2009 13:49:15
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Registriert am: 07.02.2008
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Hallo,
ich habe eine Frage.
Wie erfasse ich meine Beträge aus der vierteljärlichen Einkommensteuer Voranmeldung in ECT?
Ich hatte das bisher bei Ausgaben als "Gezahlte Vorsteuerbeträge" drin, mir ist das leider gerade erst aufgefallen.
Habe meine Steuererklärung schon abgegeben und bin nun etwas verunsichert, dass dadurch alles falsch ist (ist ja in der EÜ Rechnung gewinnmindernd drin). Gewinnmindernd müssten die Zahlungen aber sein, oder?
Hat jemand einen Rat?  |
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Cowboy |
Geschrieben am 21.10.2009 14:15:32
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Howdie,
Das passt schon so.
Ich buche im laufenden Jahr die gezahlen Vorsteuerbeträge.
Also die Vorsteuer für Dezember oder das 4. Quartal vom Vorjahr, ist die erste Buchung für das laufende Jahr.
Die Vorsteuer für November oder das 3. Quartal des laufenden Jahres ist die letzte Buchung. Wenn Du im laufenden Jahr noch Nachzahlungen oder Erstattungen aus Umsatzsteuerbescheiden von Vorjahren hattest, werden die ebenso gebucht. Entweder als Einnahme oder als Ausgabe.
So long,
Jack |
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rtom |
Geschrieben am 21.10.2009 16:53:20
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Hey Cowboy. Danke für deine Antwort!
Ich habe nochmal etwas gegoogelt und bin irgendwie zu dem Schluss gekommen das "Gezahlte Vorsteuerbeträge" ja eigentlich nur die Mehrwertsteuer ist, die auf Ausgabenrechnungen für mein Gewerbe anfällt.
Meine 4x Einkommstenssteuer Voranmeldungen sind jedoch etwas ganz anderes, soweit ich das verstehe.
Ist denn die im Vorraus gezahlte Einkommensteuer wirklich eine Betriebsausgabe die sich bei der Einnahme/Überschuss Rechnung Gewinnmindernd auswirkt?
Ich habe sonst kaum Beiträge dazu hier gefunden und frage mich daher, ob meine EKSt-Voranmeldungsbeträge überhaupt mit Easy Cash&Tax erfasst werden dürfen.
Zur Erklärung:
Ich mache die Einnahme/Überschuss Rechnung über das ECT Formular. Dann trage ich im Steuerprogramm "Wiso" den Gesamtgewinn für das Jahr aus der EÜ-Rechnung ein.
Die gezahlten Beträge (Einkommensteuer Voranmeldung, 4x pro Jahr) trage ich ebenfalls in Wiso in das entsprechende Feld. Allerdings nur, damit sie von der gesamt zu zahlen Einkommensteuer für das Jahr abgezogen werden, da sie ja bereits bezahlt wurden. |
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Cowboy |
Geschrieben am 21.10.2009 17:45:37
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Howdie,
Sorry, da hab ich mich vertan.
Einkommensteuervorauszahlungen haben in der EÜR nichts verloren.
Nur Umsatzsteuer kannst Du gegeneinander verrechnen.
Ich war da wohl etwas irritiert, weil Du das Ganze als Vorsteuer gebucht hast.
Wenn Du Deine Erklärung schon abgegeben hast, solltest Du das dem FA nochmal nachreichen.
So long,
Jack |
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rtom |
Geschrieben am 21.10.2009 20:34:13
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Ok, super mhh dann muss ich nochmal alles machen :-)
Eine Frage noch:
Kann ich mir ein eigenes Konto anlegen, das aber nichts zugeordnet ist, was in der EÜ Rechnung auftaucht?
Also einfach ein Konto, um die EKST-VZ mit ECT erfassen zu können, damit ich alles übersichtlich in einem Programm habe. Aber eben ohne, dass damit in EÜ Rechnung oder sonstigen Berechnungen etwas angestellt wird. |
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Cowboy |
Geschrieben am 21.10.2009 20:40:56
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Howdie,
im Menü "Einstellungen" unter Konten, wenn man auf das "+" klickt, kann man neue Konten erstellen und diese dann den Feldern des EÜR-Formulars zuweisen. Wenn man diese Zuweisung wegläßt, könnte das funktionieren.
Hab ich aber nicht getestet.
So long,
Jack |
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rtom |
Geschrieben am 21.10.2009 20:54:52
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Muss dir echt danken für deine schnellen Ratschläge.
Bin noch dran und muss das heut ja irgendwie fertig bekommen.
Mir ist gerade noch eine Frage gekommen.
Und zwar.
EKST-VZ: 1. bis 4. Quartal 2008 habe ich nun bei ECT rausgenommen und dafür in Wiso eingetragen. Damit es am Ende von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen wird.
Nun habe ich noch eine Einkommensteuerzahlung (Beispielbetrag 1000€) an das Finanzamt für das Vorjahr (2007). Trage ich diese ebenfalls bei Wiso als gezahlte Einkommensteuer ein? Die 1000€ habe ich 2008 für das Jahr 2007 "nachgezahlt".
Frage mich nun, ob das dann da mit rein zählt oder ob nur die Quartalszahlungen der EKST-VZ für 2008 dort erfasst werden dürfen.
Bearbeitet von rtom am 21.10.2009 20:55:14
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Cowboy |
Geschrieben am 21.10.2009 21:13:48
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Howdie,
meines Wissens zählt das nicht da rein, weil jedes Jahr steuerlich alleine betrachtet wird. Das was Du bei WISO einträgst, ist ja letztendlich nur, um Dir anzuzeigen, was noch nachzuzahlen ist, oder mit welcher Erstattung zu rechnen ist. Aber halt nur für 2008.
Ich hoffe ich konnte Dir soweit helfen.
So long,
Jack |
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rtom |
Geschrieben am 21.10.2009 21:20:18
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Registriert am: 07.02.2008
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Ja klingt auch plausibel. :-)
Letztes Problem... (herje)
EKST-VZ:
1. Quartall 2008 habe ich am 17.12.2007 vorsorglich bereits gezahlt
4. Quartal 2008 habe ich erst am 14.01.2009 gezahlt
Also 2x Beträge die aber nicht in 2008 fallen (aufm Kontoauszug).
Laut Wiso Hilfe dürfen nur in dem Jahr gezahlte EKST-VZ angegeben werden, mit Ausnahme einer EKST-Sondervorrauszahlung (da geht das).
Tjo, nur dann kann ich ja nur 2. und 3. Quartal eintragen und die anderen Zahlungen fallen unter den Tisch?
Will dich auch nicht als Steuerberater hier ausbeuten 
Werd alternativ morgen beim Amt anrufen und die dazu befragen. |
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Cowboy |
Geschrieben am 21.10.2009 22:23:37
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Howdie,
ich bin ja auch kein Steuerberater und versuche Dir nur zu helfen, sofern es mir möglich ist. Ob das stimmt, was ich von mir gebe, will und kann ich nicht unbedingt garantieren.
Zurück zur EhSt-VZ: Ich meine für WISO es ist egal, wann Du das Geld konkret bezahlt hast. Letztendlich zählt doch, daß Du etwas gezahlt hast und wofür der überwiesene Betrag ist. WISO benutzt die Beträge denke ich nur, um Dir am Ende einen vorläufigen "Steuerbescheid" anzuzeigen und damit Du weißt, was auf dich zu kommt.
So seh´ich das und mach für heute Schluß hier.
So long,
Jack |
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joey |
Geschrieben am 23.10.2009 16:57:57
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Registriert am: 14.03.2007
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@rtom: wie lange brauchst du denn so im Schnitt für eine Steuererklärung? 
easy buchen ist ja so eine Sache, aber easy Steuerrecht, das wird es nie geben, glaubs mir. |
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rtom |
Geschrieben am 23.10.2009 19:03:32
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Registriert am: 07.02.2008
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ich brauch dafür bestimmt 3 monate und 3 tage.
2 monate und 3 wochen wo ich es vor mir herschiebe.
eine woche bis ich wieder in der thematik bin und meine unterlagen sortiert habe.
3 tage, die ich in foren nach antworten suche auf komische steuerrechtliche buchungsfragen, um dann die steuererklärung endlich, 3 tage verspätet fertig zu haben.
für mich ist das jedesmal echt schlimm.
Bearbeitet von rtom am 23.10.2009 19:03:57
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