Die Frage ist nicht ganz so einfach zu beantworten, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt.
Am einfachsten ist es, wenn die Software < 410 ? kostet, dann ist sie eine sofort abziehbare Betriebsausgabe.
Ist die Software teuerer, muß sie m.E. als Wirtschaftsgut abgeschrieben werden. Updates erhöhen dann für die Restlaufzeit die Abschreibungssumme.
Aber vielleicht schreiben Sie noch konkret um welche Software es sich handelt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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