Zitat Willi9974 geschrieben:
wie verbuche ich Abmahnkosten /Schadenersatzansprüche die ich bezahlt habe.
Sind hier Mehrwertsteuern enthalten (denke nicht oder)?
Die kann man am besten auf das Konto "Übrige Betriebsausgaben" packen, weil sie keine Anschaffungsnebenkosten sind. Sie sind in der Tat, wie von dir vermutet, als echter Schadensersatz, so ist der Fachausdruck, keine für die Umsatzsteuer steuerbare und steuerpflichtige Leistung. Mithin hat man auch keinen Vorsteuerabzug hieraus, auch wenn der Rechnungssteller vielleicht irrtümlich Umsatzsteuer auf die Mahnkosten ausgewiesen hätte.
Grüsse joey |