ein KFZ bei Verkauf aus dem Betriebsvermögen, bevor es vollst. abgeschrieben ist?
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master328 |
Geschrieben am 29.11.2005 20:24:05
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Hallo, wie buche ich einen vorzeitigen KFZ Verkauf nach 2 Jahren? Es ist ja erst nach 6 Jahren vollständig abgeschrieben, deshalb muss ja der verbliebene, also noch nicht abgeschriebene Betrag im Jahr des Verkaufs vollständig als Ausgabe gebucht werden!? Das Fahrzeug läuft mit der 1% Regelung und wurde mit 16% eingekauft. Wie mache ich das mit EC&T? |
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mielket |
Geschrieben am 30.11.2005 15:20:26
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Zufällig habe ich mich im Rahmen der Fahrtenbuchentwicklung ziemlich ausführlich mit dem Thema beschäftigt.
Der Netto-Restbuchwert (die VST wurde ja schon im 1. Abschreibungsjahr abgezogen) des Autos muss als Betriebsausgaben gebucht werden. Der Veräußerungserlös muss dann als Betriebseinnahmen gebucht werden -- mit UST, es sei denn Du bist von der UST-Pflicht befreit. |
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Thomas R |
Geschrieben am 02.12.2005 13:30:04
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bleibt nur zu ergänzen, dass m.E. eine Korrektur der gezogenen Vorsteuer erfolgen muß - und zwar anteilig. Sonst könnte man ja nur von ihr leben
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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mielket |
Geschrieben am 02.12.2005 17:03:48
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Glaube nicht... wenn das KFZ korrekt vollständig in das Betriebsvermögen aufgenommen wurde. Dazu gilt:
bis 10% Betriebsnutzung: Definitiv kein Betriebsvermögen
10-50% Betriebsnutzung: kann aufgenommen werden
50-100% Betriebsnutzung: Muss aufgenommen werden
Hab nochmal genau nachgeschaut... Wenn es erst einmal aufgenommen wurde, gelten spez. Regeln für den Verkauf. Generell gilt: Es unterliegt zu 100% der UST. Wenn das KFZ innerhalb von 5 Jahren verkauft wird, erhält man einen Teil der nicht abzugsfähigen Vorsteuer erstattet, z.B. nach 36 Monaten erhält man 24/60stel. In Deinem Fall nach 2 Jahren also 36/60stel? Infos stammen aus 2001. Also Vorsicht! Aber ich glaube, da hat sich nicht viel getan. Im Zweifelsfall nochmal selbst lesen: §15a USt-Gesetz
Ihr könnt euch vorstellen, weshalb ich bei der Programierung des Fahrtenbuchs fast wahnsinnig geworden wäre. 
Zum Buchen des Privatanteils mit 24/60stel der UST empfehle ich Dir, mal die Privat-Split-Preview auszuprobieren. Habe ich auf
https://easyct.de/download/ECTSetup12...itTest.exe
Bearbeitet von mielket am 02.12.2005 17:13:29
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master328 |
Geschrieben am 02.12.2005 19:30:32
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Ok, genau so hätte ich es gemacht, sehr gut, danke!!
Weiss auch zufällig jemand wie man eine Differenzbesteuerung verbucht, also falls etwas ohne MwSt also z.B. von privat eingekauft wird und dann mit Gewinn veräußert wird? In dem Falle muss ja auf den Gewinn die 16 % MwSt bezahlt werden, macht man das mit 2 Buchungen (einmal EK als Einnahme und dann nochmal den Gewinn mit ausgew. Steuer als einnahme??) |
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Thomas R |
Geschrieben am 04.12.2005 18:36:46
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1. Auch in der Neufassung des UStG 2005 heißt es in § 15 Absatz 5:
Bei der Berichtigung nach Absatz 1 i[Anmerkung: Verkauf in den ersten 5 Jahren) ist für jedes Kalenderjahr von einem Fünftel der auf das Wirtschaftsgut entfallenden Vorsteuerbeträge auszugehen. Eine kürzere Verwendungsdauer ist entsprechend zu berücksichtigen.
Der 2. Satz macht mich allerdings stutzig. Man könnte ihn so auslegen, als wäre eine monatsgenaue Korrektur (weil wir in der Regel ja auch monatlich melden) notwendig. Als wenn Verkauf nach 28 Monaten eine Korrektur der Vorstuer um (60-28= 32stel).
Im konketen Fall würde ich beim FA anrufen und nachfragen, denn im USt-Recht verstehen die ja keinen Spaß.
2.
Im Falle des Privateinkaufes sind es ja von Hause aus zwei getrennte Vorgänge
- Einkauf von Privat = Ausgabe mit dem vollen Betrag und USt auf 0% setzen
- Wiederverkauf = Einnahme mit vollem Betrag und den USt Satz auf 16% setzen
Bearbeitet von Thomas R am 06.12.2005 12:49:24
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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mielket |
Geschrieben am 06.12.2005 00:25:45
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Das mit der Differenzbesteuerung habe ich nie so richtig verstanden. Wo kann man sich da mal einlesen bzw. Welche Paragraphen wären das? |
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Thomas R |
Geschrieben am 06.12.2005 12:50:08
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Da verstehe ich jetzt deine Frage nicht, sorry.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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mielket |
Geschrieben am 06.12.2005 18:43:18
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Nach der Differenzbesteuerung fragte master328 doch. Ich dachte immer, das wäre eine österreichische Spezialität. |
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Thomas R |
Geschrieben am 07.12.2005 11:06:01
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Das bezog ich nur auf deine Frage.
Wie schon geschrieben, denn das Problem haben wir ja auch bei uns, sind das für mich zwei völlig getrennte Vorgänge (das Thema fehlendes Geltendmachen der Vorsteuer gibt es zum Beispiel in der Versicherungswirtschaft).
Ob es in Österreich und/oder zum Thema gewerblicher Kfz An-/Verkauf Sonderregelungen gibt, ist sicherlich vorstellbar.
Ich hatte ihn aber so verstanden, dass es ihm um eine Einbuchung in das Betriebsvermögen ging. Und er das Auto früher mal ohne Vorsteuer geltend gemacht zu haben, gekauft hat und jetzt im Unternehmen betrieblich genutzt wird - er also nicht gewerblich mit Kfz handelt.
Hier geht es m.E. um ein "Wirtschschaftsgut", welches ohne den Vorsteuerabzug nutzen zu können unter dem Aufwand ohne VSt gebucht wurde (weil privat oder z.b. im Ausland ohne VAT-Rechnung gekauft wurde) dann betrieblich genutzt wird und dann aus dem Betriebsvermögen heraus verkauft wird. Da ist dann m.E. eine Einnahme mit 16 % USt zu buchen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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mielket |
Geschrieben am 07.12.2005 17:20:30
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Masters Frage nach der Differenzbesteuerung hat glaube ich nichts mit dem KFZ zu tun. |
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master328 |
Geschrieben am 08.12.2005 13:16:16
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Hallo, die Differenzbesteurung ist eigentlich das Handwerkszeug der klassischen Autohändler. Sie wird verwendet, wenn Waren (gebraucht) von Privat eingekauft werden, also ohne Rechnung mit ausgewiesener MwSt. Wird das Fahrzeug nun mit Gewinn verkauft, wird lediglich für den tatsächlichen Gewinn die MwSt. an das Finanzamt abgeführt. D.h. Auto von privat kaufen für 1000 euro, wird es nun für 3000 euro verkauft, muss für die 2000 euro gewinn die mwst abgeführt werden. der käufer bekommt keine rechnung mit ausg. mwst sondern eine rechnungmit hinweis auf differenzbesteuerung. |
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Thom@s |
Geschrieben am 08.12.2005 14:33:44
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https://easyct.de/forum/viewthread.ph..._id=45#162
vorweihnachtliche Grüße an alle
Thom@s
Bearbeitet von Thom@s am 08.12.2005 14:34:15
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