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… gezahlte Umsatzsteuer?
AnnS
Hallo,

sorry, wenn die Frage schon x-mal vorkam:
Ich gebe vierteljährlich (ohne verlängerte Frist) meine Umsatzsteuervoranmeldung ab. Bislang habe ich das so gehandhabt, dass die gezahlte Vorsteuer des 4. Quartals des Vorjahres die erste Buchung des neuen Jahres war, hat auch irgendwie geklappt, zumindest hatte mein FA das nie moniert. Auch Nachzahlungen für das Vorjahr buchte ich dann, wenn ich sie gezahlt habe.

Nun bin ich aber letztes Jahr umgezogen und der Datenabgleich zwischen den Finanzämtern scheint eher schleppend bzw. nicht vorhanden zu sein. Und da habe ich jetzt Sorge, dass die mit meiner (falschen?!) Art der Buchung nicht klar kommen und ich Vorsteuer nachzahlen muss, obwohl eigentlich alles über die Voranmeldungen bereits getilgt ist. In der EÜR steht jetzt jedenfalls bei "Ans FA gezahlte Vorsteuer" natürlich nicht der Betrag den ich für 2009 schuldig bin - oder ist das normal? Bei Nachzahlungen fürs Vorjahr stimmt der Betrag doch nie mit der tatsächlichen Steuerschuld überein, selbst wenn man das letzte Quartal ins entsprechende Jahr bucht?

Hat hier jemand einen Rat für mich, wie da am Besten vorzugehen ist?
Sollte ich die Voranmeldung für das 4. Quartal 2009 besser auch im Jahr 2009 buchen? Und die Buchung für 1V/2008 aus dem Jahr 2009 entfernen, aber dann ist sie ja quasi ganz raus aus meinen Akten?

Vielen Dank im voraus!
Grüße, Anna
 
joey

Zitat

AnnS geschrieben:

Ich gebe vierteljährlich (ohne verlängerte Frist) meine Umsatzsteuervoranmeldung ab. Bislang habe ich das so gehandhabt, dass die gezahlte Vorsteuer des 4. Quartals des Vorjahres die erste Buchung des neuen Jahres war, hat auch irgendwie geklappt, zumindest hatte mein FA das nie moniert. Auch Nachzahlungen für das Vorjahr buchte ich dann, wenn ich sie gezahlt habe.

Nun bin ich aber letztes Jahr umgezogen und der Datenabgleich zwischen den Finanzämtern scheint eher schleppend bzw. nicht vorhanden zu sein. Und da habe ich jetzt Sorge, dass die mit meiner (falschen?!) Art der Buchung nicht klar kommen und ich Vorsteuer nachzahlen muss, obwohl eigentlich alles über die Voranmeldungen bereits getilgt ist. In der EÜR steht jetzt jedenfalls bei "Ans FA gezahlte Vorsteuer" natürlich nicht der Betrag den ich für 2009 schuldig bin - oder ist das normal? Bei Nachzahlungen fürs Vorjahr stimmt der Betrag doch nie mit der tatsächlichen Steuerschuld überein, selbst wenn man das letzte Quartal ins entsprechende Jahr bucht?


Hallo Anna,

dein Sprachgebrauch verwirrt mich etwas. Meinst du mit Vorsteuer die resultierende Zahlung aus deiner USt-Voranmeldung? So klingt es jedenfalls. Vorsteuer ist aber eigentlich, die dir von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer. Das ist was anderes und wird von deiner eigenen Umsatzsteuerschuld abgezogen.

Ansonsten ist mir das Problem noch nicht so ganz klar. Vielleicht machst du mal einen neuen Anlauf.

Gruss joey
 
lars
Hallo,

zum Verbuchen der an das Finanzamt gezahlten bzw. vom FA erstatteten Vorsteuer noch eine Frage.

Ich kann ja die Voranmeldung fuer Dezember erst im Januar machen und habe entsprechend auch eine Buchung im ersten Monat des Folgejahres, die aber, wenn in den ersten 10 Tagen des Januar erfolgt, hier noch als Betriebsausgabe des Vorjahres verbucht werden sollte.

Ich habe es einmal probiert, und eine auf 6.1.2011 gebuchte Zahlung an das FA fuer den Monat Dezember 2010 in meine EÜR fuer 2010 eingetragen. Diese wird nun aber im EÜR-Formular nicht beruecksichtigt, weil sie eben im Jahr 2011 liegt. Mit anderen Worten, Easy Cash scheint diese 10-Tages-Regel nicht anzuwenden.

Wie verbuche ich nun meine Voranmeldung fuer Dezember 2010?

Schoene Gruesse,

Lars.
 
joey
Hallo,

wohl am besten mit dem Buchungsdatum 31.12.2010, ist zwar nicht hunderprozent korrekt, aber die 10-Tages-Frist des § 11 EStG ist eben nicht im Hinblick auf elektronische Buchhaltungsprogramme entwickelt oder abgestimmt worden.

joey
 
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?

kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo, Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das

Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.

Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo, Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?

mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum

mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?

mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230 Stattdessen muss ich einen Punkt angeben. Version 3.4, MacOS 15.5

mielket
13.06.2025 12:29:06
@Palindrom nein, muss immer noch manuell gemacht werden gem. https://www.easyct
.de/forum/viewthre
a...ad_id=2738

mielket
13.06.2025 12:27:26
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.

Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.

Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?

mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm

mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.

oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?

mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni
s zu speichern.

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