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… gezahlte Umsatzsteuer?
AnnS
Hallo,

sorry, wenn die Frage schon x-mal vorkam:
Ich gebe vierteljährlich (ohne verlängerte Frist) meine Umsatzsteuervoranmeldung ab. Bislang habe ich das so gehandhabt, dass die gezahlte Vorsteuer des 4. Quartals des Vorjahres die erste Buchung des neuen Jahres war, hat auch irgendwie geklappt, zumindest hatte mein FA das nie moniert. Auch Nachzahlungen für das Vorjahr buchte ich dann, wenn ich sie gezahlt habe.

Nun bin ich aber letztes Jahr umgezogen und der Datenabgleich zwischen den Finanzämtern scheint eher schleppend bzw. nicht vorhanden zu sein. Und da habe ich jetzt Sorge, dass die mit meiner (falschen?!) Art der Buchung nicht klar kommen und ich Vorsteuer nachzahlen muss, obwohl eigentlich alles über die Voranmeldungen bereits getilgt ist. In der EÜR steht jetzt jedenfalls bei "Ans FA gezahlte Vorsteuer" natürlich nicht der Betrag den ich für 2009 schuldig bin - oder ist das normal? Bei Nachzahlungen fürs Vorjahr stimmt der Betrag doch nie mit der tatsächlichen Steuerschuld überein, selbst wenn man das letzte Quartal ins entsprechende Jahr bucht?

Hat hier jemand einen Rat für mich, wie da am Besten vorzugehen ist?
Sollte ich die Voranmeldung für das 4. Quartal 2009 besser auch im Jahr 2009 buchen? Und die Buchung für 1V/2008 aus dem Jahr 2009 entfernen, aber dann ist sie ja quasi ganz raus aus meinen Akten?

Vielen Dank im voraus!
Grüße, Anna
 
joey

Zitat

AnnS geschrieben:

Ich gebe vierteljährlich (ohne verlängerte Frist) meine Umsatzsteuervoranmeldung ab. Bislang habe ich das so gehandhabt, dass die gezahlte Vorsteuer des 4. Quartals des Vorjahres die erste Buchung des neuen Jahres war, hat auch irgendwie geklappt, zumindest hatte mein FA das nie moniert. Auch Nachzahlungen für das Vorjahr buchte ich dann, wenn ich sie gezahlt habe.

Nun bin ich aber letztes Jahr umgezogen und der Datenabgleich zwischen den Finanzämtern scheint eher schleppend bzw. nicht vorhanden zu sein. Und da habe ich jetzt Sorge, dass die mit meiner (falschen?!) Art der Buchung nicht klar kommen und ich Vorsteuer nachzahlen muss, obwohl eigentlich alles über die Voranmeldungen bereits getilgt ist. In der EÜR steht jetzt jedenfalls bei "Ans FA gezahlte Vorsteuer" natürlich nicht der Betrag den ich für 2009 schuldig bin - oder ist das normal? Bei Nachzahlungen fürs Vorjahr stimmt der Betrag doch nie mit der tatsächlichen Steuerschuld überein, selbst wenn man das letzte Quartal ins entsprechende Jahr bucht?


Hallo Anna,

dein Sprachgebrauch verwirrt mich etwas. Meinst du mit Vorsteuer die resultierende Zahlung aus deiner USt-Voranmeldung? So klingt es jedenfalls. Vorsteuer ist aber eigentlich, die dir von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer. Das ist was anderes und wird von deiner eigenen Umsatzsteuerschuld abgezogen.

Ansonsten ist mir das Problem noch nicht so ganz klar. Vielleicht machst du mal einen neuen Anlauf.

Gruss joey
 
lars
Hallo,

zum Verbuchen der an das Finanzamt gezahlten bzw. vom FA erstatteten Vorsteuer noch eine Frage.

Ich kann ja die Voranmeldung fuer Dezember erst im Januar machen und habe entsprechend auch eine Buchung im ersten Monat des Folgejahres, die aber, wenn in den ersten 10 Tagen des Januar erfolgt, hier noch als Betriebsausgabe des Vorjahres verbucht werden sollte.

Ich habe es einmal probiert, und eine auf 6.1.2011 gebuchte Zahlung an das FA fuer den Monat Dezember 2010 in meine EÜR fuer 2010 eingetragen. Diese wird nun aber im EÜR-Formular nicht beruecksichtigt, weil sie eben im Jahr 2011 liegt. Mit anderen Worten, Easy Cash scheint diese 10-Tages-Regel nicht anzuwenden.

Wie verbuche ich nun meine Voranmeldung fuer Dezember 2010?

Schoene Gruesse,

Lars.
 
joey
Hallo,

wohl am besten mit dem Buchungsdatum 31.12.2010, ist zwar nicht hunderprozent korrekt, aber die 10-Tages-Frist des § 11 EStG ist eben nicht im Hinblick auf elektronische Buchhaltungsprogramme entwickelt oder abgestimmt worden.

joey
 
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

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