KV; RV + Pflegeversicherung
|
Kira |
Geschrieben am 09.01.2006 14:42:06
|

Mitglied
Beiträge: 3
Registriert am: 09.01.2006
|
Hallo,
kann mir jemand von Ihnen sagen, ob ich die Beiträge an KV; RV + Pflegeversicherung, welche ich an die Künstlersozialkasse überweise, in der Einnahmen-Überschüss-Rechnung gebucht werden, oder ob diese Beiträge seperat nur in die Steuererklärung kommen?
Vielen Dank
Kira |
|
|
|
robert wiegner |
Geschrieben am 09.01.2006 16:11:59
|

Mitglied
Beiträge: 552
Registriert am: 12.02.2005
|
Imho landet das ausschließlich auf dem Mantelbogen Einkommensteuer. Dort sind die Felder für entsprechende freiwillige (also selbst veranlaßte) Leistungen von Dir ... alles, was mit Versicherungen und Vorsorge zu tun hat. Auch die Künstlersozialkasse ist doch freiwillig, also nur ein Angebot, was Du wahrnehmen _kannst_, wenn Du möchtest. Oder sehe ich das falsch?
In die EÜ oder GV kommen (wieder imho) nur Dinge, die betrieblich bedingt sind, zur Erzielung des Einkommens nötig oder zumindest eng damit zusammenhängend. Versicherungen und Vorsorge gehören meines Wissens in den Bereich der "privaten Lebensplanung" (oder wie immer das offiziell heißt). Niemand -- außer Deinem gesunden Menschenverstand -- zwingt Dich, Vorsorge zu betreiben und Dich abzusichern. Du könntest Deine Tätigkeit auch ausüben, ohne krankenversichert zu sein.
Anderes gilt für betrieblich bedingte Versicherungen, die Risiken Deiner Tätigkeit abdecken ... Betriebshaftpflicht, Büroinhaltsversicherung, ggf. Kfz-Versicherung bei beruflich genutztem Auto etc.
Wie gesagt: Alles _imho_ und Laienmeinung ;o) |
|
|
|
Thomas R |
Geschrieben am 09.01.2006 19:55:28
|

Mitglied
Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
|
Buche ich wie Robert.
- Berufsgenossenschaft > betrieblich über EasyCash
- freiwlilige KV und freiwillige RV über Mantelbogen EK > Sonderausgaben
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
|
|
|
|
Kira |
Geschrieben am 09.01.2006 23:54:32
|

Mitglied
Beiträge: 3
Registriert am: 09.01.2006
|
Vielen Dank für die schnellen Antworten
Gruß
Kira |
|
|
|
maek |
Geschrieben am 23.01.2006 20:34:18
|

Mitglied
Beiträge: 2
Registriert am: 06.04.2005
|
Hallo, ich habs auch jetzt erst geschnallt, dass die KV und andere Versicherungen in den Mantelbogen und nicht in die EÜR gehören. Ich führe aber eine Buchhaltung mit Konto und Kasse. Die Buchungen für KV und andere Versicherungen muss ich also keinem EÜR-Konto zuweisen - sprich das Feld leer lassen, damit sie nicht die EÜR verfälschen? |
|
|
|
buch_maus |
Geschrieben am 02.02.2006 20:20:16
|

Mitglied
Beiträge: 1
Registriert am: 10.08.2005
|
Aber bei der sogenannten Ich-AG ist es doch verpflichtend. Sind es dort dann doch betriebliche Kosten. die auch in die EÜR kommen?
|
|
|
|
robert wiegner |
Geschrieben am 03.02.2006 01:01:24
|

Mitglied
Beiträge: 552
Registriert am: 12.02.2005
|
Das sollte eigentlich nichts daran ändern. Diese Verpflichtung ist doch dann nur der Rahmen, die Bedingung für die Förderung, oder nicht? Buchst Du denn die Förderung als Einnahmen? Da ich die Ich-AG nicht aus eigener Anschauung kenne, ist mein Kommentar sicherlich nicht fundiert, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß die Grundidee von Betriebsausgaben dabei anders ist. Ich-AG ist doch letztlich Selbständigkeit mit zeitlich befristeter Förderung ... Übersehe ich da was Wichtiges?
Und den Mantelbogen EkSt. mußt Du doch sowieso auch ausfüllen, oder nicht?
|
|
|
|
theblade |
Geschrieben am 25.02.2006 15:51:25
|

Mitglied
Beiträge: 24
Registriert am: 07.03.2005
|
also so wie ich das jetzt von euch verstanden habe, wird bei der Ich-AG die Förderung vom Finanzamt >NICHT< in die E/Ü-Rechnung als Betriebseinnahme erfasst richtig ??
sondern lediglich in den Einkommenssteuererklärung eingetragen ???
also ist das alles dann privater Natur?
|
|
|
|
Thomas R |
Geschrieben am 27.02.2006 15:46:29
|

Mitglied
Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
|
Richtig. Die Förderung für die "Ich-AG", wie auch das "sechs monatige Überbrückungsgeld" sind keine Einnahmen der EÜR.
Auch die Zuschüsse zu Sozialversicherung haben in der EÜR nicht zu suchen sondern gehören in den Bereich des Mantelbogens / Einkommensteuer.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
|
|
|