EÜR Fragen, Laie
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klugec |
Geschrieben am 14.03.2011 10:58:19
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Beiträge: 4
Registriert am: 14.03.2011
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Hallo Community,
ich bin nun ziemlich neu auf dem Gebiet und habe Fragen zur Buchung mit easy cash & tax:
Ich betreibe einen Onlineshop und habe mich für die EÜR entschieden.
1) In welche Konten buche ich die Wareneinkäufe und die Einnahmen?
2) Einnahmen: Ich verkaufe einen PC + Installationsservice. Kommt das alles in einem Konto oder muss das aufgesplittet werden?
3) Trag ich in die Software nur die Nettobeträge ein oder Bruttobeträge oder nur die UST/VSt?
Ich hoffe ihr könnt mir bei meinen ersten Versuchen helfen .
Vielen Dank |
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tomboone |
Geschrieben am 14.03.2011 12:55:59
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Beiträge: 28
Registriert am: 18.01.2011
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Zitat klugec geschrieben:
Ich betreibe einen Onlineshop und habe mich für die EÜR entschieden.
1) In welche Konten buche ich die Wareneinkäufe und die Einnahmen?
2) Einnahmen: Ich verkaufe einen PC + Installationsservice. Kommt das alles in einem Konto oder muss das aufgesplittet werden?
3) Trag ich in die Software nur die Nettobeträge ein oder Bruttobeträge oder nur die UST/VSt?
Ich hoffe ihr könnt mir bei meinen ersten Versuchen helfen  .
Vielen Dank
Willkommen im Forum! Wenn du neu bist, kann ich dir evtl helfen!
1) Das ist nicht so leicht zu beantworten, ohne weitere Angaben. Da du in 3) nach der UST fragst, gehe ich mal davon aus, dass du Umsatzsteuerpflichtig bist? Wenn ja, dann kannst du 99% aller Einnahmen ganz normal als 'umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahme' buchen. Wareneinkäufe (die, die du zum Weiterverkauf einkaufst) als Ausgabe unter Waren, Rohstoffe und Hilfstoffe etc.
2) Mh ganz ehrlich, dem FA ist es wichtig auf alle Einnahmen 19% zu bekommen. Da beschwert sich auch niemand, wenn mal was ins 'falsche' Konto rutscht (sofern es UST-pflichtig in der EÜR auftaucht) Also das bitte alles nicht 'zu' eng sehen. ...Au wei, jetzt haut mich bestimmt gleich wer von den anderen Usern...
Denke aber, dass eh beides unter 'umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahme' kommt und damit würde ich es nicht splitten.
3) Für den normalen Gebrauch trägt man einfach die Bruttobeträge ein. die Software errechnet automatisch die VST und listet diese in der Übersicht mit auf. Also sollte dann in deiner Tabelle Netto, VST und Brutto drinstehen.
Hoffe das war hilfreich! Konstruktive Kritik natürlich erwünscht.  |
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klugec |
Geschrieben am 14.03.2011 19:43:48
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Beiträge: 4
Registriert am: 14.03.2011
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vielen dank für die infos.
ich versuchs erstmal und wenn ich noch fragen habe melde ich mich nochmal |
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klugec |
Geschrieben am 15.03.2011 12:03:33
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Beiträge: 4
Registriert am: 14.03.2011
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Eine Frage hist mir im moment noch aufgekommen:
Muss ich bei Ausgaben den tag Buchen wo ich bezahlt habe oder an den Tag wo die Lieferung kommt?
Wie ist es bei bei Bezahlung per Nachnahme? Buch ich das an dem Tag wo ich das Geld vom Konto abbuch oder wo ich beim Postboten bezahl?
Vielen Dank  |
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tomboone |
Geschrieben am 15.03.2011 13:31:49
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Registriert am: 18.01.2011
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Gerne.
Auch das ist nicht ohne weitere Infos zu beantworten. Man kann bei der Anmeldung beim FA entscheiden zwischen IST (nach vereinnahmten) und SOLL (nach vereinbarten Entgelten) Besteuerung. Laut Google kann man die IST-Variante bis zu einem Jahresumsatz von 500 000 Euro beantragen. Guck ma auf deinen Antrag für die Steuernummer.
Damit möchte man verhindern, dass kleinere Unternehmen bei ausbleibenden Zahlungen Liquiditätsprobleme bekommen. Heißt, dass bei der IST Variante nur dann UST gezahlt werden muss, wenn das Geld auch wirklich geflossen. Bei SOLL bereits wenn ein Beleg (Rechnung) vorliegt.
Praktisch bedeutet das, dass ich immer alles an dem Datum buche, an dem das Geld fließt. Unabhängig vom Rechnungsdatum.
Hoffe, ich konnte dir helfen. Wenn nicht, einfach weiter fragen  |
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klugec |
Geschrieben am 15.03.2011 13:46:20
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Beiträge: 4
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danke für die antwort, hilft mir schon weiter .
Ich habe mich damals für die IST-Besteuerung entschieden. Werde dies nun auch erstmal so machen wie du mir es beschrieben hast.
Bei weiteren Fragen melde ich mich nochmal. |
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