Easy CT 1.26 - Neues EÜR-Formular
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thilo |
Geschrieben am 15.01.2006 00:06:13
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Es gibt offenbar keine Möglichkeit, den Eigenanteil aus Bewirtungen (Privat-Split) in das entsprechende Feld der neuen EÜR einzubinden, weil das entprechende Feld (Nr. 3165, nicht abziehbare Bewirtungskosten) in den Einstellungen-->EÜ-Konten nur für Ausgabebuchungen angeklickt werden kann. Oder mache ich was falsch? In der normalen ECT-Ansicht zeigt er ja korrekt den Eigenanteil unter den Einnahmen an, er erzeugt ein eigenes Konto. Aber ich sehe keine Möglichkeit, dieses Feld mit dem Eigenanteil in der neuen EÜR (das dort bei den Betr.-Ausgaben neben den absetzbaren BEw.kosten steht) auftauchen zu lassen. Oder übersehe ich was? |
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mielket |
Geschrieben am 15.01.2006 01:20:42
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Ich müsste wohl die Split-Funktion so erweitern, dass das Gegenkonto nicht ein Einnahmen-Konto ist, sondern ein Ausgaben-Konto, oder?
Aus irgendwelchen Gründen will das Finanzamt in diesem Fall nicht eine Einnahmen-Buchung, die die Gesamtausgaben korrigiert sondern die Gesamtkosten aufgeteilt auf zwei Ausgaben-Buchungen, von denen das eine nicht bei der Gewinermittlung berücksichtigt wird. Ich würde ja gern den Hintergrund davon wissen, mir erscheint es einfach nur als Willkür... |
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thilo |
Geschrieben am 15.01.2006 01:39:47
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Zitat mielket geschrieben:
Ich würde ja gern den Hintergrund davon wissen, mir erscheint es einfach nur als Willkür...
Recht hast Du, das ganze Formular ist Willkür. Muss halt alles seine Ordnung haben. Aber auch das werden wir bezwingen! '
Hast schon ganz recht: Sie wollen den Privat-Anteil wohl nicht unter Einnahmen sehen, sondern als gesonderten Posten bei den Ausgaben. PS: Zum Formular an sich: Siehe private Mailbox... |
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robert wiegner |
Geschrieben am 15.01.2006 01:49:09
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Zitat mielket geschrieben:
Aus irgendwelchen Gründen will das Finanzamt in diesem Fall nicht eine Einnahmen-Buchung, die die Gesamtausgaben korrigiert sondern die Gesamtkosten aufgeteilt auf zwei Ausgaben-Buchungen, von denen das eine nicht bei der Gewinermittlung berücksichtigt wird. Ich würde ja gern den Hintergrund davon wissen, mir erscheint es einfach nur als Willkür...
Das ist imho nichts Neues, sondern ein alter Hut ... das sind Ausgaben (oder Prozentsätze davon), die den Gewinn nicht mindern können/dürfen. Und eben anders als die vom Privat-Split jetzt berücksichtigten Sachen keine Einnahmen (als Privatentnahme/-nutzung von Betriebsanlagen /-vermögen). Laßt uns lieber froh sein, daß sie das (noch) nicht als zu versteuernden Privatgenuß deklariert haben.
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mielket |
Geschrieben am 15.01.2006 15:55:37
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Zitat Zum Formular an sich: Siehe private Mailbox...
Thilo hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass es offensichtlich mehrere Versionen des EÜR-Formulars gibt. EC&T benutzt zur Zeit ein zweiseitiges graues, was ja gegenüber dem offensichtlich aktuelleren 4-seitigen kornblumenblauen unter dem Aspekt Toner/Tinte sparen ein Vorteil wäre.
Die Frage ist nun: Soll ich nun auf das 4-seitige Umstellen?
http://www.bundesfinanzministerium.de...ale=de.pdf |
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robert wiegner |
Geschrieben am 15.01.2006 16:33:00
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Zitat Soll ich nun auf das 4-seitige Umstellen?
Ja, definitiv. Imho ist das das offizielle Formular.
Bearbeitet von robert wiegner am 15.01.2006 16:34:49
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Michel Firholz |
Geschrieben am 22.01.2006 21:23:45
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Armer Thomas,
es ist doch wirklich widerlich: man kann nicht so schnell programmieren wie das Finanzamt der die Formulare ändert!
Ich wollte mich nochmal bedanken, dass du so uneigennützig so viel für uns tust.
Eine Frage hätte ich noch gerne gestellt:
wäre das eine ganz schwierige Sache, auch mehrere Einnahmenüberschussrechnungen zu ermöglichen?
Es ist hier keine dringende Bitte, ich habe Konten schon diesbezüglich eingerichtet, und das übertragen von diesen wenigen Felder in Elster ist auch kein Problem.
Ich wollte hiermit darstellen, dass es auch Betriebe gibt, die mehreren Einnahmenüberschussrechnungen abgeben, man wieder nicht über die Grenze der vereinfachte Gewinnermittlung kommen. ;-)
ich meine nicht damit, was man sonst unter Mandantenfähigkeit versteht, wir buchen lediglich die Belege auf die entsprechenden Konten, so wie sie auch kommen.
Sollte das programmtechnisch überhaupt keine Schwierigkeiten darstellen, wäre das vielleicht eine willkommene Ergänzung.
Michel Firholz
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mielket |
Geschrieben am 24.01.2006 17:35:31
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Mandantenfähigkeit ist so eins der nächsten Sachen, die ich angehen werde.
Mit Trick jetzt schon möglich. Siehe https://easyct.de/faq.php?cat_id=2 (5. Frage von oben) |
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