Wann macht es Sinn eine Ausgabe als negative Einnahme zu buchen?
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Tomcraft |
Geschrieben am 14.05.2011 00:41:19
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Hallo ihr,
ich hatte neulich den Fall, dass ich eine Hotel-Anzahlung als negative Einnahme gebucht hatte (meine ehemalige Steuerberaterin riet mir das). Macht an der Stelle auch Sinn, damit es später in den Berichten unter der Überschrift "Reisekosten" besser zuzuordnen ist.
Nun zur eigentlichen Frage:
Macht es Sinn die PayPal Gebühren als Einnahme mit negativem Vorzeichen zu buchen, oder bucht ihr die als Ausgabe?
Achso und dann hatte ich noch den Fall, dass ich bei PayPal eine Rückzahlung erstattet hatte. Wie würdet ihr das buchen? Hier auch wieder die Frage, als Einnahme mit negativem Vorzeichen oder als Ausgabe?
Grüße
Torsten |
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mielket |
Geschrieben am 20.05.2011 19:31:42
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Stornos und durchlaufende Posten sind ideale Beispiele.
Bei PayPal buche ich der Einfachheit halber nur die Beträge nach Abzug der Gebühr. |
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Tomcraft |
Geschrieben am 20.05.2011 19:48:32
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Alles klar, ich danke dir. 
Grüße
Torsten |
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Jos |
Geschrieben am 16.06.2011 10:04:15
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Zitat mielket geschrieben:
Bei PayPal buche ich der Einfachheit halber nur die Beträge nach Abzug der Gebühr.
so ganz richtig scheint mir das aber nicht zu sein. kürze ich den rechnungsbetrag um die paypal gebühren verfälsche ich doch die umsatzteuer. richtiger wäre es doch den rechnungsbetrag komplett als einnahme und die paypal gebühren als ausgabe (nebenkosten des geldverkehrs) mit 0% vorsteuer zu buchen. |
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mielket |
Geschrieben am 16.06.2011 15:16:19
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Aber gerade die USt ist dann aber nicht betroffen, wenn nur der Steuerbelastete Anteil verbucht wird...
Stell Dir PayPal als Mittelsmann vor, der sich seine Gebühr abzieht und nur den Rest an Dich weiterleitet. |
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Tomcraft |
Geschrieben am 16.06.2011 16:23:57
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Meine Steuerberaterin war der selben Ansicht. ;-)
Grüße
Torsten |
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tszr |
Geschrieben am 26.06.2011 17:17:23
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Zitat Jos geschrieben:
so ganz richtig scheint mir das aber nicht zu sein. kürze ich den rechnungsbetrag um die paypal gebühren verfälsche ich doch die umsatzteuer. richtiger wäre es doch den rechnungsbetrag komplett als einnahme und die paypal gebühren als ausgabe (nebenkosten des geldverkehrs) mit 0% vorsteuer zu buchen.
ich stimme dir zu.
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Zitat mielket geschrieben:
Aber gerade die USt ist dann aber nicht betroffen, wenn nur der Steuerbelastete Anteil verbucht wird...
Stell Dir PayPal als Mittelsmann vor, der sich seine Gebühr abzieht und nur den Rest an Dich weiterleitet.
die abzuführende UST unterscheidet sich schon, hier ein Beispiel:
Verkaufe einen Artikel um 500,- inkl. 20% (=AT Ust auf der Rechnung ausgewiesen.) -15,- Paypalspesen = 485 Euro erhalten, trozdem muss ich an das BMF noch die Ust von den vollen 500,- Euro abführen, steht ja auch so auf der rechnung = 83,33 Euro
wenn ich jetzt im Easy + Cash nur die 485,- buchen würde, berechnet Easy + Cash für die UVA nur die 20% UST von 485,- Euro = 80,83 Euro = ich führe um 2,5 Euro zu wenig an UST an das BMF ab !
die UST wird im easy cash&tax programm nur korrekt berechnet wenn man die 500,- als einnahme mit 20% AT- UST verbucht und dann die -15,- euro mit 0% Ust als ausgabe (zB. als provision an Dritte) bucht, habe es soeben getestet.
oder muss in DE nur die UST von den echten netto Einzahlungen (minus skonto, bankspesen usw..) abgeführt werden, kann ich mir nicht vorstellen ?
in AT muss immer der UST betrag der auf der rechnung steht, voll abgeführt werden (minus vorsteuern natürlich), und alle zusätzlichen sachen (wie bankspesen usw..) können als betriebsausgabe abgezogen werden.
PS: die vorsteuern hab ich mal hier im rechnbeispiel mal weggelassen, sonst wird es zu unübersichtlich.
Bearbeitet von tszr am 26.06.2011 17:46:57
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yedi451 |
Geschrieben am 02.07.2011 18:52:47
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Zitat oder muss in DE nur die UST von den echten netto Einzahlungen (minus skonto, bankspesen usw..) abgeführt werden, kann ich mir nicht vorstellen ?
Ist in Deutschland genauso wie in AT. Einnahmen sind Einnahmen, Paypal Kosten sind Ausgaben. |
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tszr |
Geschrieben am 03.07.2011 07:01:43
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Zitat yedi451 geschrieben:
Ist in Deutschland genauso wie in AT. Einnahmen sind Einnahmen, Paypal Kosten sind Ausgaben.
genau das denk ich mir auch, darum ist diese buchungsweise falsch:
Zitat Bei PayPal buche ich der Einfachheit halber nur die Beträge nach Abzug der Gebühr.
wenn man so bucht führt man zu wenig Ust an das finanzamt ab.
ihr könnt es gerne mal in einer testbuchung versuchen, ich habe die AT version 1.53 von easy cash & tax, die DE version wird doch nicht anders rechnen ?
mfg tszr
Bearbeitet von tszr am 03.07.2011 07:02:17
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mielket |
Geschrieben am 11.07.2011 15:05:39
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Bist Du Soll- oder Ist-Versteuerer?
Der USt-Betrag richtet sich nicht nach dem, was in der Rechnung steht, sondern nach der Bemessungsgrundlage.
Wenn jemand nur 90% der geforderten Summe an Dich bezahlt und Du aus Kulanz das nicht weiter verfolgst, musst Du auch nur für diese 90% USt zahlen.
Bei Soll-Versteuerung ist das alles etwas komplizierter. Da sollte man, wenn man alles 100%ig korrekt machen will, vielleicht eine doppelte Buchführung benutzen und kann dann Fehlbeträge beliebig hin und her schubsen. Etwa auf "zweifelhafte Forderungen" oder so. |
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tszr |
Geschrieben am 11.07.2011 18:16:57
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Zitat mielket geschrieben:
Bist Du Soll- oder Ist-Versteuerer?
Wenn jemand nur 90% der geforderten Summe an Dich bezahlt und Du aus Kulanz das nicht weiter verfolgst, musst Du auch nur für diese 90% USt zahlen.
wäre bis 700.000 Umsatz / Jahr in der Istversteuerung, und bei der VST immer der Sollversteuerung (ist so üblich in AT)
ich bin der Meinung, dass Ist und Soll Versteuerung nur mit der Fälligkeit der Ust zu tun hat und nicht mit der abzuführenden Höhe, zumindest ist das in AT so, hab mal zur Sichheit die Frage im Forum http://www.steuerberater.at/forum/ an die Profis gestellt, und poste dann die Antwort hier auch. |
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tszr |
Geschrieben am 12.07.2011 07:11:39
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anbei die Anwort vom www.steuerberater.at:
Zitat Lieber Herrr Tom,
Wenn Sie "Ist-"Versteuerer sind, dann versteuern Sie nach Zahlungseingang in der Umsatzsteuer. Somit auch den Betrag den der KUNDE bezahlt. Sollte der Kunden tatsächlich weniger bezahlt haben, dann versteuern Sie nur diesen Zahlungsbetrag.
Abzüge durch die Bank spielen da nicht mit, da diese nicht umsatzschmälernd, sondern Ausgaben Ihres Betriebes sind. Somit könnten diese Kosten maximal bei der Vorsteuer relevant sein, sind aber nicht einmal das, da diese Bankspesen keine Vorsteuer in disen Beträgen hat.
Mit besten Grüßen
Cxxxxx Hxxxxx, MBA
also haben wir beide recht:
1.) du hast recht das man nur den betrag versteuern muss, denn der kunde bezahlt.
2.) ich hab recht das bankspesen (paypalspesen) nicht dazugehöhren, weil eben keinen UST enthalten ist.
somit dürftest du die paypalspesen nicht einfach abziehen, der kunde hat ja den vollen betrag bezahlt, der rest sind "bankspesen" bzw. zahlungsberkehrspesen ohne Ust. und auch so zu buchen.
mfg tszr
Bearbeitet von tszr am 12.07.2011 07:15:41
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mielket |
Geschrieben am 12.02.2013 16:04:31
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Hier gibt es ein Script für den CSV-Import, um aus dem PayPal-CSV-Export neben der Brutto-Einnahmenbuchung aus die PayPal-Gebühr gleich als Ausgaben-Buchung mit zu erzeugen:
https://www.easyct.de/forum/viewthrea...=2132#8080 |
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