Kapitalerträge
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Holgi |
Geschrieben am 08.10.2011 13:24:44
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Hallo,
Habenzinsen (Kapitalerträge) buche ich bisher als "umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen".
Im EÜR-Formular (2010) ist die Zeile 113 drin: "... davon Kapitalerträge".
Die Zinsen erscheinen hier nicht nochmals gesondert.
Muss der entsprechende Betrag hier überhaupt erscheinen? Lässt sich das über ein neues Konto einstellen (dort müsste ja trotzdem noch Feld 1103 zugewiesen sein und zusätzlich eben ein neues ...)?
Holger
Bearbeitet von Holgi am 09.10.2011 09:16:53
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pfeithier |
Geschrieben am 07.01.2014 19:06:03
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Registriert am: 12.05.2011
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Ich habe die gleiche Frage... Kann jemand helfen bitte?
Vielen vielen Dank im Voraus!
Andrea |
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Sassandra |
Geschrieben am 15.01.2014 16:56:09
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Mir geht’s genauso, ich komme mit dem Problem alleine nicht klar und schließe mich der Frage an. Hoffentlich kann jemand helfen, denn mir raucht schon ganz der Kopf. Vielen Dank fürs Mitdenken!
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Thomas R |
Geschrieben am 15.01.2014 19:09:52
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Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
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Wenn man als Einzelunternehmer, Selbständiger oder Gewerbetreibender, - Kapitalerträge hat, dann gehören diese m.E. nicht in die EÜR sondern in die Einkommensteuererklärung, Anlage KAP - Einkünfte aus Kaptitalvermögen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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pfeithier |
Geschrieben am 16.01.2014 13:19:31
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So habe ich es lange Zeit unbeanstandet gemacht. Aber im letzten Jahr wies mich das FA darauf hin, dass die Zinseinkünfte unserer Geschäftskonten im Rahmen der GbR zu erklären seien. Dementsprechend wies unser Gewinnfeststellungsbescheid dann Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterlegen haben (§ 32d Abs. 1 EStG) sowie die zugehörigen Steuerabzugsbeträge aus. Und korrespondierend dazu findet sich eben tatsächlich in der Anlage EÜR Zeile 13 Feld 113 die Möglichkeit, die Kapitalerträge einzutragen. Nur weiß ich eben nicht, wie ich sie bei easy cash & tax erfassen muss, damit sie in der Anlage EÜR dann auch dort auftauchen...
Hat vielleicht noch jemand eine Idee? |
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Thomas R |
Geschrieben am 18.01.2014 19:12:27
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Ein anzusprechendes Feld finde ich unter den Einstellungen auch nicht.
Da bleibt dir im Moment nur, das über die Feldzuweisung 1103 mit zu erfassen und in Elster dann vor dem Absenden manuell zu trennen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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pfeithier |
Geschrieben am 03.02.2014 15:27:17
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Vielen Dank für die Rückantworten! Aber nach Einsicht in das neue EÜR-Formular 2013 musste ich feststellen: ES HAT SICH ERLEDIGT! Das Feld 113 gibt es nicht mehr. Die Kapitalerträge des Unternehens werden künftig einfach unter "umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen" miterfasst und nicht mehr gesondert als solche ausgewiesen.
LG Andrea
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