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Vorsteuerabzug aus elektronisch übermittelten Rechnungen
joey
"21. Selbstständige: Vereinfachung bei der elektronischen Rechnung
Bisher müssen auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen hohe technische Anforderungen erfüllen, um
den Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug zu genügen. Insbesondere müssen sie eine qualifizierte elektronische
Signatur enthalten (§ 14 Abs. 3 UStG).
Ab dem 1.7.2011 werden die Anforderungen an eine elektronische Rechnung für die Belange der Umsatzsteuer
deutlich reduziert und ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet (§ 14 Abs. 1 und 3 UStG).

Künftig werden Papierrechnungen und elektronische Rechnungen gleichgestellt (§ 14 Abs. 1 UStG). Eine elektronische
Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Hierunter
fallen Rechnungen, die per E-Mail, im EDI-Verfahren, als PDF- oder Textdatei, per Computer-Telefax oder
Fax-Server (nicht aber Standard-Telefax) oder im Wege des Datenträgeraustauschs übermittelt werden.
Die EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie räumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, auch elektronische
Rechnungen anzuerkennen, die nicht über eine elektronische Signatur verfügen (Artikel 233 Abs. 1 Satz 2).

Von dieser Option wird nunmehr Gebrauch gemacht. Künftig sind keine technischen Verfahren mehr vorgegeben,
die die Unternehmen verwenden müssen. Die Neuregelung ist technologieneutral ausgestaltet.
Der Empfänger einer elektronischen Rechnung hat sich in der gleichen Weise wie bei einer Papierrechnung von
der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts der Rechnung zu überzeugen. Er hat die in der
Rechnung enthaltenen Angaben auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen
für den Vorsteuerabzug (z. B. ordnungsgemäße Rechnung, Leistungsbezug für sein
Unternehmen, Höhe der gesetzlich geschuldeten Steuer) trägt der Unternehmer die Feststellungslast.
HINWEIS: Bereits der Koalitionsvertrag von CDU und FDP vom 26.10.2009 enthält die Vorgabe, dass die elektronische
Rechnungsstellung auf möglichst unbürokratische Weise ermöglicht werden soll. Die Änderungen
entsprechen auch den aktuellen Bestrebungen auf EU-Ebene. Am 13.7.2010 wurde die Richtlinie
2010/45/EU des Rates zu den Rechnungsstellungsvorschriften verabschiedet, die zum 1.1.2013
in nationales Recht umzusetzen ist. Hiernach sind ab dem 1.1.2013 zwingend Papier- und elektronische
Rechnungen gleich zu behandeln.
Diese Maßnahme ist eine wirkliche Entlastung von Bürokratie, die für die Unternehmen angeblich eine
Nettoentlastung von 4 Mrd. Euro haben soll - behauptet jedenfalls die Gesetzesbegründung ohne
belastbare Grundlage.
Neuregelung (§ 14 UStG)
Ausstellung von Rechnungen
(1) Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird,
gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Die Echtheit der Herkunft der
Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit müssen während der Dauer der Aufbewahrungsfrist
gewährleistet werden. Echtheit der Herkunft bedeutet die Sicherheit der Identität des Rechnungsausstellers.
Unversehrtheit des Inhalts bedeutet, dass die nach diesem Gesetz erforderlichen Angaben
nicht geändert wurden. Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers
elektronisch zu übermitteln. Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen
Format ausgestellt und empfangen wird.
(3) Unbeschadet anderer zulässiger Verfahren gelten bei einer elektronischen Rechnung die Echtheit der Herkunft
und die Unversehrtheit des Inhalts als gewährleistet durch
1. eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-
Akkreditierung nach dem Signaturgesetz vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), das durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
oder
2. elektronischen Datenaustausch (EDI) nach Artikel 2 der Empfehlung 94/820/EG der Kommission vom
19. Oktober 1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustauschs (ABl. EG Nr. L
338 S. 98), wenn in der Vereinbarung über diesen Datenaustausch der Einsatz von Verfahren vorgesehen
ist, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten."
Quelle: © Steuerrat24.de

Mal einiges an Informationsmaterial zu dem nicht leichten Thema, hoffe, es lässt sich noch halbwegs vernünftig lesen, das Format hat es etwas zerbröselt.

joey
Bearbeitet von joey am 20.10.2011 16:52:45
 
dette23
Hallo,

mit Interesse habe ich gerade diesen Artikel gelesen und bin immer irritierter. Eine Freundin sagte mir, dass ich keine Rechnungen dem Finanzamt übermitteln muss. Ich muss sie nur für Prüfungen aufbewahren. Der Artikel hört sich nun so an, als ob ich all meine Rechnungen elektronisch und auf Papier (evtl. eingescannt) ans Finanzamt schicken muss.

Was stimmt nun?
Freundliche Grüße
dette
 
www.declex.de
hans50
Moin,

Zitat

dette23 hat geschrieben:
..... Eine Freundin sagte mir, dass ich keine Rechnungen dem Finanzamt übermitteln muss. Ich muss sie nur für Prüfungen aufbewahren.....


Das ist zutreffend. Es kann aber auch mal vorkommen, daß das Finanzamt nach einer eingereichten Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Einkommensteuererklärung die Originalbelege verlangt. Dann reichen im Regelfall die Papierausdrucke von elektronisch erhaltenen Rechnungen. Diese kommen überwiegend als PDF, zum Beispiel Fernmelderechnungen.

Zitat

...Was stimmt nun?...


1.) Die Datei in jedem Fall speichern - in der Regel ein PDF-File.

2.) Rechnungen nur vorlegen, wenn das FA dazu auffordert oder eine Betriebsprüfung stattfindet. Das FA sagt dann rechtzeitig, ob ein Papierausdruck reicht oder ob auch die Datei zur Verfügung gestellt werden muß.

Wen's interessiert:

Ich habe mir einen Ordner "Rechnungseingang" angelegt, in welchem ich alle elektronisch übermittelten Rechnungen speichere. Meine Belegablage ist nicht sehr umfangreich, daher vergebe ich für Eingangsrechnungen keine Belegnummern, sondern lege nach Rechnungsdatum ab. Die per E-Mail eingehenden Rechnungen speichere ich unter Dateinamen "JJJJMMTT_Rechnungsabsender" ab.
Jeder Jahrgang wird dann auf CD gebrannt, aufbewahrt und nach 7 Jahren weggeschmissen...

M f G
Hans.
 
MPV

Zitat

hans50 geschrieben:
Die per E-Mail eingehenden Rechnungen speichere ich unter Dateinamen "JJJJMMTT_Rechnungsabsender" ab.
Jeder Jahrgang wird dann auf CD gebrannt, aufbewahrt und nach 7 Jahren weggeschmissen...


Ähh, Rechnungen sind 10 Jahre aufzubewahren.
 
JBors
PDF-Rechnung ausdrucken und nach erfolgte Bezahlung an den Kontoauszug heften. Das Ganze 10 Jahre in den Keller. Besser als irdenwelche Dateien 10 Jahre hin und her zu kopieren und dann versehenlich mit dem alten Rechner zu verschrotten.
 
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?

kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo, Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das

Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.

Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo, Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?

mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum

mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?

mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230 Stattdessen muss ich einen Punkt angeben. Version 3.4, MacOS 15.5

mielket
13.06.2025 12:29:06
@Palindrom nein, muss immer noch manuell gemacht werden gem. https://www.easyct
.de/forum/viewthre
a...ad_id=2738

mielket
13.06.2025 12:27:26
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.

Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.

Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?

mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm

mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.

oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?

mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni
s zu speichern.

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