Vorkassenrechnung buchen
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CRaSH |
Geschrieben am 10.01.2012 22:01:50
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Hallo.
Ich habe letztes Jahr per Vorkasse etwas bestellt.
und bezahlt. Die Ware wurde jetzt erst dieses Jahr mit einer Rechnung (dieses Jahr datiert) geliefert.
Zu wann buche ich den Kauf? Noch im letzten Jahr zum Überweisungdatum oder dieses Jahr zum Rechnungsdatum?
Danke für eure Hilfe.
Martin |
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Thomas R |
Geschrieben am 14.01.2012 17:30:25
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Nach den Regeln der EÜR ist der Geldfluß der massgebliche Termin. Ich würde die Buchung daher in das vorjahr nehmen, da ja per Bankauszug nachweisbar.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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hans50 |
Geschrieben am 16.01.2012 11:57:29
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Moin,
Zitat Thomas Riemann schrieb:
Nach den Regeln der EÜR ist der Geldfluß der massgebliche Termin. Ich würde die Buchung daher in das vorjahr nehmen, da ja per Bankauszug nachweisbar.
Ist das grundsätzlich so? Zwar ist bei der EÜR die Buchführung nach "vereinnahmten Entgelten" (Ist-Besteuerung) wohl die Regel, aber meines Wissens muß dies beim FA beantragt werden.
Wie man mir bei einer Steuerprüfung mal seitens des FA kundtat, ist ohne diese auf Antrag genehmigte Ist-Versteuerung die Soll-Versteuerung anzuwenden, also Buchung zum Rechnungsdatum.
Fragen über Fragen....
MfG,
Hans. |
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JBors |
Geschrieben am 15.02.2012 16:16:13
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Entscheidend ist hier wie Du Deinen Abschluß machst. EÜ oder Bilanz. Bei EÜ gilt das Datum der Zahlung. Soll/Ist spielt dann keine Rolle. |
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CRaSH |
Geschrieben am 15.02.2012 16:23:34
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Hallo.
Danke für eure Antworten.
Wenn ich das nun in 2011 noch buche, sollte ich dann eine UStVA Korrektur abschicken oder reicht es, wenn das in der USt-Erklärung auftaucht? Es geht um ca. 90 Euro Vorsteuer.
Martin |
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JBors |
Geschrieben am 15.02.2012 16:30:30
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Die Jahreumsatzsteuererklärung gilt ohnehin als berichtigte Anmeldung der Voranmeldungen. |
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