Moin,
Zitat cux2805 hat geschrieben:
.....Nun habe ich aber Rechnungen die ich im Dezember 2011 ausgestellt habe "ohne USt". Diese sind im Januar 2012 bezahlt worden......
Da muß ich vorweg fragen: Hast Du "Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten", die sogenannte Ist-Besteuerung, beantragt und genehmigt bekommen oder die Standard-"Besteuerung nach vereinbarten Entgelten" = Sollbesteuerung?
Falls Du Ist-Besteuerung hast, bin ich überfragt. Gefühlsmäßig würde ich diese Einnahmen aus Altumsätzen ohne USt im Feld 35 der UStVA unterbringen (Steuersatz "0" ). Aber um sicherzugehen, solltest Du Dein FA anrufen, Dich mit der Umsatzsteuerstelle verbinden lassen und dort diese Frage stellen.
Bei der Soll-Besteuerung haben die Einnahmen aus Rechnungen des Vorjahres in der Januar-UStVA des Folgejahres m.E. nichts verloren. Aber auch diese Frage kann Dir der Finanzbeamte sicherlich besser und vor allem korrekt beantworten.
Aber: Achtung, Pferdefuß! Unverbindliche Auskünfte des Finanzamtes kosten nix, und verbindliche Auskünfte sind bis zu einer sogenannten "Bagatellgrenze" von € 10.000 Gegenstandswert und Bearbeitungszeit durch das FA bis zu 2 Std. ebenfalls kostenlos. Bei darüber hinausgehenden Werten/Zeitaufwand erhebt das FA Gebühren.
MfG
Hans |