Moin Dette,
Zitat dette23 geschrieben:
...Sind das denn wirklich Einnahmen? Ich dachte, das wäre eine Erstattung....
Es ist schon eine "Einnahme". Diese taucht aber nicht irgendwo in der Umsatzsteuervoranmeldung auf, sondern nur in der EÜR, und zwar in Zeile 15 / Feld (1)141.
Falls Du das noch nicht getan haben solltest, leg Dir daher ein Konto an "vom FA erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer...".
Dieses verknüpfst Du in der EÜR (Abt. "Einnahmen" ) mit dem Konto "vom FA erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer...". Den Steuersatz stellst Du auf "0".
Das wäre ja auch noch schöner: Steuern auf Steuern.... Leider gibt's das zuhauf, nämlich Umsatzsteuer auf Verbrauchssteuern. Wer frustriert an der Tankstelle steht und sich über die letzte Spritpreiserhöhung ärgert, kann davon ein Liedchen singen (Mineralölsteuer)... Und bei jedem Glas Sekt, das man sich mal gönnt, sagt der Fiskus auch erfreut "prost" (Schaumweinsteuer). Undsoweiter undsoweiter....
Aber Verbrauchssteuern sind ein anderes Thema und gehören hier nicht her.
HTH |