So dann gleich mal zu meinem 1. Problem (bin absoluter EÜR-Anfänger!!!)...
Ich Betreibe ein Nebengewerbe (Webdesign, und ab und an etwas Hardwareverkauf im kleinen Stil (also nur auf Anfrage))...
Jetzt habe ich mir über meine Firma (da wo ich Hauptberuflich tätig bin) ein Regal für meine Ordner/Bücher bestellt...
Da ich wenn ich es mir vom Gehalt abziehen lasse 15% Rabatt bekomme habe ich das auch so Bestellt, ich möchte ja sparen wenn es geht. So: Das Gehalt geht aber auf mein Privat Konto, und demnach fehlt mir ja auf dem Privat Konto auch das Geld für den Schrank (es wurde mir ja vom Gehalt abgezogen)...
Wie muss ich das jetzt Buchen? Kann ich mir einfach von Geschäftskonto das Geld auf mein Privatkonto überweisen? Und das dann trozdem ganz normal als Ausgabe Buchen? Oder muss ich das irgendwie anders machen?
Dann noch mein 2. Problem: Ich suche ein gutes Buch über Buchführung für Kleingewerbe, und zwar für "Dumme" bzw. halt Einsteiger...
Eine Ausgabe vom Privatkonto statt vom extra Geschäftskonto wäre eigentlich kein Problem. Dein Problem ist jedoch, daß Du im eigentlichen Sinne keine belegbare Ausgabe hast, sondern lediglich eine Verrechnung vorliegt. Daß Du für irgendwelche Stunden in einer Firma diesen Monat weniger Geld aufs Konto bekommen hast, reicht da erstmal nicht. Die einzige Möglichkeit wäre imho, daß Du die Firma überredest, Dir eine Rechnung zu schreiben (auf der sie Dir dann aber die Zahlung in irgendeiner Form bescheinigen müßten). Ich finde das Procedere der Firma etwas seltsam, aber die werden sich sicherlich irgendwas dabei überlegt haben. Von daher kann ich mir momentan nicht vorstellen, daß Du zu einer Rechnung kommst. Wie ist denn die Gehaltskürzung (Honorarkürzung?) schriftlich fixiert? Oder nur per Handschlag und Zack, weniger Geld?
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Das mit dem Buch finde ich sehr löblich ;o)) ... leider fällt mir da nichts passendes ein.
robert wiegner geschrieben:
Die einzige Möglichkeit wäre imho, daß Du die Firma überredest, Dir eine Rechnung zu schreiben (auf der sie Dir dann aber die Zahlung in irgendeiner Form bescheinigen müßten). Ich finde das Procedere der Firma etwas seltsam, aber die werden sich sicherlich irgendwas dabei überlegt haben. Von daher kann ich mir momentan nicht vorstellen, daß Du zu einer Rechnung kommst. Wie ist denn die Gehaltskürzung (Honorarkürzung?) schriftlich fixiert? Oder nur per Handschlag und Zack, weniger Geld?
Die Gehaltskürzung ist bei uns (BAUR Versand) im Vertrag festgelegt, wir können quasi mit unserer Stechkarte (Zeiterfassungskarte) im Kaufhaus einkaufen, und der Betrag wird halt nicht gleich bezahlt, sondern halt vom (nächsten) Gehalt abgezogen.
Selbstverständlich bekomme ich einen Lieferschein dazu...
Wenn Quasi auf dem ein "richtiger" Rechnungsbetrag usw.. (was halt alles zu einer richtigen Rechnung gehört) draufsteht kann ich das quasi auch als Betriebsausgabe geltent machen? Hab ich das also doch richtig verstanden! (Jetzt weis ich auch warum es so sinnvoll ist ein Konto fürs Geschäft zu haben, dann wäre das alles viel logischer, gottseidank habe ich solch komplexe sachen selten)
Ach -- die Stechkarte als Zahlkarte? Das ist ja ein witziges System. Ich hatte "über meine Firma bestellt" auch eher so verstanden, daß die Firma für sich was bestellt und an Dich weitergereicht hat. Oder daß es da sowas gibt wie Kollegenbestellungen im Buchhandel oder sonstwas. Aber so, wie Du es jetzt beschreibst, kaufst Du ja regulär ein, wie Du es auch tun könntest, ohne dort zu arbeiten. Also: Lieferschein ist schon mal gut. Jetzt braucht es nur noch einen Nachweis, daß in irgendeiner Form von Dir die Zahlung erfolgt ist.
Wenn dieses System mit der Stechkarte bei Euch üblich ist, gehe ich davon aus, daß es (monatlich?) auf der Stunden-/Abgaben-/Lohnabrechnung auch einen Vermerk über den entsprechenden Abzug gibt / geben muß. Dann das kopieren, einen Eigenbeleg (was, wann, von wem, Zahlung wie, wofür) schreiben, aneinandertackern und mit Deinen anderen Belegen des Kleingewerbes abheften. Und dann ist gut.
Ist die Buchhaltung von BAUR zentralisiert oder habt Ihr eine im Haus? Letzteres, dann einfach mal dort vorbei und kleines Schwätzchen halten: "Frau Müller, hörnse mal, ich hab doch neulich, wie beleg ich da die Zahlung ..."
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Ein Geschäftskonto ist grundsätzlich sicher eine gute Idee. In diesem konkreten Fall hätte es Dir aber nichts geholfen, da das Angestellten-Gehalt ja auf dem Privatkonto schon richtig aufgehoben ist.
Bearbeitet von robert wiegner am 06.02.2006 07:45:15
Nachtrag: Jetzt mal unabhängig vom Beleg ... Zeitpunkt der Betriebsausgabe ist dann natürlich auch erst bei Eingang Deines nächsten, dann verringerten, Gehaltes.
Ja die Buchhaltung ist bei uns in der Firma (Zentral), von den 25 Mitarbeiterinnen haben bestimmt mal kurz welche Zeit :-)
mfg Betz Stefan & Danke für die Hilfe
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?
kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.
BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen.
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kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“.
Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung.
Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer.
Die angelegten Konten
mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur- zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.
mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...
fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.
mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...
mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen -- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.
Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.
sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ??
Grüße aus Berlin
Sternkieker
hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima!
mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!
mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.
mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.