Einnahmen aus Google Adsense
|
das399igste |
Geschrieben am 05.08.2012 01:38:17
|

Mitglied
Beiträge: 7
Registriert am: 07.09.2009
|
Hallo,
ich habe nun die FAQ und das Forum durchsucht und bin nun noch weniger orientiert was ich tun muss.
Ich habe eine Webseite und lasse dort von Google Adsense Werbung schalten. Hierfür werde ich bald von Google Irland Geld bekommen. Soweit ich es verstanden habe rein Netto.
Nun bin ich aber Umsatz steuerpflichtig. Ich habe es so verstanden, das ich die Einnahme buchen muss, dann die MwSt von 19% ausrechnen darf und auch diese buche. Dann buche ich noch die 19% als VSt.
Mein Problem ist nun, auf welche Konten buche ich die zahlen. Muss ich die Konten erst noch anlegen und konfigurieren (wenn ja wie) oder gibt es da schon fertige? Im Forum war auch mal die Rede davon, das es einen Assistenten geben solle.
Vielen Dank für Aufhellungen
Bearbeitet von das399igste am 05.08.2012 01:54:28
|
|
|
|
mielket |
Geschrieben am 07.08.2012 15:48:40
|

Seiten Administrator
Beiträge: 2684
Registriert am: 08.02.2005
|
Schau mal im News-Eintrag v1.42 released, im letzten Punkt. |
|
|
|
das399igste |
Geschrieben am 07.08.2012 17:49:12
|

Mitglied
Beiträge: 7
Registriert am: 07.09.2009
|
vielen Dank für den Hinweis, den Text hatte ich schon gefunden, aber leider nicht wirklich verstanden.
Ich habe inzwischen unter Einnahmen ein Konto Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet angelegt. Wenn ich es richtig verstanden habe, müsste ich dieses mit dem Gegenstück zu Feld 89 verknüpfen.
Bei dem oben genannten Text handelt es sich ja um Zahlungen ins Ausland. In meinem Fall bekomme ich das Geld aus dem EU-Ausland. Also dürfte ja Feld 89 nicht richtig sein. Aber erschwerend kommt noch hinzu, das es bei mir ein Feld 89 nicht gibt. Ich kann also schon das Beispiel aus dem News-Text nicht nachbauen. Auch hat es doch ab 2010 Änderungen gegeben, das Beispiel stammt noch aus der Zeit davor.
Vermutlich ist die Lösung so einfach, das es für alle außer mir offensichtlich ist, oder hat noch keiner Einnahmen aus EU-Ausland mit CT verbucht? |
|
|
|
mielket |
Geschrieben am 07.08.2012 21:23:08
|

Seiten Administrator
Beiträge: 2684
Registriert am: 08.02.2005
|
Ja, richtig. Google macht den ganzen Umsatzsteuer-Zirkus und führt die Umsatzsteuer im eigenen Land ab. Du hast nichts mehr damit zu tun, wenn Du Deine USt-ID korrekt übermittelt hast. Was Du an Geld erhälst, buchst Du auf ein mit Feld 45 verknüpftes Konto. |
|
|
|
das399igste |
Geschrieben am 08.08.2012 02:25:27
|

Mitglied
Beiträge: 7
Registriert am: 07.09.2009
|
jetzt sehe ich Licht am Ende des Tunnels.
Nach meiner USt-ID fragt Google anscheinend nicht. Ist aber wohl deren Problem.
Unter Einstellungen/E/Ü-Konten habe ich bei Einnahmen ein Konto Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet angelegt und dieses für E/Ü-Rechnung mit den Feld 1103 verknüpft.
Unter USt-Voranmeldung/USt-Erklärung habe ich das Konto mit dem Feld 45 verknüpft.
Für die Einnahmen braucht es dann nur eine Buchung. Ich brauche keine MwSt oder VSt - die sich gegenseitig aufheben - separat zu buchen.
Bleibt die Frage nach der ZM. Die braucht es aber weiterhin?
Wenn ich Einnahmen dann buche, kommt in den Buchungstext (Beschreibung) etwas wie Google Ireland Ltd. UST-ID: IE 6388047V Rechnung xyz (bei UST-ID müssen die Buchstaben groß geschrieben sein, sonnst funktioniert es nicht!)
Damit müsste es dann klappen.
Eine schöne Erklärung habe ich hier gefunden
Bearbeitet von das399igste am 08.08.2012 02:28:16
|
|
|
|
mielket |
Geschrieben am 08.08.2012 04:10:10
|

Seiten Administrator
Beiträge: 2684
Registriert am: 08.02.2005
|
Die ZM ist meines Wissens nur für Lieferungen von Waren, nicht für im Ausland erbrachte Leistungen. |
|
|
|
wolfi69 |
Geschrieben am 14.12.2012 17:05:17
|

Mitglied
Beiträge: 11
Registriert am: 14.12.2012
|
Also ich muss für ähnliche Provisionsleistungen aus dem Ausland eine ZM machen. Und wäre es nicht richtiger, diese Provisionen mit dem Feld 21 anstatt mit 45 zu verknüpfen?
§18b UStG trifft es doch eigentlich ganz genau
Zitat Der Unternehmer im Sinne des § 2 hat für jeden Voranmeldungs- und Besteuerungszeitraum in den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken (§ 18 Abs. 1 bis 4) die Bemessungsgrundlagen folgender Umsätze gesondert zu erklären: [...] (2.) seiner im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen im Sinne des § 3a Absatz 2, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet |
|
|