Moin,
Zitat beck schrieb:
....was nimmt man da als Beleg?.....
Bei dem Epay-Kram (bei mir überwiegend Käufe von Privatpersonen) verwende ich den/diejenigen E-Mail-Ausdruck/e als Beleg, aus dem/denen neben der Warenbezeichnung und dem Gesamtpreis, d.h. incl. der Versandkosten, auch Name und Anschrift des Verkäufers hervorgehen. Ist seitens meines FA voll anerkannt worden. Gebucht wird der Husten dann unter Warenbezug, MWSt-Satz "0".
Bei dem Reklamationsfall, wie beschrieben, würde ich die diesbezügliche/n E-Mail/s dto. als Beleg verwenden.
Ciao,
Hans.
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