Moin,
Zitat wolfi69 schrieb:
....Muss ich da beim Buchen etwas besonderes berücksichtigen - eben weil ja kein Geld geflossen ist - oder buche ich die Beraterrechnung einfach als Ausgabe und meine Rechnung als Einnahme?...
Bei der EÜ-Rechnung nach "vereinbarten Entgelten" (was der Standard ist) gilt:
Es hat ein Austausch von Leistungen, sprich Umsatz stattgefunden, für den Du eine Rechnung gestellt hast. Also buchen, wie Du schon angedacht hast: Deine Rechung als Einnahme, die Beraterrechnung als Ausgabe.
Ciao,
Hans.
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