Ausgaben für Anlagevermögen in EÜR-Formular
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jhetzler |
Geschrieben am 28.02.2006 09:54:41
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Beiträge: 8
Registriert am: 13.02.2005
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Hi,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe ein Anlagegut, welches instandgehalten werden muss. Wo müssen im neuen EÜR-Formular des Finanzamts diese Kosten erscheinen? Und wo erscheinen bei Euch Ausgaben wie z.B. Entsorgungskosten?
Besten Dank im Voraus für eure Hilfe
Jürgen |
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robert wiegner |
Geschrieben am 02.03.2006 18:04:28
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Mit jeder Menge IMHOs versehen ...
Instandhaltung: Ich denke, daß Erweiterungen, Reparaturen und Instandhaltungen -- zumindest bei einem klassisch geführten Anlagenverzeichnis -- in die Anlage einfließt, also den Restwert der Anlage entsprechend erhöht oder ggf. sogar den Abschreibungszeitraum verlängert. Da würde ich aber einen Profi fragen.
Entsorgung: Solange da nicht andauernd und regelmäßig Kosten entstehen, würde ich das unter "Sonstiges" als normale Betriebsausgabe buchen. Wo genau siehst Du da jetzt ein Problem? |
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Thomas R |
Geschrieben am 04.03.2006 10:00:28
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Registriert am: 07.03.2005
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Da weiche ich etwas von Roberts Auffassung ab - nicht in dem Punkt einen Fachmann zu fragen, insbesondere deshalb, da wir dein Anlagegut und die dahinterstehenden Kosten nicht kennen.
Also normale Instandhaltung und kleinere Reparaturen sind m.E, Betriebsaussgaben. Entweder ein eigenes Konto dafür anlegen oder unter sonstige Betriebsausgaben buchen. Reparaturen sind nur dann ein werterhöhender Teil der AfA, wenn das Betriebsmittel entweder an Wert gewinnt oder sich der Abschreibungszeitraum verlängert. Erweiterungen gehören immer zur AfA.
Die Entsorgungskosten würde ich - möglicherweise liegt ja ein Fall des Abfallwirtschaftsgesetzes vor - auch auf ein eigenes Konto (wg. der möglichen Nachweispflicht und dadurch besseren Dokumentation) buchen, dasdu dann für die EÜR unter sonstige Betriebsausgaben führst.
Vielleicht sagst du uns einfach um was es geht. Dann können wir sicherlich genauere helfen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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jhetzler |
Geschrieben am 06.03.2006 14:32:14
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Hi,
danke, ich sehe schon ihr seht das ähnlich wie ich. Es geht z.B. Darum:
Eine EDV-Anlage benötigt eine Reperatur (keine Erweiterung, wäre ja ein Zugang zum Anlagegut), aber wenn jetzt ein PC repariert werden muß, dann entstehen ja mind. Ersatzteilkosten, die im laufenden Jahr als "Instandhaltung" anfallen. Diese Kosten gilt es jetzt richtig ins Formular zu übernehem. Auch wenn die Telefonanlage defekt ist usw.....
So, bei der Entsorgung ist es so, dass ich beim Kunen IT-Systeme anliefere und die Alten entsorge. Dafür enstehen Kosten, die ich bis jetzt unter sonstige Betriebsausgaben gebucht habe.
Ich denke, dass ich beide Punkte unter übrige Betriebsausgaben (Feld 1183) in das EÜR-Formular eintragen werde oder seit Ihr der Meinung, die besser in Sonstige abziehbare Betriebsausgaben (Feld 1177) zu übernehmen.
Danke für Eure Hilfe
Gruß
Jürgen
*rtfm*
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Thomas R |
Geschrieben am 06.03.2006 17:09:12
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Also das mit der Instandhaltung beim PC wird zumindest von meinem FA sehr differenziert gesehen. einige Beispiele aus den letzten Jahren.
- Festplatte > Instandhaltung > in den Restabschreibungsbetrag erhöhend mit aufzunehmen, auch wenn Anschaffung < 400 ?.
- Speicherriegel, Maus, Tastatur > Ersatz > sonstiger Betriebsaufwand.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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jhetzler |
Geschrieben am 13.03.2006 11:06:59
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Ja schon klar, wenn ich eine größere Festplatte einbaue oder mein RAM erweitere, dann ist es ein Erweiterung des Anlageguts. (Egal ob das 10 EUR oder 1000 EUR kostet, schon klar.) Aber wenn die Fesplatte Ihren Geist aufgibt oder der Speicher defekt ist, dann ist das eine Reparatur und somit sofort abzugsfähig. Mir ging es primär um diese Kosten.
Besten dank für Eure Meinungen
Gruß
Jürgen
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