In die Buchhaltung wird nur der betriebliche Aufwand erfasst. Als Einzelunternehmer hat man kein eigenes "Gehalt", dies geht nur bei den juristischen Gesellschaften. Also kann man auch keinen Gehaltsaufwand buchen. Wenn du etwas aus der "Kasse" für dich entnimmst, dann ist dies eine Privatentnahme, die die Gewinnermittlung nicht beeinflusst.
Dies gilt natürlich auch für das Girokonto. Es kann nur das in die Buchhaltung übernommen werden, was auch betrieblich veranlasst ist. Idealerweise hätte man zwei Konten, ein betriebliches und ein privates Konto - aber habe ich auch nicht und das geht ganz gut.
Bearbeitet von Thomas R am 06.03.2006 17:05:04
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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