Grundsätzlich kann man alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Gründung stehen, als Betriebsausgaben geltend machen. Da der Drucker sehr zeitnahme vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit angeschafft wurde, auf jeden Fall.
Bei der Buchung wäre dies aufgrund des Betrages ein sogenanntes GWG (geringwertiges Wirschaftsgut, welches in Listenform nachzuweisen ist), welches im Jahr der Anschaffung, hier 2005, gebucht wird.
In diesem Fall würde ich buchen - vielleicht gibt es aber sinnvollere Ansätze
- Ausgabe GWG 1 389 ?
- Einnahme Kredit für GWG 1 389 ?
- Ausgabe monatlich, sonstige Betriebsausgabe x ? für Kredit GWG 1
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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