Software >410?
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katjalg |
Geschrieben am 13.03.2006 12:10:57
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Hallo!
Ich habe eine kleine Buchungsfrage:
Ich habe eine Grafiksoftware im Wert von <410? ohne MwSt erworben.
Nun weiß ich nicht so recht, wohin und wie ich die zu buchen habe, da ja irgendwie noch Abschreibungen (3 Jahre?) mit ins Spiel kommen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Und wo gehört das dann im E/Ü-Formular hin?
Vielen Dank schonmal im Voraus. |
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mielket |
Geschrieben am 13.03.2006 12:35:51
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Hm, bei <410? ist es ein geringwertiges Wirtschaftsgut, das dann gerade nicht über mehrere Jahre abgeschrieben werden muss.
Das wäre dann Feld 1132 bzw. Zeile 23. |
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katjalg |
Geschrieben am 13.03.2006 13:00:34
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Sorry, da hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen bzw. die Shift-Taste versagt : es handelt sich, wie im Titel geschrieben, um eine Software >410? |
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Thomas R |
Geschrieben am 13.03.2006 23:30:11
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Ist damit abzuschreiben, 3 Jahre, monatsgenau.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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katjalg |
Geschrieben am 14.03.2006 10:56:06
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Nun weiß ich nicht so recht, wohin und wie ich die zu buchen habe.
Und welche Zuordnung im E/Ü-Formular muss ich vornehmen? |
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robert wiegner |
Geschrieben am 15.03.2006 18:20:55
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Buchen würde ich es unter einem ECuT-Konto "Abschreibungen" und im EÜR-Formular sollte die anteilige Abschreibung imho bei "AfA unbewegliche Güter" landen, also Zeile 19, Feld 136.
Dir reißt aber auch niermand den Kopf ab, wenn Du es als "Sonstige Betriebsausgaben" (Zeile 49, Feld 183) ablegst.
Eigentlich müßtest Du eh ein Anlageverzeichnis führen (entweder möglichst einfach und formlos -- Datum, Nettowert, Abschreibung lfd. Jahr, Restwert --, oder die Excel-Vorlage, die es bei den FAs als Download gibt). Da kannst Du dann auch ggf. einen Vermerk machen, wo Du es hingepackt hast. Dann ist alles nachvollziehbar und alles wird gut ;o)
Bearbeitet von robert wiegner am 15.03.2006 18:27:08
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