Buchungen wie?
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Piqu |
Geschrieben am 24.05.2014 21:39:52
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Ich bin noch relativ neu im Umgang mit dem Programm. Durch einen PC-Crash sind mir Daten vom letzen Jahr verloren gegangen. Jetzt weiß ich nicht mehr, wie ich folgende Daten im Programm bei de E/Ü Rechnung eingeben soll.
1. Wie buche ich meine Ausgaben für bestellte Fotos, die ich entwickeln lasse?
Sind das abziehbare Betriebskosten?
2. Das gleiche für Portokosten und Webpresents?
Danke für die Hilfe!
Gruß,
Piqu |
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Thomas R |
Geschrieben am 25.05.2014 09:18:28
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Unterstellt, diese Kosten stehen im Zusammenhang mit deinem Geschäft, würde ich diese unter "Übrige Betriebsausgaben" buchen.
By the way. Ich würde versuchen die Daten des/Vorjahre/s wieder herstellen zu lassen, da du Buchungsunterlagen (gegenüber dem Finanzamt) ja 10 Jahre aufbewahren mußt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Piqu |
Geschrieben am 25.05.2014 13:54:28
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Danke für die Antwort. Dann lag ich also gar nicht so falsch.
Ich habe sogar die alten Einträge wieder gefunden, nachdem ich die Frage schon online gestellt hatte. Aber gut, meinen Vorgang nochmal bestätigen zu bekommen!
Vielen, vielen Dank!
Das ist für mich ein grausames Feld. Ich bin immer froh, wenn ich da irgendwie durch komme! 
Gruß,
Piqu |
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Piqu |
Geschrieben am 25.05.2014 15:10:43
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Noch zwei Fargen zu einer Buchung:
1. Wenn ich z.B. einen Reflextor kaufen im Wert unter 100,-€. Muss ich den unter "AFA auf bewegte Wirtschaftsgüter", oder unter "Übrige Betriebsausgaben" buchen?
Ist die Info richtig, dass ich nur Dinge, die einen Einkaufswert von 410,-€ haben unter AFA angeben muss, weil ich sie dann über einen längeren Zeitraum als ein Jahr abschreiben kann.?
2. Ich habe etwas aus England mit 20% Steuer bestellt. Wie kann ich das im Programm einordnen?
Gruß, Piqu
Bearbeitet von Piqu am 25.05.2014 15:20:16
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Thomas R |
Geschrieben am 25.05.2014 17:26:47
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Zu 1)
Die Frage ist so einfach nicht zu beantworten, da es auch davon abhängt, ob du den Reflektor "eigenständig" verwenden kannst oder nicht.
Lies dir hierzu am Besten mal zur Einführung über Geringwertige Wirtschaftsgüter den Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Geringwe...schaftsgut durch.
Zu 2)
Wenn der englische Versender deine Umsatzsteuer-ID kennt (ist nicht deine persönliche Steuernummer!), dann sollte es nach dem Reverse Charge Verfahren gehen. D.h. der Versender stellt eine Rechnung ohne USt aus. Die 19% dt. USt muß du abführen, kannst sie aber gleich wieder als Vorsteuer geltend machen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Piqu |
Geschrieben am 30.05.2014 23:28:10
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Könntest Du mir noch eine Antwort geben, wie ich Gschenke buche?
Wenn ich also zu den bestellten Bilder noch ein Zusatz dazu gebe, wie verbuche ich die extra Rechung?
Gibts da einen Unterschied zwischen Geschenke und Werbung?
Gruß,
Piqu |
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Thomas R |
Geschrieben am 31.05.2014 22:19:29
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Du wirst ja diese sog. GiveAways/Streuartikel als Ganzes bezogen haben. Also 200 Kullis oder 1.000 Bonbons. Die buchst Du natürlich unter Werbemittel beim Kauf und nicht mehr wenn du die Bilder verschickst.
Sollte der Wert über die üblichen Centbeträge hinausgehen, dann wirst du eine extra Nachweisliste führen führen und die Geschenke über ein extra anzulegendes Konto buchen müssen. Pro Kunde darf m.W. die Jahresgrenze von 33 € nicht überschritten werden.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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