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MOSS
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| pbarg |
Geschrieben am 16.01.2015 11:56:57
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Mitglied
Beiträge: 9
Registriert am: 01.04.2008
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Liebes Forum,
seit dem 1.1.2015 hat die EU ja neue Gesetze für die Besteuerung sonstiger Leistungen ins EU-Ausland für Privatpersonen erlassen - Stichwort MOSS.
Daher die Frage: unterstützt EC&T in irgendeiner Form die Buchung von Rechnungen, die unter diese Sonderregelung fallen bzw. wie kann man das am besten mit den derzeitigen Möglichkeiten umsetzen?
Besten Dank im voraus
Petra |
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| Thomas R |
Geschrieben am 16.01.2015 16:35:47
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Beiträge: 1443
Registriert am: 07.03.2005
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Wo siehst du ein Problem? Du kannst ja für jedes Land, in das du eine Leistung für Nichtunternehmer erbringst ein entsprechendes Konto einrichten und zur Erinnerung den entsprechenden USt-Satz in den Text der Kontenbezeichnung einbauen. Als Feld für die EÜR das entsprechende Feld der EÜ Rechnung ansprechen lassen.
Nur zum Verständnis. Du erbringst in den Bereichen Telekommunikation, Rundfunk und elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen bzw. Nichtunternehmer im EU-Ausland?
Denn nur dann darf man ab 01.01.2015 den Privatkunden dort keine deutsche Umsatzsteuer mehr in Rechnung stellen. Stattdessen müssen diese Unternehmer dann den Umsatzsteuersatz des jeweiligen EU-Landes abrechnen. Zur Vereinfachung soll das MOSS-Verfahren (Mini One Stop Shop- Verfahren) dienen.
Bearbeitet von Thomas R am 16.01.2015 16:42:10
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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| pbarg |
Geschrieben am 16.01.2015 16:44:47
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Mitglied
Beiträge: 9
Registriert am: 01.04.2008
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Hallo Thomas,
danke für die Antwort. So hatte ich es mir auch gedacht (sind dann halt 27 Konten ).
Und für die Umsatzsteuervoranmeldung (also die deutsche) tauchen sie dann unter "Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht Inland)" auf, wie die aus der übrigen Welt, oder?
Und ja, ich erbringe Leistungen in diesem Sinne (demnächst) und werde dann auch das MOSS verwenden.
Vielen Dank und beste Grüße
Petra
Bearbeitet von pbarg am 16.01.2015 16:46:54
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| Thomas R |
Geschrieben am 16.01.2015 17:04:29
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Beiträge: 1443
Registriert am: 07.03.2005
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Hallo Petra,
so würde ich es auch machen. Du wirst ja sicherlich den Newsletter des Bundesfinanzministeriums und den von Haufe abonniert haben. Denn m.W. stehen viele Kleinigkeiten in der Abwicklung noch nicht fest. So, wie das Feld auf der EÜR dann konkret lauten wird.
Nur Interesse halber. Was verkaufst Du denn an unsere europäischen Nachbarn?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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| pbarg |
Geschrieben am 16.01.2015 17:09:39
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Mitglied
Beiträge: 9
Registriert am: 01.04.2008
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Hallo Thomas,
ja, das wird sicher eine Weile dauern, bis sich das alles eingespielt hat...
Wir verkaufen Software (kleine Erweiterungen für ein Content Management System).
Viele Grüße
Petra |
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