Wo siehst du ein Problem? Du kannst ja für jedes Land, in das du eine Leistung für Nichtunternehmer erbringst ein entsprechendes Konto einrichten und zur Erinnerung den entsprechenden USt-Satz in den Text der Kontenbezeichnung einbauen. Als Feld für die EÜR das entsprechende Feld der EÜ Rechnung ansprechen lassen.
Nur zum Verständnis. Du erbringst in den Bereichen Telekommunikation, Rundfunk und elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen bzw. Nichtunternehmer im EU-Ausland?
Denn nur dann darf man ab 01.01.2015 den Privatkunden dort keine deutsche Umsatzsteuer mehr in Rechnung stellen. Stattdessen müssen diese Unternehmer dann den Umsatzsteuersatz des jeweiligen EU-Landes abrechnen. Zur Vereinfachung soll das MOSS-Verfahren (Mini One Stop Shop- Verfahren) dienen.
Bearbeitet von Thomas R am 16.01.2015 17:42:10
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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